vonSchwerin:Jacob von Schwerin (* 1529)
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<big>'''''Jacob'' von Schwerin'''</big> (* 1529, † vermutlich 1585) heiratete 1562 Barbara von der Gablenz a. d. H. Vierzighuben | <big>'''''Jacob'' von Schwerin'''</big> (* 1529, † vermutlich 1585) heiratete 1562 Barbara von der Gablenz a. d. H. Vierzighuben | ||
== Lebenslauf == | == Lebenslauf == | ||
+ | geboren 1529,<ref>Vgl. U. B. II. 407 auf S. 329 und 331</ref> ward 1539 vom Herzog Albrecht von Preussen<ref>Markgraf Albrecht von Brandenburg, ein Enkel des Kurfürsten Albrecht Achilles, war der letzte Hochmeister des deutschen Ordens und seit 1525 der erste weltliche Herzog von Preussen Er führte in Preussen die Reformation ein, war besonders bestrebt, das Schulwesen zu verbessern, gründete das Gymnasium und die Universität zu Königsberg, stand im Briefwechsel mit Luther und starb 1668 zu Tapiau an der Pest.</ref> und besonders von dessen Gemalin<ref>Herzogin Anna Dorothea, seit 1527 vermält, war eine Tochter des Königs Friedrich I von Dänemark und der geb. Prinzessin Anna von Brandenburg.</ref> ''vor einen szon aufgenommen''<ref>Vgl. U. B. II. 497, 509.</ref> und zunächst mit deren Tochter, der Prinzessin Anna Sophie,<ref>Dieselbe ward 1555 mit Herzog Johann Albrecht von Meklenburg vermält. U. B. S. 330.</ref> zusammen erzogen. Als er aber, bald nach dem 1547 erfolgten Tode der Herzogin, durch den Tod seines Vaters<ref>Hans Bone (Taf. IX 5) starb vermuthlich zu Ende des Jahres 1548 oder zu Aufang 1549. Wir schliessen das aus dem Aufhören der Herzogl. Unterstützung zu jener Zeit und aus dem darauf erfolgenden Gesuch von Jacobs Brüdern. Vgl. U. B. S. 318 und II. 480.</ref> in den Besitz eigener Mittel gelangte, gewährte ihm der Herzog zunächst keine weitere Unterstützung,<ref>Vgl. U. B. II. 497 auf S. 329 und 330; II. 484 auf S. 318.</ref> beschied vielmehr auch das Gesuch, welches Jacobs Brüder (Taf. X. l und XIII. 1), im Verein mit dem Grosshofmeister (Taf. VIII. 5), 1549 dieserhalb an ihn richteten, abschläglich;<ref>U. B. II. 480.</ref> fügte jedoch die Versicherung bei, dass er ''sonst ihm thunlich gnädig'' befunden werden wolle. | ||
+ | Das zeigte er denn auch bald und fortdauernd durch die That. So versah er ihn 1550, als Jacob nach mehrjährigen Studien in Königsberg die Universität Wittenberg bezog, mit einer Empfehlung<ref>U. B. II. 481.</ref> dorthin | ||
+ | an Philipp Melanchthon, den berühmten Freund Luthers; gewährte ihm dann 1551 auch wieder die bis dahin entzogene Unterstützung<ref>U. B. II. 485; vgl. auch 483 und 484.</ref> und schrieb ihm eigenhändig<ref>U. B. II. 485.</ref> in väterlich wohlwollender Weise; er empfahl ihm besonders die ''Juristerei'' und verhiess ihm, er solle, ''wenn er sein gebührend Alter erreicht, zu ehrlichen Stellen gern gebraucht werden.'' Auch zeugen Jacobs Briefe an den Herzog aus jener Zeit von dem stets ungetrübten nahen Verhältniss zu diesem.<ref>U. B. II. 483, 484.</ref> Zu Anfang des Jahres 1554 studirte Jacob in Padua, von wo aus er dem Herzoge in einem langen Briefe<ref>U. B. II. 488.</ref> Bericht erstattet. Er spricht darin die Absicht aus, Padua aus Gesundheitsrücksichten zum nächsten Sommer zu verlassen und in Ingolstadt oder Speier weiter zu studiren. Wir erfahren nicht, ob er dieses Vorhaben ausgeführt hat. Jedenfalls war er am 25. December 1556 nach Königsberg zurückgekehrt, denn an diesem Tage erhielt er die Bestallung als Rath.<ref>U. B. II. 493.</ref> | ||
+ | Einen weiteren Beweis seiner Zuneigung und seines Vertrauens gab ihm der Herzog 1558 durch die Ernennung zum Hofmeister seines Sohnes, des damals fünfjährigen Prinzen Albrecht Friedrich.<ref>Derselbe, in des Herzogs 2. Ehe mit Prinzessin Anna Maria von Braunschweig am 29. April 1553 geboren, folgte 1568 seinem Vater in der Regierung, ward jedoch später blödsinnig und kam unter die Vormundschaft des Kurfürsten Jochim Friedrich von Brandenburg. Er starb 1618, worauf das Herzogthum an Kurbrandenburg fiel.</ref> Im darauf folgenden Jahre wurden, zugleich mit der Bestätigung dieses Amtes, die Gebührnisse für dasselbe festgestellt.<ref>U. B. II. 498; vgl. auch 497.</ref> Neun Jahre verblieb Jacob in dieser Stellung, deren Aufgabe er mit Ernst und Pflichttreue erfasste. Auf sein dringendes Ansuchen schrieb der Herzog 1562 eine eigenhändige ''Unterweisung'' an seinen Sohn<ref>Abgedruckt bei Pauli, Allgem. Preuss. Staatsgeschichte, Bd. IV. S. 460 ff.</ref> und auch die Briefe Jacobs an den Herzog aus jener Zeit<ref>U. B. II. 504, 508, 509, 515,516.</ref> geben Zeugniss von dem fortdauernd guten und nahen Verhältniss zwischen Beiden, wie denn auch der Herzog auf Jacobs Gemalin und .seine Kinder sein Wohlwollen übertrug. Trotzdem aller veranlassten im Jahr 1567 ''abweichende religiöse Ansichten in Betreff des Abendmahls'' die Verabschiedung Jacobs als Hofmeister, welche ihm Herzog in vollen Gnaden und mit ganzer Anerkennung seiner Verdienste ertheilte.<ref>U. B. II. 526 Vgl. U. B. II. 498, Schlusspassus.</ref> | ||
+ | Im Staatsdienst vorblieb Jacob vermuthlich auch ferner noch, wenngleich wir von seiner Thätigkeit | ||
+ | in demselben, auch schon der früheren, nur wenig erfuhren. Aus dem Jahr 1557 liegt ein auf den Reichsabschied bezüglicher Bericht an den Herzog von ihm vor<ref>U. B. II. 495.</ref> und 1565 scheint ihm das Kriegswesen unterstellt gewesen zu sein, denn in diesem Jahr empfiehlt ihm der Herzog einen Kriegsmann | ||
+ | zu besonderer Berücksichtigung.<ref>U. B. II. 513.</ref> Nach dem Tode des Herzogs Albrecht endlich | ||
+ | empfing er 1569 vom Könige Sigismund August von Polen auf dem Reichstage von Lublin die Lehen<ref>Pauli IV. 468.</ref> für den neuen Herzog, seinen ehemaligen Zögling. Bald darauf aber verliess er Preussen<ref>Am 23 Febr. 1571 muthete Jacob noch seine Preussischen Lehen.</ref> und siedelte nach Curland über, | ||
+ | woselbst er sich 1673 ankaufte und zuletzt im Jahr 1576 urkundlich erscheint.<ref>Auch die weiterhin erwähnte Urkunde, U. B. II. 546, datirt aus diesem Jahr.</ref> In jenem Jahr nemlich gehörte er zu den ''fürstlichen Räthen'', welche einen Vergleich zwischen dem Comthur von Doblehn, Matthias von der Recke, und dem Herzog Gotthard von Curland hinsichtlich des streitigen | ||
+ | Besitzes von Doblehn abschlossen.<ref>Mittheilungen aus dem Gebiete der Geschichte Liv-, Esth- und Curlands. Riga 1852. VI. S. 506.</ref> | ||
+ | Er wird bei dieser Gelegenheit als Ritterschaftshauptmann bezeichnet. | ||
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+ | Ueber Jacobs Besitz- und Vermögens-Verhältnisse ist Folgendes zu erwähnen: Sein väterliches Erbtheil bezeichnet er selbst als sehr geringe<ref>U. B. II. 497.</ref> ''von wegen, das unsz gott zimlichen. | ||
+ | gemherett, auch sonsten hartt beschwerett und ich es zimblich der zeitt meines studierens ahngriffen habb.'' | ||
+ | Die sehr verschuldeten<ref>U. B. II. 521, zu Anfang der Urkunde.</ref> väterlichen Güter hatte er mit seinen Brüdern gemeinsam geerbt und nahm daher mit diesen auch 1556 Theil an einer Verpfändung aus Ducherow.<ref>U. B. II. 492.</ref> Nach einer Auseinandersetzung der Brüder | ||
+ | <ref>Vgl. Taf. X. 1.</ref> fielen ihm, in Gemeinschaft mit seinem Bruder Henning (Taf. XIII. 1), die Altwigshagenschen Güter zu. | ||
+ | Dieselben wurden aber 1566 auf 30 Jahre an Ulrich von Schwerin (Taf. VIII. 5) mit dem Vorbehalt verpfändet,<ref>U. B. II. 521.</ref> dass Jacob und seine Erben auch innerhalb dieser 30 Jahre zur Wiedereinlösung sollten berechtigt sein, falls sie während dieser Zeit etwa genöthigt sein würden, das Land Preussen zu verlassen. 1570 schloss Jacob mit seinen Brüdern Henning (Taf. XIII. 1) und Hans Hugold (Taf. XVII. 1) einen neuen Vergleich,<ref>U. B. II. 536.</ref> nach welchem er und Henning allein das Recht zur Einlösung der Altwigshagenschen Güter erhielten. Seine Lehnspflichten in Pommern war er eifrig bemüht zu erfüllen. Zuerst muthete er 1561; 1567 empfing für ihn sein Bruder Henning die Lehen und am 5. März 1569 wird er im Lehnbrief genannt.<ref>U. B. II. 503, 524, 533.</ref> | ||
+ | Im November des letztgenannten Jahres erschien er übrigens auch noch persönlich in Wolgast zur Empfahung seiner Lehen vom Herzog Ernst Ludwig. Auch bewarb er sich um die Mitbelehnung an den Gütern des Grosshofmeisters | ||
+ | (Taf. VIII. 5), für welche sich 1567 sogar der Herzog bei diesem verwendete<ref>U. B. II. 523.</ref> und erhielt auch 1576 die gesammte Hand wenigstens an den alten Lehngütern dieses inzwischen verstorbenen Vetters.<ref>U. B. II. 546.</ref> | ||
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+ | Herzog Albrecht von Preussen belohnte Jacobs Verdienste 1562 durch die Belehnung mit den Gütern Seemen und Grünwalde im Amt Gilgenburg<ref>U. B. II. 506.</ref> und verlieh gleichzeitig seinen Brüdern und seinem Vetter, dem Grosshofmeister, die gesammte Hand daran, jedoch nur unter der Bedingung, dass sie auch ihrerseits für Jacob die Mitbelehnung an ihren etwa neu erworbenen Gütern erwirken würden. Für die Erreichung dieses letzteren Zweckes verwendete sich 1563 der Herzog selbst in einem Schreiben an den Grosshofmeister, | ||
+ | welchen er übrigens — jedenfalls im Interesse Jacobs — in einem anderen Schreiben auch dahin zu wirken ersucht, dass verschiedene Besitz-Streitigkeiten unter Jacobs Brüdern, sowie ein Prozess gegen die von Lindstedt zu einem guten Ende geführt werden möchten.<ref>U. B. II. 511.</ref> | ||
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+ | Auf Jacobs Ansuchen gestattete der Herzog ihm 1566, die gedachten Güter bei ihm passender Gelegenheit | ||
+ | zu verkaufen.<ref>U. B. II. 518. Dagegen war ihm 15. December 1565 das Vorkaufsrecht auf die Güter Dunkengut und Rotheinen in Samland ertheilt, falls die Besitzer sie verkaufen wollten. Zum wirklichen Kauf aber kam es nicht.</ref> Zunächst jedoch machte Jacob von diesem Rechte keinen Gebrauch; vielmehr | ||
+ | verschrieb ihm der Herzog noch in demselben zuletzt gedachten Jahre vier Hufen in dem wüsten Gute Gross-Lüdecke | ||
+ | zu dem Zwecke, dieselben in Wiesen umzuschaffen, welche bei Seemen und Grünwalde fehlten.<ref>U. B. II. 519.</ref> Da aber Jacobs Erben nicht mehr im Besitz dieser Güter angetroffen werden, so verkaufte sie Jacob vermuthlich, bevor er nach Curland ging. | ||
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+ | Gelegentlich der Bestätigung des Hofmeister-Amtes waren ihm 3000 Gulden verschrieben; 1567 wurden ihm weitere 4000 Gulden verschrieben, | ||
+ | weil er von seiner Bestallung des Hofmeister-Amtes ''guthwillig abgestanden.'' Diese gesamte Summe von 7000 Gulden wurde ihm 23. August 1570 ausgezahlt<ref>U. B. II. 498 zum Schluss.</ref> | ||
+ | Vermuthlich benutzte er dieses und das durch den Verkauf der Preussischen Güter erzielte Geld mit zum Ankauf des Gutes Alschwangen in Curland, welches er 1573 von dem Ritter Friedrich | ||
+ | von Kanitz erwarb.<ref>W. S. Stavenhagen, Album baltischer Ansichten, Mitau 1862. Lief 14: Schloss Alschwangen, Irrthümlich wird in diesem Aufsatz Jacobs Sohn (No. 2) als der erste Erwerber von Alschwangen bezeichnet.</ref> Dort starb er vermuthlich 1585, denn am 17. März j. J. empfing Jacob (No. 2), welcher urkundlich als | ||
+ | sein Sohn erscheint,<ref>U.B. II. 558, 561, 563.</ref> die väterlichen Lehen<ref>Nach einer Notiz des Herrn von Bohlen auf Bohlendorf.</ref> Gleichzeitig ward dessen ''ältestem Bruder'' Hans bis | ||
+ | Estomihi 1586 Indult ertheilt. Dieser beiden ''Brüder'', Jacob und Hans, geschieht auch noch 1617 urkundliche wähnung, und dass Jacob (No. 1) mindestens zwei Söhne hinterlassen hat, ersehen wir aus einer Urkunde von 1598,<ref>U. B II. 558.</ref> in welcher es heisst, dass er ''mit Nachlassung männlicher Leibeserben'' verstorben sei. Aus dieser letztgedachten Urkunde ist aber auch ersichtlich, dass 1598 von den Söhnen Jacobs (No. 1) nur noch Jacob (No. 2) am Leben war. | ||
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+ | Jacob hatte sich 1562 vermält mit Barbara von der Gablenz a. d. H. Vierzighuben.<ref>Vgl. U. B. II. 504, 508.</ref> Dieselbe lebte vorher am Hofe der Herzogin Anna Maria, der zweiten Gemalin des Herzogs Albrecht von Preussen, welcher Letztere ihr und ihrem Gatten 1566, an Stelle zweier ihr versprochenen kleinen Güter, ''ein Sechzig gut Klappholz'' verschrieb.<ref>U. B. II. 517.</ref> | ||
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- | # [[vonSchwerin: | + | # [[vonSchwerin:Jacob von Schwerin (* 1563)|Jacob von Schwerin]] (* .7.1563, urkundl. bis 1617) ∞ Emerentia von Kalckstein |
- | # [[vonSchwerin: | + | # [[vonSchwerin:Benigna von Schwerin (* 1567)|Benigna von Schwerin]] (* 6.10.1567, † ) ∞I. Nickel von Wittmansdorf ( † 1593), ∞II. Ernst von Schnabel |
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