vonSchwerin:Albert Julius Graf von Zieten-Schwerin (* 1835)

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(Lebenslauf)
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== Lebenslauf ==
== Lebenslauf ==
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geboren zu Rehberg 26. Juni 1835, trat 1854 bei dem 7. [[w:Kürassier-Regiment „von Seydlitz“ (Magdeburgisches) Nr. 7|Kürassier-Regiment zu Halberstadt]] in Preussische Dienste, ward 8. December 1855 [w:Leutnant|Seconde-Lieutenant]], trat 1858 in das erste Aufgebot 2. Bataillons (Burg) 7. schweren Landwehr-Reiter-Regiments über und nahm 1864 den Abschied. 1858 wurde er nach dem Tode seines [[vonSchwerin:Henning Carl Friedrich Moritz Balthasar von Schwerin (* 1827)|älteren Bruders]] [[w:Majorat|Majoratsherr]] auf [[vonSchwerin:Wustrau|Wustrau]] mit Albertinenhof, und als solcher am 21. October 1859 nach dem Recht der Erstgeburt unter dem Namen von Zieten-Schwerin in den Preussischen Grafenstand erhoben. Nach seines Vaters Tode 1865 fielen ihm auch dessen sämtliche Besitzungen zu: [[vonSchwerin:Janow|Janow]], Lantzkron, Neuendorff, Rehberg, Bartow, Hohenbrünzow und Strehlow, sowie der Lehnsstamm auf Wisbur und auch dessen Antheil an den Spantekowschen Familien-Lehen.
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geboren zu Rehberg 26. Juni 1835, trat 1854 bei dem 7. [[w:Kürassier-Regiment „von Seydlitz“ (Magdeburgisches) Nr. 7|Kürassier-Regiment zu Halberstadt]] in Preussische Dienste, ward 8. December 1855 [[w:Leutnant|Seconde-Lieutenant]], trat 1858 in das erste Aufgebot 2. Bataillons (Burg) 7. schweren Landwehr-Reiter-Regiments über und nahm 1864 den Abschied. 1858 wurde er nach dem Tode seines [[vonSchwerin:Henning Carl Friedrich Moritz Balthasar von Schwerin (* 1827)|älteren Bruders]] [[w:Majorat|Majoratsherr]] auf [[vonSchwerin:Wustrau|Wustrau]] mit Albertinenhof, und als solcher am 21. October 1859 nach dem Recht der Erstgeburt unter dem Namen von Zieten-Schwerin in den Preussischen Grafenstand erhoben. Nach seines Vaters Tode 1865 fielen ihm auch dessen sämtliche Besitzungen zu: [[vonSchwerin:Janow|Janow]], Lantzkron, Neuendorff, Rehberg, Bartow, Hohenbrünzow und Strehlow, sowie der Lehnsstamm auf Wisbur und auch dessen Antheil an den Spantekowschen Familien-Lehen.
In Folge des Lehns-Auflösungs-Gesetzes für Pommern vom 4. März 1867 zog er den zum Allod gewordenen Lehnsstamm auf Wisbur ein, und errichtete ferner aus den ihm gehörigen alten Schwerinschen Lehngütern zwei Fideikommisse, und zwar 1) aus Hohenbrünzow und Strehlow das von Schwerin-Hohenbrünzowsche Familien-Fideikommiss; 2) aus den Lantzkronschen Gütern (Rehberg, Janow, Lantzkron, Neuendorff und Bartow) das von Schwerin-Janowsche Familien-Fideikommiss, und berief zur Succession sämmtliche bekannte Schwerin's nach einer besonders und frei aufgestellten Successionsordnung.<br />
In Folge des Lehns-Auflösungs-Gesetzes für Pommern vom 4. März 1867 zog er den zum Allod gewordenen Lehnsstamm auf Wisbur ein, und errichtete ferner aus den ihm gehörigen alten Schwerinschen Lehngütern zwei Fideikommisse, und zwar 1) aus Hohenbrünzow und Strehlow das von Schwerin-Hohenbrünzowsche Familien-Fideikommiss; 2) aus den Lantzkronschen Gütern (Rehberg, Janow, Lantzkron, Neuendorff und Bartow) das von Schwerin-Janowsche Familien-Fideikommiss, und berief zur Succession sämmtliche bekannte Schwerin's nach einer besonders und frei aufgestellten Successionsordnung.<br />

Version vom 13. März 2012, 22:10 Uhr

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