vonSchwerin:Otto Freiherr von Schwerin (* 1616)
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Bei den Verhandlungen in Münster und Osnabrück, welche 1648 zum Abschluss des westfälischen Friedens führten, war Otto nicht unmittelbar betheiligt. Vorzüglich seinem Einflüsse ist jedoch die endliche Anerkennung der bei dieser Gelegenheit von Kurbrandenburg gestellten Forderung zuzuschreiben, dass die Reformirten als innerhalb der Augsburgischen Konfession Stehende betrachtet und ihnen gleiche Freiheiten und Rechte mit den Lutheranern bewilligt wurden.<ref>Vgl. R. v. Holly a. a. O. - Droysen III. l, S. 236, 238. - Orlich I. S. 94.</ref> | Bei den Verhandlungen in Münster und Osnabrück, welche 1648 zum Abschluss des westfälischen Friedens führten, war Otto nicht unmittelbar betheiligt. Vorzüglich seinem Einflüsse ist jedoch die endliche Anerkennung der bei dieser Gelegenheit von Kurbrandenburg gestellten Forderung zuzuschreiben, dass die Reformirten als innerhalb der Augsburgischen Konfession Stehende betrachtet und ihnen gleiche Freiheiten und Rechte mit den Lutheranern bewilligt wurden.<ref>Vgl. R. v. Holly a. a. O. - Droysen III. l, S. 236, 238. - Orlich I. S. 94.</ref> | ||
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+ | Am 24. März 1648 erhob ihn Kaiser Ferdinand III in in den Reichs-Freiherrnstand.<ref>Urkundenbuch zur Geschichte des Geschlechts von Schwerin, Abschnitt II. 606. Urkunde</ref> Die Anerkennung desselben von Seiten des Kurfürsten erfolgte jedoch erst am 3. October 1654;<ref>Urkundenbuch zur Geschichte des Geschlechts von Schwerin, Abschnitt II. 615. Urkunde</ref> zugleich mit der Verleihung des Erbkämmerer-Amtes der Kurmark Brandenburg an Stelle des Pommerschen Erbküchenmeister-Amtes,<ref>Vgl. [[vonSchwerin:Ulrich von Schwerin (* 1648)|Ulrich von Schwerin]]</ref> auf dessen Anwartschaft Otto für seine Person verzichtet hatte<ref>Otto löste sich gänzlich von seine Pommerschen Beziehungen los, wie er denn auch seine väterlichen Erbgüter seinem Bruder verkaufte, um nicht Lehnsträger der Schwedischen Krone zu sein. Vgl. Urkundenbuch zur Geschichte des Geschlechts von Schwerin, Abschnitt II. 615. und 638. Urkunde</ref> sowie auch zugleich mit der Erhebung seiner Alt-Landsberg'schen Begüterung zur Herrschaft.<ref>Ueber Erwerb und Besitz der Landsbergschen Güter siehe weiter unter.</ref> In der betreffenden Urkunde wird Otto ausser mit den schon erwähnten Titeln und Würden auch noch Kammer-Director,<ref>6</ref> Hauptmann zu Oranienburg<ref>7</ref> und Oberhofmeister der Kurfürstin<ref>8</ref> genannt. | ||
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+ | Während der nun folgenden Jahre gaben die politischen Verwickelungen, welche nach der Thronbesteigung des Königs Carl X Gustav von Schweden (1654) zu dem schwedisch-polnischen Kriege führten, dem Freiherrn fortdauernde Gelegenheit zu bedeutsamer diplomatischer Thätigkeit. Die Politik des grossen Kurfürsten, so schwankend sie auch zu jener Zeit erscheinen mag, weil Kurbrandenburg - nach dem 30jährigen Kriege machtlos - zunächst gezwungen der jedesmaligen Uebermacht nachgeben musste, verfolgte doch unablässig nur ein Ziel: die Unabhängigkeit von der drückenden Oberherrschaft Polens und Schwedens, welches sie endlich mit der Souveranetät über Preussen erreichte. Zu diesem bedeutungsvollen Erfolge hat der Freiherr Otto von Schwerin sehr wesentlich beigetragen.<ref>9</ref> Der Königsberger Tractat vom 17. Januar | ||
+ | 1656, in Folge dessen Preussen zunächst aus einem polnischen ein schwedisches Lehn wurde; das Bündniss mit Frankreich ('24. Februar) zur Deckung der westlichen Besitzungen Brandenburgs gegen die Ansprüche des Pfalzgrafen von Neuburg, wodurch freie Hand zum Handeln im Osten geschaffen wurde; die nach der ruhmvollen Schlacht bei Warschau (18./28. bis 20./30. Juli 1656) geführten Frauenburger Verhandlungen, | ||
+ | denen am 10./20. November der Abschluss des Vertrages von Labiau folgte, in welchem Schweden bedingungslos die Preussische Souveranetät zugestand; und endlich die Anerkennung derselben von Seiten Polens in dem Vertage von Wehlau am 19. September 1657<ref>10</ref> - das Alles war zum grossen Theil das Werk seiner vielbewährten Umsicht und Geschicklichkeit. Bei der letztgedachten Gelegenheit ertheilte ihm König Johann Casimir das Indigenat in Polen.<ref>11</ref> | ||
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+ | Seit dem Jahre 1657 verwaltete er interimistisch das Amt des ''Kanzlers'' und scheint auch ohne besondere Ernennung damals allgemein den Titel eines solchen erhalten zu haben, wie ihm denn in allen Briefen jener Zeit das diesem zustehende Prädikat: Excellenz beigelegt wird.<ref>12</ref> Aber an Stelle einer endgültigen Ernennung zum ''Kanzler'' erfolgte am 30. August/9. September 1658<ref>13</ref> diejenige zum Oberpräsidenten, mit welcher der Kurfürst ihm als Erstem Minister die Leitung der äusseren und inneren Angelegenheiten seiner Lande übertrug. Es schuf der Kurfürst damit eine vollkommen neue Würde. Während früher der Kanzler gewissermassen nur ein ''Minister des Innern'' gewesen war, lag dem Oberpräsidenten die Zusammenfassung der inneren und äusseren Politik ob. Es sollte an Stelle der bisherigen territorialen Hauspolitik nunmehr die Brandenburgische Politik aus den Gesichtspunkten eines Grossstaates geführt werden. Mit dem grossen Staatssiegel, welches zu führen der Oberpräsident allein berechtigt war, hatte er die Befugniss, alle Allianzen endgültig abzuschliessen, Landtagsrecesse zu bestätigen, Bestallungen zu vollziehen und bindende Verträge einzugehen.<ref>14</ref> Somit hatte Otto die höchste Stufe im Staatsdienst erstiegen. Ausdrücklich ward in der Bestallungs-Urkunde seine ''charge für die höchste am Hofe'' bezeichnet und ihm der Rang vor dem Feldmarschall und dem Oberkämmerer ertheilt. | ||
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+ | Gleich nach dieser Ernennung begleitete der Oberpräsident den Kurfürsten auf den Kriegsschauplatz nach Schleswig-Holstein und Jütland, schloss am 31. Januar 1659 zu Riepen den Allianz-Vertrag mit Dänemark und betrieb eifrig die Unterbandlungen, welche am 23. April/3. Mai 1660 durch den Frieden zu Oliva nicht nur dem Kriege mit Schweden ein Ende machten, sondern auch ''dem Norden Europas eine vertragsmässige | ||
+ | Gestaltung, die Basis zu einem positiven Völkerrecht gaben.'' | ||
== Eltern == | == Eltern == |