vonSchwerin:Wappen und Siegel
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== Wappen und Siegel des Geschlechts von Schwerin == | == Wappen und Siegel des Geschlechts von Schwerin == | ||
{{TOCright}}Das Gefühl der Zusammengehörigkeit auf dem Boden der gemeinsamen Abstammung und die Absicht, bei besonderen Anlässen, namentlich im Getümmel der Schlacht, die Stammesgenossen für einander leichter kenntlich zu machen, führte die Rittergeschlechter früh dazu, Helm und Schild, Waffen und Fahnen mit einem für die einzelnen Familien gemeinschaftlichen äusseren Abzeichen zu versehen; dieses Abzeichen, Wappen genannt, ward dann auch zu Siegeln gebraucht, und in der Regel beruht in den Siegeln, weil sie mit den Urkunden, zu deren Beglaubigung sie dienten, eine sorgfältige als die genannten Geräthe, erfahren haben, die früheste Ueberlieferung von den alten Familienwappen. Das einzelne Familienmitglied wählte für sein Siegel meistentheils dasselbe Wappen, versah es aber zu seiner Unterscheidung von den übrigen Familienmitgliedern mit einer seine Person gewöhnlich nach nach Vor- und Zuname bezeichnenden Umschrift, zuweilen auch noch mit einem zu seinem besonderen Lebensberuf in nährere oder weiterer Beziehung stehenden Zusatzbilde. Letzteres war namentlich bei Geistlichen aus ritterlichem Geschlecht nicht selten der Fall, und lässt sich ein Personensiegel dieser Gattung auch in dem Pommerschen Geschlecht von Schwerin aus dem Jahre 1420 bei dem Priester in Golnow Werner von Schwerin nachweisen. Doch kam nicht nur der Fall vor, dass einzelne Personen ein von dem Familienwappen abweichendes Siegelbild sich erwählten; sondern es werden solche abweichenden Siegel-Unterschiede überall erklären lassen.<br /> | {{TOCright}}Das Gefühl der Zusammengehörigkeit auf dem Boden der gemeinsamen Abstammung und die Absicht, bei besonderen Anlässen, namentlich im Getümmel der Schlacht, die Stammesgenossen für einander leichter kenntlich zu machen, führte die Rittergeschlechter früh dazu, Helm und Schild, Waffen und Fahnen mit einem für die einzelnen Familien gemeinschaftlichen äusseren Abzeichen zu versehen; dieses Abzeichen, Wappen genannt, ward dann auch zu Siegeln gebraucht, und in der Regel beruht in den Siegeln, weil sie mit den Urkunden, zu deren Beglaubigung sie dienten, eine sorgfältige als die genannten Geräthe, erfahren haben, die früheste Ueberlieferung von den alten Familienwappen. Das einzelne Familienmitglied wählte für sein Siegel meistentheils dasselbe Wappen, versah es aber zu seiner Unterscheidung von den übrigen Familienmitgliedern mit einer seine Person gewöhnlich nach nach Vor- und Zuname bezeichnenden Umschrift, zuweilen auch noch mit einem zu seinem besonderen Lebensberuf in nährere oder weiterer Beziehung stehenden Zusatzbilde. Letzteres war namentlich bei Geistlichen aus ritterlichem Geschlecht nicht selten der Fall, und lässt sich ein Personensiegel dieser Gattung auch in dem Pommerschen Geschlecht von Schwerin aus dem Jahre 1420 bei dem Priester in Golnow Werner von Schwerin nachweisen. Doch kam nicht nur der Fall vor, dass einzelne Personen ein von dem Familienwappen abweichendes Siegelbild sich erwählten; sondern es werden solche abweichenden Siegel-Unterschiede überall erklären lassen.<br /> |