vonSchwerin:Otto Freiherr von Schwerin (* 1616)

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auf Wildenhoff. Ihr einziger Sohn aus dieser ersten Ehe war der Erbtruchsess Freiherr Gebhard zu Waldburg (geb. 20. October 1638), welcher als Kaiserlicher Oberstlieutenant 9. October 1664 bei Wien im Duell erschossen wurde.<ref>Beigesetzt im Schwerinschen Erbbegräbniss zu Alt-Landsberg.</ref> Sie starb 16./26. August 1677 zu Alt-Landsberg und ward in der dortigen Kirche beigesetzt.<ref>Auf ihren tod wurden 1677 bei Christoph Runge in Berlin ''vier Trauer-, Trost- und Gedächtniss-Predigten'' gedruckt; ebenso zu Frankfurt ein von Johann Bogislaus von Schwerin verfasstes lateinisches Gedicht. Des grossen Kurfürsten Beileidschreben bei dieser Gelegenheit siehe bei Orlich III. S. 274, 276.</ref>Fünf Kinder waren in dieser Ehe geboren.
auf Wildenhoff. Ihr einziger Sohn aus dieser ersten Ehe war der Erbtruchsess Freiherr Gebhard zu Waldburg (geb. 20. October 1638), welcher als Kaiserlicher Oberstlieutenant 9. October 1664 bei Wien im Duell erschossen wurde.<ref>Beigesetzt im Schwerinschen Erbbegräbniss zu Alt-Landsberg.</ref> Sie starb 16./26. August 1677 zu Alt-Landsberg und ward in der dortigen Kirche beigesetzt.<ref>Auf ihren tod wurden 1677 bei Christoph Runge in Berlin ''vier Trauer-, Trost- und Gedächtniss-Predigten'' gedruckt; ebenso zu Frankfurt ein von Johann Bogislaus von Schwerin verfasstes lateinisches Gedicht. Des grossen Kurfürsten Beileidschreben bei dieser Gelegenheit siehe bei Orlich III. S. 274, 276.</ref>Fünf Kinder waren in dieser Ehe geboren.
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3) 1679<ref>Am 12. Februar 1679 erbat der Oberpräsident vom Kurfürsten die Erlaubniss zu seiner Wiederverheirathung, ''um Pflege in seinen vielen Schwachheiten zu haben.''</ref> zu Alt-Landsberg mit Dorothea von Flemming, einer Tochter des Ewald Joachim von Flemming auf Rippertow und der Agnes geb. von der Osten a. d. H. Woldenburg. Sie war Wittwe des Obersten Bodo von Schlieben auf Papitz und Klützow und vermälte sich als des Oberpräsidenten Wittwe<ref>U. B. II. 656</ref> zum dritten Mal am 10. Mai 1687 zu Berlin mit dem Kurbrandenburgischen Generalfeldmarschall
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3) 1679<ref>Am 12. Februar 1679 erbat der Oberpräsident vom Kurfürsten die Erlaubniss zu seiner Wiederverheirathung, ''um Pflege in seinen vielen Schwachheiten zu haben.''</ref> zu Alt-Landsberg mit Dorothea von Flemming, einer Tochter des Ewald Joachim von Flemming auf Rippertow und der Agnes geb. von der Osten a. d. H. Woldenburg. Sie war Wittwe des Obersten Bodo von Schlieben auf Papitz und Klützow und vermälte sich als des Oberpräsidenten Wittwe<ref>U. B. II. 656</ref> zum dritten Mal am 10. Mai 1687 zu Berlin mit dem Kurbrandenburgischen Generalfeldmarschall Alexander Freiherrn von Spaën, als dessen Gemalin sie im Alter von 77 Jahren am 15./26. October 1692
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zu Cleve starb.
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Von den sechzehn ihm in den ersten beiden Ehen geborenen Kindern überlebten ihn neun, deren Erbe er in seinem am 10. October 1679 errichteten Testament<ref>U. B. II. 649. Dies Testament ist höchst beachtenswerth, da es einen Einblick in des Oberpräsidenten edle Denkungsweise
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gewährt.</ref> bestimmte. Seine Hinterlassenschaft war eine sehr bedeutende und das Wichtigste über seine Besitzverhältnisse soll hier zusammen gestellt werden:
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Sein väterliches Erbtheil in den Altwigshagenschen Gütern, welches ihm 1652 in Folge des brüderlichen Theilungsvergleiches<ref>U. B. II. 610.</ref> zugefallen war, hatte er 1654 an seinen Bruder Bogislav verkauft,<ref>U. B. II. 612.</ref> welcher auch den Antheil an den angefallenen Lindstedtschen Lehen zu Altwigshagen<ref>U. B. II. 611. Vgl. Taf. X. 8.</ref> übernahm. Um sich ungetheilt dem Dienst des Kurfürsten zuzuwenden, verweigerte er die von Schweden geforderte Huldigung und gab 29. Juni 1663 freiwillig auch alle Anwartschaften auf die altväterlichen Lehen auf,<ref>Vgl. U. B. II. 638 und 651. Er erscheint daher auch nicht im Lehnbrief von 1673. Vgl. U. B. II. 642.</ref> wogegen ihm der Kurfürst unter dem 24. Juli 1663 verhiess, ihn bei demjenigen, was er in seinen Landen ''käuflich'' oder ''durch Kurfürstliche Gnade'' an sich bringen werde, ''kräftiglich zu mainteniren und zu schützen.''<ref>Orlich III. S. 167. No. 172.</ref>
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Durch Kauf hatte er bereits 1649 von seinem Schwiegervater Manasse von Schlabrendorf die Güter Drewitz und Rudow erworben,<ref>U. B. II. 607.</ref> zu denen er 1658 noch weitere Antheile,<ref>U. B. II. 620.</ref> sowie 1659 das Dorf Bergholz
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im Zauchischen Kreise kaufte. Er verkaufte jedoch diese gesammten Güter 1662 an den Kurfürsten,<ref>U. B. II. 627, 628.</ref> welcher ihm 1663 für eine Restforderung aus Drewitz den Niessbrauch des Dorfes Rosenorth im Amt Schippenbeil in Ostpreussen<ref>U. B. II. 629.</ref> für sein und seiner Gemalin<ref>Die ihn überlebende dritte Gemalin hatte nicht den Niessbrauch, daher Rosenorth in seinem Testament nicht mehr erwähnt ist.</ref> Lebzeiten verschrieb.
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Um das Jahr 1652 (nach Anderen 1654) hatte er demnächst die im Prenzlauer Kreise belegenen und der Familie von Blanckenburg von Alters her gehörigen Wolfshagenschen Güter aus den Händen der Gläubiger gekauft und war mit denselben belehnt worden.<ref>Ein Lehnsrecht auf Wolfshagen steht keinem anderen Zweige der Schwerinschen Familie zu. Kurfürstl. Ordre vom 20. November 1693.</ref> Dieselben bestanden damals aus: Wolfshagen, Schlepkow, Hetzdorf, Hildebrandshagen, Damerow und dem Städtchen Fürstenwerder. In den wirklichen Besitz dieser Güter trat er jedoch erst nach völliger Befriedigung der Blanckenburgischen Gläubiger durch Verordnung des Kammergerichts vom 5. October 1670.<ref>Archiv in Wildenhoff IV. vol. 69. No. 11.</ref>
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Die ansehnlichste und bedeutendste Besitzung des Oberpräsidenten aber bildeten die Alt-Landsbergischen
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Güter, welche - im Barnimer Kreise der Mark Brandenburg belegen - nach und nach von ihm erworben wurden: so 1650 Buhlsdorf von Botho von Trott, 1652 Klein-Schönebeck vom Rath Erasmus Seidel, 1654 von Hilmar von Krummensee die Güter Alt-Landsberg, Werneuchen, Krummensee, Wegendorff (Wedigendorf), Buchholz und Seefeld, welche Gesammt-Begüterung am 3. October 1654 vom Kurfürsten mit den Vorrechten einer Herrschaft ausgestattet wurde.<ref>U. B. II. 615. Vgl. U. B. II. 638. - Berghaus, Landbuch der Provinz Brandenburg II. S. 408. - Schwerinsches Hausbuch in Alt-Landsberg.</ref> Dazu kaufte der Freiherr 1655 Hönow; 1656 schenkte ihm der Kurfürst ''zur Verbesserung der Landsbergschen Herrschaft'' Alles, was er in den Dörfern Hönow und Seeberg besass, nebst Antheilen in Rehfeld, Hennickendorf und Werder; ferner kaufte er 1658 Neuenhagen,<ref>Fidicin I. S. 91.</ref>1658 und 1660 Eggersdorf, 1663 den Gross-Stinitz-See bei Tassdorf,<ref>U. B. II. 630.</ref> 1667 Seeberg und halb Hohenstein, dessen andere Hälfte er 1676 erwarb, 1668 halb Tiefensee, 1670 Zülsdorf, 1671 Freudenberg,
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1672 Antheile in Wustrow und Parun; dazu verlieh ihm 1672 der Kurfürst auch noch die für verfallen
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erklärten von Barfuss'schen Lehen<ref>Im ständischen Archiv zu Berlin, Adelssachen, Specialia, Barfuss, befindet sich: ''des Generals von Barfuss Denkschrift vom Oktober 1858, welche Angriffe gegen den Erwerb dieser Lehen zur Herrschaft Alt-Landsberg enthält.</ref> Hohen- und Nieder-Predikow mit Grunow. Am 3. August 1672 erhielt er dann endlich einen Gesammt-Lehnbrief über die Herrschaft Alt-Landsberg,<ref>U. B. II. 638.</ref> welchen, zugleich
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mit dem goldenen Erbkämmerer-Schlüssel, der Kurfürst ihm am 7. August persönlich übergab.
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Mit dieser Herrschaft, welche ''nach dem Recht der Erstgeburt'' vererbt werden sollte, vereinigte er später auch noch den ihm 1672 verliehenen Antheil an den Kalksteinbrüchen von Rüdersdorf, das 1674 gekaufte Gut Petershagen, sowie den später erworbenen Besitz von Gross-Barnim, Blumenthal, Bruchmühl, Vogelsdorf und Walkmühle.
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Bereits am 2. August 1657 hatte er zu Alt-Landsberg eine reformirte Gemeinde, Kirche und Schule gestiftet<ref>U. B. II. 617. Vgl. U. B. II. 649 auf S. 479</ref> und gleichzeitig den Bau eines neuen grossartigen Schlosses begonnen, dessen Kapelle 17. August 1662 eingeweiht wurde, und welches er mit prächtigen Gärten umgab.<ref>Gähde, Geschichte der Stadt Alt-Landsberg, Halle 1857. - Beschreibung von Alt-Landsberg in Kunstmanns Beiträgen zur Geschichte derer von Schwerin, Mscpt., wovon Abschrift in Göhren. - Berghaus, Landbuch.- Zahlreiche Schriftstücke über Alt-Landsberg befinden sich im Familien-Archiv zu Wildenhoff in Preussen.</ref>
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Nach der erst 1653 erfolgten wirklichen Besitznahme des im Westfälischen Frieden (l648) an Brandenburg gefallenen Theils von Pommern (Hinterpommern mit Kammin), verlieh der Kurfürst am 6. März l654 das Städtchen Zachan  im  Saziger  Kreise  nebst den Gütern Zadelow und Gross-Schlatikow<ref>U. B. II. 614.</ref> Freiherrn Otto, welcher sich 27. August l658 in Zachan förmlich huldigen liess.<ref>Brüggemann II. Bd. 2, S. 255. - Berghaus, Landbuch 2. Th., 4. Bd. S. 410, 411, 415.</ref>  Erst 1666 ertheilte der Kurfürst die Belehnung mit diesem Besitz.<ref>U. B. II. 633.</ref>
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Ein weiterer bedeutender Erwerb des Oberpräsidenten waren die im Kreise Preuss. Eylau gelegenen Wildenhoffschen Güter.<ref>Berghaus II. S. 352.</ref> Dieselben gehörten dem einzigen Sohn seiner zweiten Gemalin, dem Erbtruchsess
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und Freiherrn Gebhard zu Waldburg, und waren von diesem seinem Stiefvater verpfändet worden. Nach dem 1664 erfolgten Tode des Ersteren ward Freiherr Otto 16. August 1665 vom Kurfürsten mit denselben belehnt, gelangte aber erst 24. März 1667 - nach längeren Rechtsstreitigkeiten mit der Familie Truchsess-Waldburg<ref>Diese Familie besass die Güter von 1450 bis 1665.</ref> - in den rechtskräftigen Besitz und erhielt darauf am 21. Januar 1668 einen Kurfürstlichen
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Lehnbrief.<ref>U. B. II. 637.</ref> Es gehörten damals folgende Güter dazu: Wildenhoff (früher Ampunden, auch Amt Punden), Stadt Landsberg, Weymans, Canditten, Halbendorf, Pareszken, Perplauken, Liepnick, Rimlauken, Taberlauken, Garbenicken, Ganderberg, Santenitten, Aukam (Augam), Keweinen (Queenen), Sittehnen, Wormen,
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Worschienen, Pottschacken und die Seen Gouder, Keuten, Perkau und Menten. Mit den seinem Stiefsohn
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gehörigen Gütern Saraunen, Gr. Steegen und Hoppendorf, ebenfalls im Kreise Preuss. Eylau belegen, war er schon am 3. December 1664 belehnt worden.<ref>U. B. II. 631.</ref> Auch die Wildenhoffschen Güter sollten ''nach dem Recht der Erstgeburt'' vererbt werden.
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Aus der Erbschaft<ref>U. B. II. 647.</ref> seines Braders Bogislav erhielt der Oberpräsident in Folge Vergleiches<ref>Er zahlte dagegen seinem Bruder noch 9400 Gulden baar heraus.</ref>
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mit seinem Bruder Philipp Julius vom 20. September 1678 die Güter Lassehne, Thunow mit Geritz und Streckentin, Repkow und Larss; und ferner auch noch - als Erbe seines Sohnes Johann Bogislav - die diesem vermacht gewesenen Güter Zuchen und Schübben.<ref>Vgl. U. B. II. 647.</ref>
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Ausser diesem reichen und ausgedehnten Güterbesitz gehörte ihm seit 1653 und 1659 auch noch das in der Brüderstrasse No. 2 zu Berlin belegene vormalige Gräflich Schwarzenbergsche Haus, mit welchem er 1659 vom Kurfürsten belehnt ward.<ref>U. B. II. 624. Vgl. U. B. II. 650. Es war dies das letzte ausgethane ''Burglehn'' zu Berlin, dessen Sinn war: Schutz der Burgen und Schlösser, dafür Befreiung von bürgerlichen Abgaben. Vgl. auch U. B. II. 668.</ref>
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Von den verschiedenen Anwartschaften auf Lehngüter, welche er erwarb, ohne selbst in deren Besitz
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zu kommen,<ref>Verschiedene Vergleiche dieserhalb befinden sich im Kammergerichts-Archiv zu Berlin.</ref> ist bemerkenswerth nur diejenige, welche ihm 22. Mai 1671 Herzog Gustav Adolph zu Meklenburg auf die ''unter Uns belegenen'' Lehngüter der von Blanckenburg, nemlich Mildenitz, Gross-Daberkow,
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Göhren und Leppin ertheilte, weil die drei erstgenannten später in die Hände seiner Nachkommen gelangten.<ref>Vgl. bei No. 4, Taf. XIX. 8 und 18.</ref>
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Die gesammte Hand erhielt er 1678 an sämmtlichen Gütern seines Bruders Bogislav,<ref>U. B. II. 648.</ref> wie er auch 1676 die Belehnung desselben mit Spantekow mitempfangen hatte.<ref>U. B. II. 646.</ref>
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Sein Baarvermögen bestand überdies, nach einer eigenhändigen Notiz, in etwa 100,000 Thalern, welche in Hamburg, Danzig und Amsterdam ausgeliehen waren, und von welchen ein Theil aus einer Erbschaft
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der Frau von Kleist geb. von Winterfeld (1667) herrührte.<ref>Vgl. dazu Taf. XVII. 8 auf S. 297</ref>
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Die Bildnisse des Oberpräsidenten und seiner ersten Gemalin befinden sich, in Lebensgrösse in Oel gemalt, im Schlosse zu Wolfshagen.
== Eltern ==
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Version vom 6. April 2010, 15:52 Uhr

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