vonSchwerin:Putzar

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(Taf. XVII. 12 und Taf. XXI. 1), beschränkte sich bei Lebzeiten Dettlofs auf die im Juni 1706 abgegebene
(Taf. XVII. 12 und Taf. XXI. 1), beschränkte sich bei Lebzeiten Dettlofs auf die im Juni 1706 abgegebene
Erklärung, dass sie mit demselben ''nach Ableben Jürgen Christophs von Schwerin an dessen Verlassenschaft
Erklärung, dass sie mit demselben ''nach Ableben Jürgen Christophs von Schwerin an dessen Verlassenschaft
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insbesondere betreffend den Antheil an Putzar pari gradu'' sei2). Als aber Dettlof am 30. August 1707
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insbesondere betreffend den Antheil an Putzar pari gradu'' sei. <ref>Lehnsarchiv zu Stettin ebend. fol. 14 - 17</ref> Als aber Dettlof am 30. August 1707 unverheirathet gestorben war und kraft des von ihm errichteten Testamentes seine Neffen Hans Bogislav
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unverheirathet gestorben war und kraft des von ihm errichteten Testamentes seine Neffen Hans Bogislav
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und Curd Christoph von Schwerin (Taf. X. 31 und 32) dessen Güter als ihr Erbe an sich genommen hatten,
und Curd Christoph von Schwerin (Taf. X. 31 und 32) dessen Güter als ihr Erbe an sich genommen hatten,
cedirte denselben unter dem 27. Febr. 1708 gegen eine (nicht näher bezeichnete) Summe Geldes auch der
cedirte denselben unter dem 27. Febr. 1708 gegen eine (nicht näher bezeichnete) Summe Geldes auch der
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reversiret, dass, wan sie insgesamt ohne Leibeslehnerben abgelten sollten, dem Herrn Obristlieutenant
reversiret, dass, wan sie insgesamt ohne Leibeslehnerben abgelten sollten, dem Herrn Obristlieutenant
von Schwerin und seinen Erben das cedirte Antheil wiederum anfallen und sie es secundum taxam zu reluiren
von Schwerin und seinen Erben das cedirte Antheil wiederum anfallen und sie es secundum taxam zu reluiren
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bemächtiget sein sollen3)''.
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bemächtiget sein sollen''.<ref>Lehnsarchiv zu Stettin ebend. fol. 92 und 93. - Die Königlich Schwedische Bestätigung des Vergleichs erfolgte am 26. März 1708.</ref>
Am 18. Juli 1708 schritten die Brüder Hans Bogislav und Curd Christoph von Schwerin zur Theilung
Am 18. Juli 1708 schritten die Brüder Hans Bogislav und Curd Christoph von Schwerin zur Theilung
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an Hans Bogislavs 3 Söhne, die Grafen Friedrich, Wilhelm und Dettlof von Schwerin (Taf. XII. 2, 4 und 5).
an Hans Bogislavs 3 Söhne, die Grafen Friedrich, Wilhelm und Dettlof von Schwerin (Taf. XII. 2, 4 und 5).
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Berghaus1) weist im Einzelnen nach, wie diese Güter in der Linie Schwerinsburg sich weiter vererbt haben,
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Berghaus<ref>Landbuch von Pommern Th. II Bd. I S. 348 und 349</ref> weist im Einzelnen nach, wie diese Güter in der Linie Schwerinsburg sich weiter vererbt haben,
wie durch Vertauschungen und Veräusserungen innerhalb der Linie oder der Familie überhaupt deren Besitzverhältnisse
wie durch Vertauschungen und Veräusserungen innerhalb der Linie oder der Familie überhaupt deren Besitzverhältnisse
sich geändert haben und welche derselben gänzlich in fremde Hände übergegangen sind. Für
sich geändert haben und welche derselben gänzlich in fremde Hände übergegangen sind. Für
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sowohl der Putzar'schen als der Schwerinsburg'schen (vormals Löwitzer) Güter in seiner Hand wieder
sowohl der Putzar'schen als der Schwerinsburg'schen (vormals Löwitzer) Güter in seiner Hand wieder
vereinigte. Dessen Söhne und Erben, die Grafen Maximilian und Victor von Schwerin (No. 26 und 31),
vereinigte. Dessen Söhne und Erben, die Grafen Maximilian und Victor von Schwerin (No. 26 und 31),
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erhielten laut Verhandlung2) d. d. Putzar den 13. August 1839 durchs Loos folgende Caveln:
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erhielten laut Verhandlung<ref>Nach einer beglaubigten Abschrift der Verhandlung im Gräflich Schwerin'schen Familienarchive zu Schwerinsburg.</ref> d. d. Putzar den 13. August 1839 durchs Loos folgende Caveln:
Graf Maximilian Cavel 1, bestehend aus Putzar, Glien, Boldekow, Bornmühl, Zinzow, Rubenow, Borntin
Graf Maximilian Cavel 1, bestehend aus Putzar, Glien, Boldekow, Bornmühl, Zinzow, Rubenow, Borntin
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2000 Thlr. aufgeführt worden.
2000 Thlr. aufgeführt worden.
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Zu Putzar gehört das Vorwerk Charlottenhorst3); mit diesem zusammen beträgt die Grösse 1597 h 79 a 26qm (6258 Morg.)4).
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Zu Putzar gehört das Vorwerk Charlottenhorst3); mit diesem zusammen beträgt die Grösse 1597 h 79 a 26qm (6258 Morg.).<ref>Vgl. Th. II  S. 135, 148, 156, 167, 169, 172-174, 176, 178, 180, 181, 184, 198, 206, 222, 223, 226, 228, 234, 239</ref>
== Einzelnachweise ==
== Einzelnachweise ==

Version vom 20. Juli 2009, 19:50 Uhr

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