vonSchwerin:Putzar
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- | + | Putzar („Potzare") in Pommern, Kr. Anclam, ein alt-Schwerin'sches Lehn, jetzt Lehn-Rittergut, liegt am nördlichen Ufer des Putzar'schen Sees, welcher, nahe an 4 Kilometer lang und eben so breit, von dem die Grenze gegen Meklenburg-Strelitz bildenden Landgraben in der Richtung von Westen nach Osten in der Mitte durchschnitten wird, bis zum Anfange des 18. Jahrhunderts mit jenem Meklenburgischen Theil zur Stadt Friedland gehörte, dann aber durch Eintausch auch dieses Theils ganz zu Putzar kam.3) | |
- | Schon im Anfange des 14. Jahrhunderts findet Putzar urkundliche Erwähnung. | + | |
- | + | Schon im Anfange des 14. Jahrhunderts findet Putzar urkundliche Erwähnung. Pommerscherseits bestand damals die Absicht, auf Putzar'schem Territorium, auf der Grenze zwischen Meklenburg und Pommern, eine Veste zu erbauen; man war bereits ans Werk gegangen, da mochte es den Meklenburgern bedenklich erscheinen, durch eine starke Burg unmittelbar an ihrem Gebiete, von welcher aus der Nachbar in kriegerischen Zeiten ebenso jedem Angriff erfolgreich begegnen, als seinerseits verderbliche Einfälle in das Meklenburger Land unternehmen konnte, sich unausgesetzt bedroht zu wissen. Sie versuchten daher, den Bau der Veste zu verhindern, anfänglich, wie es scheint durch Gewalt; denn sie fügten ''den von Potzare'' Schaden zu, welchen der Herzog Heinrich von Meklenburg zu ersetzen sich verpflichten musste. Dann schritt dieser zu gütlicher Einigung; er kam am 19. April 1306 zu Dargun mit dem Herzoge Otto von Pommern dahin überein, dass der begonnene Bau von Putzar eingestellt und nur ein Burgfrieden von 4 Ruthen ohne Graben auf schlichter Erde errichtet werden sollte.4) | |
- | 1365 hatte das Geschlecht von Lüskow Antheil an Putzar, vielleicht auch einen Wohnsitz daselbst. | + | |
- | Die eigentliche Gründung von Putzar auf dem ererbten Acker durch Anlegung eines bewohnbaren Hofes ist wahrscheinlich erst in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts durch Hennings Sohn Ulrich von Schwerin (Taf. | + | 1365 hatte das Geschlecht von Lüskow Antheil an Putzar, vielleicht auch einen Wohnsitz daselbst.5) Der Schwerin'sche Besitz daselbst gehörte vermuthlich, und zwar noch als Acker, auf welchem später erst ein Hof angelegt wurde, zu den von Kasecken'schen Gütern, welche Henning von Schwerin aus der Spantekower Linie (Taf. VII. 43) 1418 von seinem Bruder Hans, dem Stammvater der Linie der Bonen (Taf. IX. 1), angekauft haben soll. |
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+ | Die eigentliche Gründung von Putzar auf dem ererbten Acker durch Anlegung eines bewohnbaren Hofes ist wahrscheinlich erst in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts durch Hennings Sohn Ulrich von Schwerin (Taf. VIII. 1) erfolgt; derselbe schrieb sich zuerst „von Putzar", auch führt die von Ulrich begründete Putzar'sche Linie von diesem Orte ihren Namen. | ||
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Seinen Sohn Ulrich den Grosshofmeister (Taf. VIII. 5) finden wir bereits im ungeteilten Besitz von Putzar; wann der Lüskow'sche Antheil an die Schwerine gekommen, ist nicht ersichtlich. | Seinen Sohn Ulrich den Grosshofmeister (Taf. VIII. 5) finden wir bereits im ungeteilten Besitz von Putzar; wann der Lüskow'sche Antheil an die Schwerine gekommen, ist nicht ersichtlich. | ||
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- | Joachim starb um | + | Nach dem Lehnbriefe von 1533 gehörte Putzar zur Spantekower Begüterung; später ward Putzar selbst der Mittelpunkt der sogenannten Putzar'schen Güter. |
- | Henning Christoph von Schwerin ( | + | |
- | Vorpommersohen Hufenmatrikel von | + | Wie der Grosshofmeister Spantekow zu einer festen Burg umwandelte,6) so erbaute er auch zu Putzar ein stattliches Schloss, doch keinen festen Platz; solcher durfte ja nach der Uebereinkunft von 1306 dort nicht errichtet werden. Auch legte er daselbst ein neues Predigerhaus an und stiftete die Küsterei mit der Schule. |
- | Rüdigers Söhne Joachim Valentin und Vivigenz (( | + | |
+ | Ulrichs Besitz in Putzar fiel nach seinem Tode um 1575 an seine Söhne Joachim und Ludolf von Schwerin (Taf. VIII. 10 und 13); dieser bezog das väterliche Schloss, während Joachim 1580 dicht daneben für sich ein zweites Schloss erbaute, welches dann nach der Wiedervereinigung beider Gutstheile zu Wirthschaftszwecken benutzt wurde.7) | ||
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+ | 1) Vgl. Berghaus, Landbuch von Pommern Th. II Bd. I S. 329 und 330. — 2) Vgl. Th. II S. 202, 205, 226, 230, 238. — 3) Vgl. Berghaus a. a. 0. S. 344 ff. — 4) ü. B. II. 52. — 5) Vgl. Berghaus a. a. 0. S. 845. ~ 0) Siebe 9. Grundbesitz der Linie Rebberg: „Spantekow". — 7) Berghaus a. a. 0. S. 346. | ||
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+ | Joachim starb um 1618; seine Begüterung in Putzar kam an seine Söhne Rüdiger, Joachim und | ||
+ | Henning Christoph von Schwerin (No. 23—25). Dieses jüngeren Joachims Grundbesitz in Putzar wird in der | ||
+ | Vorpommersohen Hufenmatrikel von 1631 (U. B. II. 600) auf 38 Landhufen angegeben. | ||
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+ | Rüdigers Söhne Joachim Valentin und Vivigenz ((No. 52 und 53), sowie auch Rüdigers Brüder und | ||
Mitbesitzer an Putzar, Joachim und Henning Christoph von Schwerin, starben ohne Lehnserben; in Folge | Mitbesitzer an Putzar, Joachim und Henning Christoph von Schwerin, starben ohne Lehnserben; in Folge | ||
dessen fiel ihr Putzar'scher Besitz und somit der ganze Antheil ihres Vaters Joachim (No. 10) an Putzar | dessen fiel ihr Putzar'scher Besitz und somit der ganze Antheil ihres Vaters Joachim (No. 10) an Putzar | ||
- | (falls nicht ein in den Pfandbesitz des | + | (falls nicht ein in den Pfandbesitz des Fürstl. Meklenb. Hauptmanns Franz Felix von Borcke übergegangener |
Antheil an diesem Gute dieser Joachim'sehen Begüterung zuzuzahlen ist) an dessen vierten Sohn Jürgen | Antheil an diesem Gute dieser Joachim'sehen Begüterung zuzuzahlen ist) an dessen vierten Sohn Jürgen | ||
von Schwerin (No. 26), von welchem er um 1673 wiederum an seinen Sohn, Jürgen Christoph von Schwerin | von Schwerin (No. 26), von welchem er um 1673 wiederum an seinen Sohn, Jürgen Christoph von Schwerin | ||
- | ( | + | (No. 56), sich vererbte. |
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Ludolfs Besitzthum in Putzar kam nach seinem vor 1615 erfolgten Tode an seine 4 Söhne Ulrich, | Ludolfs Besitzthum in Putzar kam nach seinem vor 1615 erfolgten Tode an seine 4 Söhne Ulrich, | ||
- | Ernst Ludwig, Bernd und | + | Ernst Ludwig, Bernd und Curd Dettlof (No. 35—38); des Letzteren Begüterung daselbst ist in der genannten |
- | Hufenmatrikel auf 36 Landhufen angegeben. Curd Dettlof überlebte seine | + | Hufenmatrikel auf 36 Landhufen angegeben. Curd Dettlof überlebte seine Brüder, welche ohne Lehnserben |
starben, und gelangte dadurch nach und nach in das volle Besitzthum seines Vaters zu Putzar; aber auch | starben, und gelangte dadurch nach und nach in das volle Besitzthum seines Vaters zu Putzar; aber auch | ||
- | Curd Dettlof selbst starb 1663 ohne Erben, wodurch dieser Ludolf | + | Curd Dettlof selbst starb 1663 ohne Erben, wodurch dieser Ludolf'sche Antheil an denselben Jürgen von |
Schwerin (No. 26) überging, an welchen bereits der Joachim'sche Antheil sich vererbt hatte, und von diesem | Schwerin (No. 26) überging, an welchen bereits der Joachim'sche Antheil sich vererbt hatte, und von diesem | ||
auch ebenso an seinen Sohn Jürgen Christoph kam. | auch ebenso an seinen Sohn Jürgen Christoph kam. | ||
- | Mit Jürgen Christoph starb am 19. März 1706 die Linie | + | |
- | nächstberechtigten Linien waren die Linie Löwitz (Taf. X), die Linie Cummerow (Taf. | + | Mit Jürgen Christoph starb am 19. März 1706 die Linie Putzar im Mannesstamme aus; die zur Erbschaft |
- | jüngere Altwigshagen'sche | + | nächstberechtigten Linien waren die Linie Löwitz (Taf. X), die Linie Cummerow (Taf. XIII) und die |
+ | jüngere Altwigshagen'sche Linie (Taf. XVII), sämmtlich Abzweigungen der Linie der Bonen. Thatsächlich | ||
kamen die Putzar'schen Güter an die Linie Löwitz und zwar an den Generallieutenant Dettlof von Schwerin | kamen die Putzar'schen Güter an die Linie Löwitz und zwar an den Generallieutenant Dettlof von Schwerin | ||
- | (Taf. X. 23), welcher Putzar, Borntin und Zinzow bereits seit 1696 | + | (Taf. X. 23), welcher Putzar, Borntin und Zinzow bereits seit 1696 für 10,000 Thlr. von Jürgen Christoph |
in Pfandbesitz hatte. Auch löste Dettlof den an den Hauptmann Franz Felix von Borcke verpfändeten Antheil | in Pfandbesitz hatte. Auch löste Dettlof den an den Hauptmann Franz Felix von Borcke verpfändeten Antheil | ||
- | wieder ein. Das Successionsrecht, welches Otto Jacob von Schwerin aus der Linie Cummerow (Taf. | + | wieder ein. Das Successionsrecht, welches Otto Jacob von Schwerin aus der Linie Cummerow (Taf. XIII. |
- | 18) an dem von Jürgen | + | 18) ''an dem von Jürgen Christoph von Schwerin hinterlassenen Gute Putzar cum pertinentiis'' in Anspruch |
- | nahm, cedirte er dem genannten Dettlof von Schwerin unter dem 24. Juli | + | nahm, cedirte er dem genannten Dettlof von Schwerin unter dem 24. Juli 1706 1). Die jüngere Linie Altwigshagen, |
vertreten durch den Obristlieutenant Philipp Julius von Schwerin, Stifter der Linie Rehberg | vertreten durch den Obristlieutenant Philipp Julius von Schwerin, Stifter der Linie Rehberg | ||
- | (Taf. | + | (Taf. XVII. 12 und Taf. XXI. 1), beschränkte sich bei Lebzeiten Dettlofs auf die im Juni 1706 abgegebene |
- | Erklärung, dass sie mit demselben nach Ableben Jürgen | + | Erklärung, dass sie mit demselben ''nach Ableben Jürgen Christophs von Schwerin an dessen Verlassenschaft |
- | insbesondere betreffend den Antheil an Putzar pari gradu sei2 | + | insbesondere betreffend den Antheil an Putzar pari gradu'' sei2). Als aber Dettlof am 30. August 1707 |
- | + | unverheirathet gestorben war und kraft des von ihm errichteten Testamentes seine Neffen Hans Bogislav | |
und Curd Christoph von Schwerin (Taf. X. 31 und 32) dessen Güter als ihr Erbe an sich genommen hatten, | und Curd Christoph von Schwerin (Taf. X. 31 und 32) dessen Güter als ihr Erbe an sich genommen hatten, | ||
- | cedirte denselben unter dem 27. Febr. | + | cedirte denselben unter dem 27. Febr. 1708 gegen eine (nicht näher bezeichnete) Summe Geldes auch der |
- | gedachte Philipp Julius von Schwerin, Erbherr zu | + | gedachte ''Philipp Julius von Schwerin, Erbherr zu Rehberg, zugleich in Vollmacht seines Bruders Heinrich |
- | Christoph, | + | Christoph, Erbherrn auf Wisbur'' (Taf. XVII. 13), ''die ihnen zustehenden Gerechtsame an dem Putzar'schen |
- | Antheil des verstorbenen Georg Christoph von Schwerin. In der betr. Verhandlung | + | Antheil des verstorbenen Georg Christoph von Schwerin''. In der betr. Verhandlung heisst es dann noch |
- | weiter: So haben auch die Herrn Gebrüder der Schwerinen (Hans Bogislav und Curd Christoph) sich hiemit | + | weiter: ''So haben auch die Herrn Gebrüder der Schwerinen'' (Hans Bogislav und Curd Christoph) ''sich hiemit |
reversiret, dass, wan sie insgesamt ohne Leibeslehnerben abgelten sollten, dem Herrn Obristlieutenant | reversiret, dass, wan sie insgesamt ohne Leibeslehnerben abgelten sollten, dem Herrn Obristlieutenant | ||
- | von Schwerin und seinen Erben das cedirte Antheil wiederum anfallen und sie es secundum taxam | + | von Schwerin und seinen Erben das cedirte Antheil wiederum anfallen und sie es secundum taxam zu reluiren |
- | bemächtiget sein sollen3). | + | bemächtiget sein sollen3)''. |
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Am 18. Juli 1708 schritten die Brüder Hans Bogislav und Curd Christoph von Schwerin zur Theilung | Am 18. Juli 1708 schritten die Brüder Hans Bogislav und Curd Christoph von Schwerin zur Theilung | ||
sämmtlicher Güter, welche von ihrem Vater Ulrich (Taf. X. 22) und dem genannten Dettlof, ihrem Oheim, an | sämmtlicher Güter, welche von ihrem Vater Ulrich (Taf. X. 22) und dem genannten Dettlof, ihrem Oheim, an | ||
- | sie gefallen waren. An Hans Bogislav kamen die sogen. Putzar'schen Güter, umfassend | + | sie gefallen waren. An Hans Bogislav kamen die sogen. Putzar'schen Güter, umfassend Putzar selbst, Glien, |
Sarnow, Boldekow, Zinzow, Cavelpass, Borntin, sowie Antheile an Rubenow, Wusseken, Drevelow, Thurow | Sarnow, Boldekow, Zinzow, Cavelpass, Borntin, sowie Antheile an Rubenow, Wusseken, Drevelow, Thurow | ||
- | und Tetterin, an Curd Christoph die sogen. Löwitz'sche Güterkavel, bestehend in Löwitz, Wietstock, Neuendorf* | + | und Tetterin, an Curd Christoph die sogen. Löwitz'sche Güterkavel, bestehend in Löwitz, Wietstock, Neuendorf*, |
- | , Ducherow, einem Theil von Cummerow (Schwerinsburg), 4 Bauerhöfen in Busow, Stretense und einem | + | Ducherow, einem Theil von Cummerow (Schwerinsburg), 4 Bauerhöfen in Busow, Stretense und einem |
Theil von Panschow. | Theil von Panschow. | ||
- | Hans Bogislav legte überdies die Vorwerke Sophienhof und Charlottenlust | + | |
+ | Hans Bogislav legte überdies die Vorwerke Sophienhof und Charlottenlust an, verkaufte dagegen die | ||
gedachten Antheile in Wusseken, Drevelow, Thurow und Tetterin an Curd Christoph. | gedachten Antheile in Wusseken, Drevelow, Thurow und Tetterin an Curd Christoph. | ||
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Die sämmtlichen vorerwähnten Güter gelangten, da auch Curd Christoph, welcher ohne directe | Die sämmtlichen vorerwähnten Güter gelangten, da auch Curd Christoph, welcher ohne directe | ||
Nachkommen starb, durch Testament vom 14. März 1755 seine Neffen zu Erben seiner Begüterung einsetzte, | Nachkommen starb, durch Testament vom 14. März 1755 seine Neffen zu Erben seiner Begüterung einsetzte, | ||
- | an Hans Bogislavs 3 Söhne, die Grafen Friedrich, Wilhelm und Dettlof von Schwerin (Taf. | + | an Hans Bogislavs 3 Söhne, die Grafen Friedrich, Wilhelm und Dettlof von Schwerin (Taf. XII. 2, 4 und 5). |
- | + | Berghaus1) weist im Einzelnen nach, wie diese Güter in der Linie Schwerinsburg sich weiter vererbt haben, | |
- | wie durch Vertauschungen und Veräusserungen innerhalb der Linie oder der Familie überhaupt deren | + | wie durch Vertauschungen und Veräusserungen innerhalb der Linie oder der Familie überhaupt deren Besitzverhältnisse |
sich geändert haben und welche derselben gänzlich in fremde Hände übergegangen sind. Für | sich geändert haben und welche derselben gänzlich in fremde Hände übergegangen sind. Für | ||
- | den vorliegenden Gegenstand genügt es, die letzten | + | den vorliegenden Gegenstand genügt es, die letzten Besitzverhältnisse zu übersehen, wie sie im Jahre 1889 |
- | + | nach dem Tode des Landschaftsdirectors Grafen Heinrich von Schwerin (No. 11), Enkels jenes Hans Bogislav | |
von Schwerin, sich gestaltet haben, welcher theils durch Erbschaft theils durch Ankauf die allermeisten | von Schwerin, sich gestaltet haben, welcher theils durch Erbschaft theils durch Ankauf die allermeisten | ||
- | sowohl der | + | sowohl der Putzar'schen als der Schwerinsburg'schen (vormals Löwitzer) Güter in seiner Hand wieder |
vereinigte. Dessen Söhne und Erben, die Grafen Maximilian und Victor von Schwerin (No. 26 und 31), | vereinigte. Dessen Söhne und Erben, die Grafen Maximilian und Victor von Schwerin (No. 26 und 31), | ||
erhielten laut Verhandlung2) d. d. Putzar den 13. August 1839 durchs Loos folgende Caveln: | erhielten laut Verhandlung2) d. d. Putzar den 13. August 1839 durchs Loos folgende Caveln: | ||
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Graf Maximilian Cavel 1, bestehend aus Putzar, Glien, Boldekow, Bornmühl, Zinzow, Rubenow, Borntin | Graf Maximilian Cavel 1, bestehend aus Putzar, Glien, Boldekow, Bornmühl, Zinzow, Rubenow, Borntin | ||
- | und Cavelpass; auch gehörte zur | + | und Cavelpass; auch gehörte zur Cavel an Holz die Zinzow'sche Forst und der auf der linken Seite des |
- | Glien' | + | Glien'schen Holzweges belegene Theil der Sarnow-Boldekow'schen Forst. |
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Graf Victor Cavel 2, bestehend aus Schwerinsburg, Werder, Wusseken, Löwitz, Sophienhof, Sarnow | Graf Victor Cavel 2, bestehend aus Schwerinsburg, Werder, Wusseken, Löwitz, Sophienhof, Sarnow | ||
und Wendfeld nebst dem rechts vom Glien'schen Holzwege belegenen Theile der Sarnow-Boldekow'schen | und Wendfeld nebst dem rechts vom Glien'schen Holzwege belegenen Theile der Sarnow-Boldekow'schen | ||
- | Forst, den Holzungen bei | + | Forst, den Holzungen bei Schwerinsburg und dem Millnitzer Forstrevier. |
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Cavel 2 mit dem Hauptgute Schwerinsburg ist noch heute Besitzthum des Grafen Victor von Schwerin, | Cavel 2 mit dem Hauptgute Schwerinsburg ist noch heute Besitzthum des Grafen Victor von Schwerin, | ||
Cavel 1 dagegen mit dem Hauptgute Putzar seit 1872, dem Todesjahre des Grafen Maximilian, Besitzthum | Cavel 1 dagegen mit dem Hauptgute Putzar seit 1872, dem Todesjahre des Grafen Maximilian, Besitzthum | ||
seines Sohnes, des Grafen Heinrich von Schwerin (No. 48). | seines Sohnes, des Grafen Heinrich von Schwerin (No. 48). | ||
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Das alte, von dem Grosshofmeister Ulrich erbaute Schloss in Putzar hat von den letzten Besitzern | Das alte, von dem Grosshofmeister Ulrich erbaute Schloss in Putzar hat von den letzten Besitzern | ||
wesentliche, zur Erhöhung der Wohnlichkeit dienende Veränderungen erfahren; das Kirchengebäude daselbst | wesentliche, zur Erhöhung der Wohnlichkeit dienende Veränderungen erfahren; das Kirchengebäude daselbst | ||
ist 1705 von dem General-Lieutenant Dettlof von Schwerin (Taf. X. 23) mit einem Kostenaufwande von | ist 1705 von dem General-Lieutenant Dettlof von Schwerin (Taf. X. 23) mit einem Kostenaufwande von | ||
2000 Thlr. aufgeführt worden. | 2000 Thlr. aufgeführt worden. | ||
- | Zu Putzar gehört das Vorwerk | + | |
+ | Zu Putzar gehört das Vorwerk Charlottenhorst3); mit diesem zusammen beträgt die Grösse 1597 h 79 a 26qm (6258 Morg.)4). | ||
== Literatur == | == Literatur == | ||
* [http://picasaweb.google.com/Simon.von.Schwerin/GeschichteDesGeschlechtsVonSchwerin?authkey=Gv1sRgCMTU5KraoefsmQE#5340985668014474578 Dr. L. Gollmert, Wilhelm Grafen von Schwerin und Leonhard Grafen von Schwerin: ''Geschichte des Geschlechts von Schwerin''. Wilhelm Gronau's Buchdruckerei, Berlin 1878] | * [http://picasaweb.google.com/Simon.von.Schwerin/GeschichteDesGeschlechtsVonSchwerin?authkey=Gv1sRgCMTU5KraoefsmQE#5340985668014474578 Dr. L. Gollmert, Wilhelm Grafen von Schwerin und Leonhard Grafen von Schwerin: ''Geschichte des Geschlechts von Schwerin''. Wilhelm Gronau's Buchdruckerei, Berlin 1878] | ||
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