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=== Aufbau eines Personenartikels === | === Aufbau eines Personenartikels === | ||
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+ | [[Datei:Personenartikel.jpg|thumb|350px|[[vonSchwerin:Otto_Freiherr_von_Schwerin_(*_1616)|Beispielhafter Artikel zu Otto Freiherr von Schwerin]]]] | ||
+ | Ein '''Personenartikel''' im FamilienWIKI kann alle, zu dieser Person vorhandenen Informationen aufnehmen. Das können Biografietexte, Fotos, Bilder, Video- und Tondateien sowie [[Hyperlinks|Querverweise]] auf andere Seiten (einen anderen Artikel) innerhalb des FamilienWIKIs oder zu einem anderen Dokument (einer anderen Internetseite) sein. | ||
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+ | Personenartikel über lebende Personen unterliegen besonders zu beachtenden Regel. Bitte informieren Sie sich in dem [http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Artikel_%C3%BCber_lebende_Personen WIKIPEDIA-Artikel]. | ||
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+ | === Welche Personenartikel/-Teile müssen vor öffentlichem Zugriff geschützt werden? === | ||
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+ | Sofern es sich nicht um "öffentliche" Personen handelt, deren Persönlichkeitsdaten öffentlich bekannt sind, alle Daten und Bilder, die einer privaten Person zuzuordnen sind. Dieser Schutz kann in FamilienWIKI was Texte betrifft zur Gänze geleistet werden, indem ein doppelt kontrollierter Zugangsschutz (durch den Autor und den Systemadministrator) gewährleistet wird. Suchmaschinen ist der Zugriff auf geschützte Texte technisch verwehrt. Nicht geleistet wird zur Zeit der Schutz vor öffentlichem Zugriff auf Dateien (hauptsächlich Bilder und pdf-Dateien). Daran wird gearbeitet. Solange dieser Schutz nicht besteht, ist es nicht erlaubt solche Dateien in FamilienWIKI hochzuladen. Fotos von privaten Personen (im Gegensatz zu öffentlichen Personen wie Politiker, Filmschauspieler usw.) dürfen nur dann hochgeladen werden, wenn die Person eine schriftliche Erlaubnis erteilt hat und jederzeit die Möglichkeit hat, dies zu widerrufen. Im Widerrufsfall müssen die Fotos umverzüglich entfernt werden. Gleiches gilt für Persönlichkeitsdaten, die innerhalb eines Familienverbandes gezeigt werden. | ||
+ | Für bereits längst verstorbene Personen gelten diese Anweisungen nicht. Bei kürzlich Verstorbenen können Familienangehörige einer Veröffentlichung widersprechen. | ||
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