vonSchwerin:Wappen und Siegel
Aus DAFFG
(Die Seite wurde neu angelegt: „__NOTITLE__ {{Haus |Namensraum = vonSchwerin |Inhalt = __TOC__ == Wappen und Siegel des Geschlechts von Schwerin == Das Gefühl der Zusammengehörigkeit ...“) |
K |
||
Zeile 3: | Zeile 3: | ||
|Namensraum = vonSchwerin | |Namensraum = vonSchwerin | ||
|Inhalt = | |Inhalt = | ||
- | |||
== Wappen und Siegel des Geschlechts von Schwerin == | == Wappen und Siegel des Geschlechts von Schwerin == | ||
- | Das Gefühl der Zusammengehörigkeit auf dem Boden der gemeinsamen Abstammung und die Absicht, bei besonderen Anlässen, namentlich im Getümmel der Schlacht, die Stammesgenossen für einander leichter kenntlich zu machen, führte die Rittergeschlechter früh dazu, Helm und Schild, Waffen und Fahnen mit einem für die einzelnen Familien gemeinschaftlichen äusseren Abzeichen zu versehen; dieses Abzeichen, Wappen genannt, ward dann auch zu Siegeln gebraucht, und in der Regel beruht in den Siegeln, weil sie mit den Urkunden, zu deren Beglaubigung sie dienten, eine sorgfältige als die genannten Geräthe, erfahren haben, die früheste Ueberlieferung von den alten Familienwappen. Das einzelne Familienmitglied wählte für sein Siegel meistentheils dasselbe Wappen, versah es aber zu seiner Unterscheidung von den übrigen Familienmitgliedern mit einer seine Person gewöhnlich nach nach Vor- und Zuname bezeichnenden Umschrift, zuweilen auch noch mit einem zu seinem besonderen Lebensberuf in nährere oder weiterer Beziehung stehenden Zusatzbilde. Letzteres war namentlich bei Geistlichen aus ritterlichem Geschlecht nicht selten der Fall, und lässt sich ein Personensiegel dieser Gattung auch in dem Pommerschen Geschlecht von Schwerin aus dem Jahre 1420 bei dem Priester in Golnow Werner von Schwerin nachweisen. Doch kam nicht nur der Fall vor, dass einzelne Personen ein von dem Familienwappen abweichendes Siegelbild sich erwählten; sondern es werden solche abweichenden Siegel-Unterschiede überall erklären lassen.<br /> | + | {{TOCright}}Das Gefühl der Zusammengehörigkeit auf dem Boden der gemeinsamen Abstammung und die Absicht, bei besonderen Anlässen, namentlich im Getümmel der Schlacht, die Stammesgenossen für einander leichter kenntlich zu machen, führte die Rittergeschlechter früh dazu, Helm und Schild, Waffen und Fahnen mit einem für die einzelnen Familien gemeinschaftlichen äusseren Abzeichen zu versehen; dieses Abzeichen, Wappen genannt, ward dann auch zu Siegeln gebraucht, und in der Regel beruht in den Siegeln, weil sie mit den Urkunden, zu deren Beglaubigung sie dienten, eine sorgfältige als die genannten Geräthe, erfahren haben, die früheste Ueberlieferung von den alten Familienwappen. Das einzelne Familienmitglied wählte für sein Siegel meistentheils dasselbe Wappen, versah es aber zu seiner Unterscheidung von den übrigen Familienmitgliedern mit einer seine Person gewöhnlich nach nach Vor- und Zuname bezeichnenden Umschrift, zuweilen auch noch mit einem zu seinem besonderen Lebensberuf in nährere oder weiterer Beziehung stehenden Zusatzbilde. Letzteres war namentlich bei Geistlichen aus ritterlichem Geschlecht nicht selten der Fall, und lässt sich ein Personensiegel dieser Gattung auch in dem Pommerschen Geschlecht von Schwerin aus dem Jahre 1420 bei dem Priester in Golnow Werner von Schwerin nachweisen. Doch kam nicht nur der Fall vor, dass einzelne Personen ein von dem Familienwappen abweichendes Siegelbild sich erwählten; sondern es werden solche abweichenden Siegel-Unterschiede überall erklären lassen.<br /> |
Ungefähr im 13. Jahrhundert beginnend entfalten die Siegel des nicht unmittelbaren Adels zunächst das Geschlechtswappen allein, seit dem 14. Jahrhundert aber auch den Helm auf dem Familienschilde.<br /> | Ungefähr im 13. Jahrhundert beginnend entfalten die Siegel des nicht unmittelbaren Adels zunächst das Geschlechtswappen allein, seit dem 14. Jahrhundert aber auch den Helm auf dem Familienschilde.<br /> | ||
Die Wappen des Geschlechts von Schwerin werden erst aus Siegeln des 14. Jahrhunderts bekannt, obwohl über dasselbe bis dahin schon zahlreiche Urkunden vorliegen; theils hatten die Schwerine nach ihrer Beziehung zu den in den Urkunden mitgetheilten Vorgängen (zumeist als Zeugen) überhaupt keinen Anlass zur Mitsiegelung, theils sind die Urkunden, welchen sie als Aussteller derselben ihr Siegel beizugeben hatten, nur in Abschriften erhalten, theils endlich sind die thatsächlich von ihnen den Originaldocumenten eins angehängten Siegel späterhin verloren gegeangen. Das früheste Siegel der Meklenburgischen Linie des Geschlechts wird erst 124 Jahre, das früheste der Pommerschen Linien erst 106 Jahre nach dem geschichtlichen Auftreten dieser Linien angetroffen.<br /> | Die Wappen des Geschlechts von Schwerin werden erst aus Siegeln des 14. Jahrhunderts bekannt, obwohl über dasselbe bis dahin schon zahlreiche Urkunden vorliegen; theils hatten die Schwerine nach ihrer Beziehung zu den in den Urkunden mitgetheilten Vorgängen (zumeist als Zeugen) überhaupt keinen Anlass zur Mitsiegelung, theils sind die Urkunden, welchen sie als Aussteller derselben ihr Siegel beizugeben hatten, nur in Abschriften erhalten, theils endlich sind die thatsächlich von ihnen den Originaldocumenten eins angehängten Siegel späterhin verloren gegeangen. Das früheste Siegel der Meklenburgischen Linie des Geschlechts wird erst 124 Jahre, das früheste der Pommerschen Linien erst 106 Jahre nach dem geschichtlichen Auftreten dieser Linien angetroffen.<br /> |