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=== Personenschutz ===
=== Personenschutz ===
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Sofern es sich nicht um "öffentliche" Personen handelt, deren Persönlichkeitsdaten öffentlich bekannt sind, alle Daten und Bilder, die einer privaten Person zuzuordnen sind. Dieser Schutz kann in FamilienWIKI was Texte betrifft zur Gänze geleistet werden, indem ein doppelt kontrollierter Zugangsschutz (durch den Autor und den Systemadministrator) gewährleistet wird. Suchmaschinen ist der Zugriff auf geschützte Texte technisch verwehrt. Nicht geleistet wird zur Zeit der Schutz vor öffentlichem Zugriff auf Dateien (hauptsächlich Bilder und pdf-Dateien). Daran wird gearbeitet. Solange dieser Schutz nicht besteht, ist es nicht erlaubt solche Dateien in FamilienWIKI hochzuladen. Fotos von privaten Personen (im Gegensatz zu öffentlichen Personen wie Politiker, Filmschauspieler usw.) dürfen nur dann hochgeladen werden, wenn die Person eine schriftliche Erlaubnis erteilt hat und jederzeit die Möglichkeit hat, dies zu widerrufen. Im Widerrufsfall müssen die Fotos unverzüglich entfernt werden. Gleiches gilt für Persönlichkeitsdaten, die innerhalb eines Familienverbandes gezeigt werden.
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Sofern es sich nicht um "öffentliche" Personen handelt, deren Persönlichkeitsdaten öffentlich bekannt sind, sind alle Daten und Bilder, die einer privaten Person zuzuordnen sind geschüzt. Dieser Schutz kann in FamilienWIKI was Texte betrifft zur Gänze geleistet werden, indem ein doppelt kontrollierter Zugangsschutz (durch den Autor und den Systemadministrator) gewährleistet wird. Suchmaschinen ist der Zugriff auf geschützte Texte technisch verwehrt. Nicht geleistet wird zur Zeit der Schutz vor öffentlichem Zugriff auf Dateien (hauptsächlich Bilder und pdf-Dateien). Daran wird gearbeitet. Solange dieser Schutz nicht besteht, ist es nicht erlaubt solche Dateien in FamilienWIKI hochzuladen. Fotos von privaten Personen (im Gegensatz zu öffentlichen Personen wie Politiker, Filmschauspieler usw.) dürfen nur dann hochgeladen werden, wenn die Person eine schriftliche Erlaubnis erteilt hat und jederzeit die Möglichkeit hat, dies zu widerrufen. Im Widerrufsfall müssen die Fotos unverzüglich entfernt werden. Gleiches gilt für Persönlichkeitsdaten, die innerhalb eines Familienverbandes gezeigt werden.
Für bereits längst verstorbene Personen gelten diese Anweisungen nicht. Bei kürzlich Verstorbenen können Familienangehörige einer Veröffentlichung widersprechen.
Für bereits längst verstorbene Personen gelten diese Anweisungen nicht. Bei kürzlich Verstorbenen können Familienangehörige einer Veröffentlichung widersprechen.

Version vom 24. März 2012, 00:05 Uhr

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