vonSchwerin:Wappen und Siegel
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{{vonSchwerin:Vorlage:Navigationsleiste}} == Wappen und Siegel des Geschlechts von Schwerin == {{TOCright}}Das Gefühl der Zusammengehörigkeit auf dem Boden der gemeinsamen Abstammung und die Absicht, bei besonderen Anlässen, namentlich im Getümmel der Schlacht, die Stammesgenossen für einander leichter kenntlich zu machen, führte die Rittergeschlechter früh dazu, Helm und Schild, Waffen und Fahnen mit einem für die einzelnen Familien gemeinschaftlichen äusseren Abzeichen zu versehen; dieses Abzeichen, Wappen genannt, ward dann auch zu Siegeln gebraucht, und in der Regel beruht in den Siegeln, weil sie mit den Urkunden, zu deren Beglaubigung sie dienten, eine sorgfältige als die genannten Geräthe, erfahren haben, die früheste Ueberlieferung von den alten Familienwappen. Das einzelne Familienmitglied wählte für sein Siegel meistentheils dasselbe Wappen, versah es aber zu seiner Unterscheidung von den übrigen Familienmitgliedern mit einer seine Person gewöhnlich nach nach Vor- und Zuname bezeichnenden Umschrift, zuweilen auch noch mit einem zu seinem besonderen Lebensberuf in nährere oder weiterer Beziehung stehenden Zusatzbilde. Letzteres war namentlich bei Geistlichen aus ritterlichem Geschlecht nicht selten der Fall, und lässt sich ein Personensiegel dieser Gattung auch in dem Pommerschen Geschlecht von Schwerin aus dem Jahre 1420 bei dem Priester in Golnow Werner von Schwerin nachweisen. Doch kam nicht nur der Fall vor, dass einzelne Personen ein von dem Familienwappen abweichendes Siegelbild sich erwählten; sondern es werden solche abweichenden Siegel-Unterschiede überall erklären lassen.<br /> Ungefähr im 13. Jahrhundert beginnend entfalten die Siegel des nicht unmittelbaren Adels zunächst das Geschlechtswappen allein, seit dem 14. Jahrhundert aber auch den Helm auf dem Familienschilde.<br /> Die Wappen des Geschlechts von Schwerin werden erst aus Siegeln des 14. Jahrhunderts bekannt, obwohl über dasselbe bis dahin schon zahlreiche Urkunden vorliegen; theils hatten die Schwerine nach ihrer Beziehung zu den in den Urkunden mitgetheilten Vorgängen (zumeist als Zeugen) überhaupt keinen Anlass zur Mitsiegelung, theils sind die Urkunden, welchen sie als Aussteller derselben ihr Siegel beizugeben hatten, nur in Abschriften erhalten, theils endlich sind die thatsächlich von ihnen den Originaldocumenten eins angehängten Siegel späterhin verloren gegeangen. Das früheste Siegel der Meklenburgischen Linie des Geschlechts wird erst 124 Jahre, das früheste der Pommerschen Linien erst 106 Jahre nach dem geschichtlichen Auftreten dieser Linien angetroffen.<br /> Was oben über die Verschiedenheit der Wappen und Siegel einzelner Linien innerhalb derselben Familie allgemein bemerkt worden, zeigt sich auch bei dem Geschlecht von Schwerin; nicht nur die Siegel der Meklenburgischen Linie an sich sind andere als die der Pommerschen Linien, sondern auch innerhalb der ersteren haben die Parchim'sche und die Bützow'sche Linie verschiedene Siegel. Diese Bemerkung bezieht sich indessen nur auf das eigentliche Wappenbild, nicht auf die für die Sache unwesentliche Form des Schildes; letztere ist vielmehr bei den Siegeln der Meklenburgischen Linie dieselben wie bei vielen Siegeln der Pommerschen Linien, nämlich ein Schild mit gebogenen, unten in eine Spitze sich vereinigenden Seiten und dadurch dreieckig sich gestaltend; eine andere Gattung der Schildesform bei den Schwerin'schen Siegeln der Pommerschen Linien ist die rechtwinklig vierseitige mit einem nur durch Abrundung der unteren Ecken bogenförmig gemachten, zuweilen mehr oder minder in eine Spitze auslaufenden Rande; noch andere Schilde haben ausgeschweifte, mit mancherlei Einschnitten oder Verzierungen versehene Ränder; Ein Schild von 1431 ist oval, ein Schild von 1417 hat noch einen besonderen kreisrunden Rand, ein Siegel von 1443 ist ganz ohne Schild. === Die Siegel der Meklenburgischen Linie === Das Wappenbild des Siegels der Parchim'schen (Unter-) Linie besteht im 14. Jahrhundert in einem Arm, welcher einen Ring emporhält, im 15. Jahrhundert in zwei Armen, welche zusammen einen Ring in die Höhe halten. Das früheste Siegel der ersteren Art, von dessen Existenz wir wissen, gehört Otto von Schwerin an und hängt an einer im Schwedischen Reichsarchive aufbewahrten Urkunde vom 31. Juli 1329. Dass dasselbe nur einen Arm zeigt, geht aus einer Bemerkung zu dem Abdruck hervor, welchem unsere Mittheilung der Urkunde entnommen ist. Zwei weitere Siegel derselben Gattung führten Ottos Bruder Johann von Schwerin im Jahre 1343 und Ottos Sohn, ebenfalls Otto mit Vornamen, im Jahre 1353; doch unterscheiden sich beide von einander dadurch, dass das Wappenbild des ersteren einen nackten, das des zweiten einen halbbekleideten ringhaltenden Arm zeigt. Auch hat das Siegel Johanns eine kreisrunde Form und ist der Schild, soweit ihn nicht das Wappenbild einnimmt, mit sich kreuzenden schräglinken und schrägrechten Strichen bedeckt; das Siegel Ottos dagegen ist dreieckig mit gebogenen Seiten und der Schild frei von jeder Verzierung. Einem Siegel mit zwei einen Ring haltenden Armen begegnen wir nur einmal und zwar bei Otto von Schwerin, dem Enkel des zuletzt Genannten, im Jahre 1434.<br /> Die Familie von Oertzen hat seit der ältesten Zeit (1311) dasselbe Siegelzeichen: zwei Arme, welche einen Ring halten; in einem vereinzelten Falle, bei Matthias von Oertzen 1514, auch nur einen Arm mit Ring. Lisch ist gewiss im Recht, wenn er dessenungeachtet eine Stammesverwandtschaft zwischen den Familien von Schwerin und von Oertzen nicht gelten lassen will, und namentlich aus dem Grunde, weil die von Oertzen wendischer Herkunft seien.<br /> Uebrigens ergiebt sich aus der wechselnden Zahl der Arme in den Siegeln beider Familien, dass der Ring allein das Wesentliche des Wappenbildes ist. Ob derselbe als ein Zeichen erster (deutscher) Belehnung anzusehen sei, wie Lisch in Betreff des Geschlechts von Oertzen vermuthet, lassen wir dahin gestellt. Die Wappenzeichen der Geschlechter erklären zu wollen, ist stets ein missliches und in der Regel fruchtloses Bemühen gewesen; wir begnügen uns daher, in dem vorliegenden Falle darauf hinzudeuten, dass man den ringhaltenden Arm früh mit der Grafschaft Schwerin in Verbindung gebracht hat, dass derselbe das Wappen der Meklenburgischen Stadt Fürstenberg bildet, vielleicht als solches um das Jahr 1488 für Stargard in das herzoglich Meklenburgische Siegel kam, und dass auch das grosse Preussische Staatswappen im 45. Felde einen ringhaltenden Arm zeigt, wie Bernd sagt, von der Grafschaft Schwerin.<br /> In der Bützow'schen (Unter-) Linie begegnen wir zwei nicht nur von den vorigen, sondern auch unter sich ganz verschiedenen Siegeln. Das eine, welches ausschliesslich bei Alexander von Schwerin angetroffen wird, ist schildförmig und zeigt lediglich einen vorwärts gekehrten Helm vor einer vierseitigen Decke, welche mit 5 Federbüschen umher besteckt ist. Da dieses Siegel schon an Urkunden von 1302 und 1318 erscheint, ist es das älteste uns bekannt gewordene Siegel des Geschlechts von Schwerin. Nach Bernd ist der Helm mit seiner Zier nur selten als gemeines Wappenbild gebraucht; als Beispiele gleicher Anwendung desselben werden von ihm die Wappen der Familien Stedingen, Frese und Helmersen genannt.<br /> Das zweite Wappenbild, welches die Siegel der Schwerine aus der Bützow'schen Linie zeigen, besteht in zwei entweder rechten oder linken Schrägbalken, — ein sehr einfaches, dem Alter seiner Entstehung entsprechendes und darum überall oft vorkommendes Wappenbild. Diese beiden Siegel gehören den Vettern Heine dem Grossen und Heine von Schwerin an, hängen an Urkunden von 1389 und 1390 und haben eine kreisrunde Form. Durch Lisch aber, lernen wir auch noch zwei ältere Siegel kennen, die Siegel der Brüder Heino und Georg von Schwerin aus dem Jahre 1360. Beide unterscheiden sich von den vorerwähnten insofern, als das erstere schildförmig ist, das zweite dagegen zwar eine runde Form hat, aber zwei Schrägbalken zeigt, welche „mit einer Zickzacklinie belegt" sind. Die Urkunde, an welcher diese beiden Siegel sich befinden, wird im Stadtarchive zu Rostock aufbewahrt.<br /> Im Allgemeinen bemerken wir noch in Betreff der Wappenbilder der Meklenburgischen Linie des Geschlechts von Schwerin, dass über deren Farben, die mit den Wappen nothwendig verbunden waren, kein Aufschluss hat gefunden werden können. === Das Siegel der Pommerschen Linien. === So alt auch die Pommersche Familie von Schwerin bereits geworden ist und so weit sie sich ausgebreitet hat, — ihrem Stammwappen, der Raute, ist sie in allen Haupt- und Nebenzweigen treu geblieben; es zeigen dies die zahlreichen Siegel, welche an den Urkunden seit der Mitte des 14. Jahrhunderts sich erhalten haben, sowie die Wappen, deren sich die verschiedenen Linien noch heute bedienen. In den gedachten Siegeln erscheint die Raute überall als ein auf die Spitze senkrecht gestelltes Viereck, welches nur insoweit Unterschiede zeigt, als es entweder nahezu rechtwinklig ist, oder, was am häufigsten der Fall, mehr oder minder spitze und stumpfe Winkel hat, und als es ferner mit seinen Spitzen entweder sämmtliche 4 Schildränder vollständig oder beinahe berührt, oder nur an einen, an zwei, an drei Bänder anstösst, oder endlich völlig frei in dem Schilde schwebt. Die letzte Form ist die gewöhnlichste. Eine weitere Abweichung besteht noch darin, dass einzelne Vierecke statt der graden Seiten nach innen geschweifte Grenzlinien haben.<br /> Die Raute, eine der einfachsten und schlichtesten Figuren, ist eben deswegen häufig als Wappenbild gebraucht worden. Daher bedurfte es auch kaum des Versuches, derselben eine besondere Bedeutung und Beziehung zu dem Geschlecht von Schwerin unterzulegen; ihre Einfachheit entspricht dem Sinne und Geschmack jener frühen Zeit, in welcher sie als Wappenbild gewählt worden, und ist hierdurch deren Wahl genügend erklärt. Gleichwohl sind solche Versuche angestellt worden. Seidel in seinem handschriftlichen „kurzen Bericht" über das Geschlecht von Schwerin und mit ihm Adelung in seinen ebenfalls handschriftlichen „umständlichen Nachrichten von dem Geschlecht von Schwerin Cap. IV § 13—15 vermuthen in der „blutrothen" Raute das Sinnbild einer weit klaffenden Wunde, wie sie die Schwerine theils Anderen geschlagen, theils selbst empfangen hatten. Zedler dagegen, Sprengel und Andere nach ihnen erkennen in der Raute ein redendes Wappen, insofern das Wort „Czweryn" in der slavischen Sprache ein geschobenes Quadrat bedeute, das Bild des Wappens daher gleichsam den Namen desjenigen nenne, der das Wappen geführt habe. Diese Annahme darf nicht ohne Weiteres von der Hand gewiesen werden. Es giebt in der slavischen Sprache einen Wortstamm czetw'er, von welchem cztery, czworro d. i. vier abgeleitet ist, und kann nach der Art der slavischen Wortbildung dieser Stamm czetw'er verbunden mit dem Suffixum in, also czetw'erin wohl, so viel als ein Viereck im Allgemeinen bedeuten. Zwar finden wir diese Form in der früheren Schreibweise des Familien-Namens Schwerin nicht genau wieder; aber Formen, wie Czwerin, Stzweryn und Szewerin kommen ihr doch sehr nahe. Auf der anderen Seite bezeichnet in der Sprache der Elb-Slaven das Wort Zwierin, Swierin (Polnisch: zwierzyniec) einen Wald, welcher von Thieren bewohnt wird, und mittelst dieser Bedeutung erklärt Beyer in seinem Aufsatz über die wendischen Schwerines sämmtliche Ortsnamen „Schwerin", sowohl in Meklenburg als auch in den Preussischen Provinzen Pommern, Brandenburg und Posen, als Bezeichnung für einen heiligen Hain, in welchem in heidnischer Zeit das Ross als ein dem höchsten der Götter, dem slavischen Swantewit, wie nordischen Othin geweihtes Thier von dessen Priestern gehegt und gezüchtet wurde.<br /> Wir vermögen nicht zu entscheiden, ob die genannten beiden slavischen Worte einen etymologischen Zusammenhang haben und ob sich aus „czetw'erin" das Wort „Zwierin" habe bilden können, oder ob zwischen beiden nur eine zufällige Form-Aehnlichkeit bestehe; doch kommt diese Frage für den vorliegenden Gegenstand auch gar nicht in Betracht; denn in Betreff des Familien-Namens wissen wir, dass er von der ehemaligen Burg Schwerin in Meklenburg entlehnt ist, gleichviel, was dieser Name für eine sprachliche Bedeutung hat, und in Betreff des Familien-Wappens ist die aufgestellte Ansicht wenigstens nicht durchaus unhaltbar, dass die Träger desselben zu seiner Wahl durch die wirkliche oder vermeintliche etymologische Bedeutung des von ihnen angenommenen Namens bestimmt worden seien, mit anderen Worten, dass das Stammwappen des Geschlechts von Schwerin ein redendes sei.<br /> Aber, wie bemerkt, wir stehen in letzterer Beziehung vor einer Vermuthung, über welche hinaus Wappen-Erklärungen nur selten geführt werden können, und sind berechtigt (da nun doch einmal das Feld der Combinationen in dieser Beziehung eröffnet ist), derselben eine andere Vermuthung gegenüber zu stellen. Wir stützen dieselbe auf die Voraussetzung, dass in alter Zeit der Ritter, welcher ursprünglich allein Wappen führte, zunächst solche Dinge zu seinem Wappenbilde gewählt haben werde, welche ihm Stand und Beschäftigung am unmittelbarsten darboten. Waren nun die Schwerine von jeher so kriegs- und fehdelustige Ritter, wie wir sie schon im 14. Jahrhundert kennen lernen, so lag ihnen kein Wappenbild näher, als ein Gegenstand, welcher ihnen im Kampfe der unentbehrlichste war, also namentlich eine Waffe. Fassen wir von diesem Standpunkt aus das Schwerin'sche Wappen ins Auge, so werden wir durch dessen Form, zumal durch die schmaler gehaltene, unwillkürlich an den Haupttheil der alten steinernen Streitaxt oder des Streithammers erinnert, und wenn der kleine Kreis inmitten der Raute des Siegels von 1443 und die Andeutung eines solchen in dem Siegel von 1457 nicht etwa als eine Kugel, sondern als eine Oeffnung angesehen werden darf, die Raute also, um technisch zu sprechen, in den beiden Siegeln "rund ausgebrochen" ist, so sehen wir in dem Wappen mittelst dieser Oeffnung diejenige Stelle an jenem Haupttheil der Streitaxt bezeichnet, welche zur Aufnahme des zur Handhabung der Waffe nothwendigen hölzernen Stieles zu dienen hatte. Endlich wird bei dieser Deutung nicht minder, wie oben bei der Auffassung der Raute als Wunde, die rothe Färbung derselben damit erklärt werden können, dass man die Streitaxt als geröthet von dem Blute des Feindes sich vorstellte. Das älteste Siegel der Pommerschen Schwerine, welches sich erhalten hat, hängt an einer Urkunde vom 13. Decb. 1357 und gehört Bispraw von Schwerin aus der älteren Linie Altwigshagen an. Von diesem Siegel ab bis zu den Siegeln der neuesten Zeit ist das Wappenbild, die Raute, dasselbe geblieben, wenn wir absehen von den bereits angegebenen Abweichungen in der Form der Raute und davon, dass dieselbe zuweilen mit Röschen oder Kugeln bestreut erscheint, wie in Siegel 11 vom Jahre 1368, oder mit rechten und linken Schräglinien durchzogen ist, wie in Siegel 16.<br /> Das früheste Helmsiegel kennen wir aus dem Jahre 1369 (Siegel 12), 2 weitere aus dem Jahre 1385 und dem nächstfolgenden Zeitraum desselben Jahrhunderts (Siegel 15 und 19), eins aus dem Jahre 1500 (Siegel 44) und dann zahlreichere aus der Zeit von 1529—1626 (Siegel 48—51 und 53—59). Der bisherigen allgemeinen Annahme gegenüber, dass das Stammwappen der Pommerschen Schwerine auf dem Helme drei Straussfedern trage, ist es von Bedeutung darauf hinzuweisen, dass die beiden ältesten Siegel von 1369 und 1385 (No. 12 und 15) nur zwei Straussfedern zeigen, welche auch nicht, wie weiter angenommen wird, je mit einer Baute belegt sind, sondern aus deren oberster Spitze gleichsam herauswachsen. Das nächste Siegel aus dem Ende des 14. Jahrhunderts (No. 19) hat sogar vier Straussfedern auf dem Helme, von welchen je 2, die eine senkrecht in die Höhe, die andere wagerecht zur Seite, aus einer Raute hervorgehen. Erst vom Jahre 1529 ab (Siegel 48 und 49) finden wir regelmässig den Helm mit drei Federn geschmückt, eine Ausnahme macht nur noch ein Siegel von 1593 (No. 55), dessen Helm wiederum nur 2 Federn hat.<br /> Wenn Bagmihl a. a. 0. von den Siegeln der Linie Spantekow angiebt, nicht nur, dass deren Helm 3 Straussfedern trage, sondern auch, dass jede derselben mit einer Raute belegt sei, so haben wir, nachdem der erste Theil dieser Angabe so eben richtig gestellt worden, auch in Betreff des zweiten zu bemerken, dass uns in keinem Siegel eine Helmzier mit 3, sondern stets nur eine solche mit 2 Rauten begegnet ist, welche Anfangs, wie ebenfalls schon erwähnt, die Basis der resp. 2 und 4 Federn bildeten (Siegel 12, 15, 19); dann traten sie theils zwischen die Federn (Siegel 49), theils neben dieselben (Siegel 57), theils wurden sie, und zwar in den meisten Fällen, den beiden äusseren Federn aufgelegt, sodass unseres Wissens die mittlere in Siegeln niemals mit einer Raute belegt gewesen ist. Dagegen erscheint sie auch auf der mittleren Straussfeder in den (vermehrten) Wappen der Linien Schwerinsburg und Willmersdorf, der gräflich von Zieten-Schwerin'schen Familien-Fideicommiss-Stiftung und der Besitzer des Fideicommissgutes Wustrau (siehe unten No. 5, 6 und 9). Auch müssen wir hier betonen, dass überhaupt nur Straussfedern für den Helmschmuck der Schwerin'schen Siegel in Gebrauch gewesen sind; wenn die Federn im Siegel vom Jahre 1529 (No. 49) anderer Gattung zu sein scheinen, kann die Ursache dieser Abweichung nur in einem ungenauen Siegelstempel gesucht werden. Endlich liegt uns noch die Deutung der Umschrift des Siegels von 1659 (No. 60) ob, welche aus folgenden Buchstaben besteht: 0. F. V. S. H. Z. L. G. R. U. E. D. C. B. Es sind dies die Anfangsbuchstaben der Worte: Otto Freiherr von Schwerin, Herr zu Landsberg, Geheimer Rath und Erbkämmerer der Churmark Brandenburg. {{{!}} border="0" cellpadding="3" cellspacing="1"; margin-left:1em;" {{!}}[[Bild:Wappen von Schwerin.jpg|thumb|left|von Schwerin]] {{!}}Die Farben des Schwerin'schen Wappenbildes waren von jeher roth für die Raute und silbern für den Schild, und gilt in der Familie von Schwerin, nachdem die vom 16. Jahrhundert ab üblich gewordene Ausschmückung des Helms mit drei Straussfedern massgebend geworden und unter den wechselnden Ansichten, ob der Helm mit einem grünen Bautenkranze, mit einer Krone, mit einem Wulste zu belegen oder als ungekrönt darzustellen sei, die Entscheidung für die Krone eingetreten ist, nunmehr folgendes als das Stammwappen: Im silbernen Felde eine rothe Raute. Auf dem gekrönten offenen Helm drei Straussfedern, die mittlere roth ohne Raute, die beiden äusseren silbern und mit je einer rothen Raute belegt. Helmdecken roth und silbern. Dieses Stammwappen führen zur Zeit noch die Linien Stolpe, Curtshagen, Dargibell und Rehberg, letztere jedoch nur insoweit, als ihre Mitglieder nicht Besitzer des Fideicommisses Wustrau sind. Vgl. unten No. 9.<br /> Erweiterungen des Stammwappens durch Zuthaten sind mehrfach eingetreten, namentlich aus Anlass der dem Geschlecht von Schwerin zu Theil gewordenen Standeserhöhungen. Wir geben von diesen vermehrten Wappen am Schlusse des Urkundenbuches Abbildungen und im Nachstehenden eine kurze Beschreibung nach der Zeitfolge unter Hinweis auf die Diplome, durch welche sie verliehen worden sind.<br /> {{!}}- {{!}}[[Bild:Wappen Freiherr von Schwerin Linie Alt-Landsberg.jpg|thumb|left|Freiherr von Schwerin<div style="font-size:85%;">Linie Alt-Landsberg</div>]] {{!}}'''1.''' Der Geheime Rath, spätere Oberpräsident Otto von Schwerin, Stifter der Linie Alt-Landsberg, erhielt durch Urkunde vom 3. Octb. 1654, mittelst deren ihm die am 24. März 1648 erfolgte Erhebung in den Reichsfreiherrnstand von dem Kurfürsten Friedlich Wilhelm von Brandenburg bestätigt wurde, folgendes Wappen:<br /> Ein quadrirter Schild mit einem rothen Mittelschilde, in welchem ein goldener, mit dem Bart oben nach rechts gerichteter Schlüsse. Im 1.und 4. silbernen Felde des Hauptschildes das Stammwappen, eine rothe Raute; im 2. und 3. blauen Felde ein grüner Zweig mit 3 goldenen Oranienäpfeln. Auf dem Schilde 2 gekrönte Helme: auf dem rechten, dem Helme des Stammwappens, 3 Straussfedern, die mittlere roth ohne Raute, die beiden äusseren silbern mit rother Raute belegt, Helmdecken roth und silbern; auf dem linken Helme ein rother Adler mit goldenen Kleestengeln in den Flügeln, im Schnabel den grünen Zweig mit 3 goldenen Oranienäpfeln haltend, Helmdecken blau und golden.<br /> Das Wappen wird gegenwärtig nicht mehr gefuhrt; Ottos Descendenz hat ein besonderes Wappen.<br /> {{!}}- {{!}}[[Bild:Wappen Reichsgraf von Schwerin Linie Walsleben-Wildenhof Linie Wolfshagen.jpg|thumb|left|Reichsgraf von Schwerin<div style="font-size:85%;">Linie Walsleben-Wildenhof</div><div style="font-size:85%;">Linie Wolfshagen</div>]] {{!}}'''2.''' Dem Sohne des Vorigen, dem Geheimen Rath Freiherrn Otto von Schwerin, wurde bei seiner Erhebung in den Reichsgrafenstand vom Kaiser Leopold durch Diplom vom 11. Sptb. 1700 nachstehendes Wappen verliehen:<br /> Ein dreitheiliger (halb in die Länge und quergetheilter) Schild, belegt durch einen mit goldener Einfassung versehenen rothen Mittelschild, in welchem der goldene Erbkämmerer-Schlüssel, wie in No. 1. Im 1.silbernen Felde die rothe Raute, im 2. der grüne Zweig mit den 3 goldenen Oranienäpfeln, im unteren silbernen Felde ein schwarzes rechtshin laufendes Ross ohne Sattel und Zaumzeug .<br /> Ueber dem Schilde 3 gekrönte Helme: der mittlere mit Straussfedern und Decke, wie der Helm des Stammwappens; auf dem linken Helm der rothe Adler wie in No. 1, auch dieselbe Helmdecke; auf dem rechten Helm (als besondere Wappenvermehrung) der doppelte schwarze Reichsadler mit rothen Schnäbeln und Füssen, über demselben die Kaiserkrone schwebend. Helmdecke roth und silbern. Schildhalter 2 goldene aufrecht stehende Löwen.<br /> Die Nachkommen des Grafen Otto von Schwerin, die Linien Walsleben-Wildenhoff und Wolfshagen, fuhren dieses Wappen noch heute.<br /> {{!}}- {{!}}[[Bild:Wappen Freiherr von Schwerin Linie Wopernow Linie Skarhult.jpg|thumb|left|Freiherr von Schwerin<div style="font-size:85%;">Linie Wopernow</div><div style="font-size:85%;">Linie Skarhult</div>]] {{!}}'''3.''' Dem Schwedischen Generalmajor Philipp Bogislav von Schwerin aus der Linie Wopersnow verlieh bei seiner Erhebung in den Schwedischen Freiherrnstand durch Diplom vom 7. Decb. 1717 König Carl von Schweden zur Verbesserung seines adeligen Wappens einen in 3 Felder getheilten Schild; mitten auf der Theilung das Stammwappen als Mittelschild; unter diesem hängt an 2 goldenen Ringen ein weisses fliegendes Band mit der Spanischen Inschrift: No menos constante que perseguido. Im 1. goldenen Felde des Hauptschildes über einander 2 gekrönte laufende Füchse mit goldenen Halsbändern, im 2. rothen Felde ein versilbertes Sturmgitter, im 3. untersten blauen Felde ein roth gekleideter Türke mit grünem, weiss bewundenen Turban auf dem Haupt, auf einem rechtshin heftig laufenden weissen Pferde mit rothem Zaume reitend. Ueber dem Schilde eine Freiherrnkrone zwischen 2 Helmen mit je einer Freiherrn-krone. Der Helm zur Rechten hat die 3 Straussfedern des Stammwappens und dessen Helmdecken; aus der linken Helmkrone steigt das Obertheil eines gekrönten Hirsches mit goldenem Halsband hervor, Helmdecke blau und golden. Schildhalter 2 behelmte wilde Männer mit Keule; auf dem Helm des rechten Schild-halters eine goldene und eine blaue Straussfeder, auf dem Helm des linken ein halbes Sturmgitter von rother Farbe mit 5 Pfaufedern darüber.<br /> Dasselbe Wappen empfing der Schwedische Hofjägermeister Otto Julius von Schwerin, der Neffe des Philipp Bogislav, als er mittelst Diploms vom 27. Decb. 1778 durch König Gustav von Schweden ebenfalls in den Schwedischen Freiherrnstand erhoben wurde, und wird in Folge dessen das beschriebene Wappen von der Descendenz der gedachten beiden Freiherren von Schwerin, d. h. von der gesammten Linie Wopersnow noch gegenwärtig geführt.<br /> {{!}}- {{!}}[[Bild:Wappen von Schwerin Linie Grellenberg.jpg|thumb|left|von Schwerin<div style="font-size:85%;">Linie Grellenberg</div>]] {{!}}'''4.''' Die Schwedischen Capitaine Gebrüder Hans und Christian von Schwerin von der Grellenberger Linie wurden durch Diplom vom 25. Mai 1720 mit folgendem Wappen von dem Könige Friedrich von Schweden in die Ritterschaft und den Adel Schwedens aufgenommen:<br /> Im silbernen Schilde die rothe Raute; darüber im Schildeshaupt von blauer Farbe 2 Sporenräder von Gold. Auf dem Schilde ein offener Helm mit 3 Straussfedern zwischen einer goldenen und einer blauen Fahne; die mittlere Feder roth ohne Raute, die beiden äusseren mit einer rothen Raute belegt. Helmdecken Gold, Silber, blau und roth gemeinschaftlich. Die Nachkommenschaft der genannten Brüder und mit ihr die Grellenberger Linie überhaupt ist im Anfange dieses Jahrhunderts ausgestorben; das Wappen ist demgemäss nicht mehr in Gebrauch.<br /> {{!}}- {{!}}[[Bild:Wappen Graf von Schwerin Linie Schwerinsburg.jpg|thumb|left|Graf von Schwerin<div style="font-size:85%;">Linie Schwerinsburg</div>]] {{!}}'''5.''' Die Brüder der Geheime Rath und Landjägermeister Hans Bogislav und der General-Feldmarschall Curd Christoph von Schwerin aus der Löwitzer Linie erhielten durch König Friedrich II. anlässlich ihrer Erhebung in den Preussischen Grafenstand mittelst Urkunde vom 31. Juli 1740 nachstehende Wappenvermehrung:<br /> Ueber dem Stammwappen, dem silbernen Schilde mit rother Raute, 3 Helme mit goldenen Kronen; die mittelste Krone mit 3 Straussfedern besetzt, von welchen die mittlere rothe eine silberne Raute trägt, die beiden äusseren silbernen eine rothe. Auf der Helmkrone zur Rechten der Preussische goldgekrönte schwarze Adler mit goldenem Schnabel und roth ausgeschlagener Zunge, mit goldenen Kleestengeln auf den Flügeln, mit dem Königlichen Namenszuge in Gold und mit der Krone darüber auf der Brust und in der rechten Klaue das goldene Scepter, in der linken den Reichsapfel haltend. Auf der Helmkrone zur Linken ein General-Feldmarschall bis zum Knie in vollem Harnisch, den Helm auf dem Kopf, den Commandostab in der rechten Hand, mit der linken Hand das Degengefäss umfassend und mit dem Preussischen schwarzen Adlerorden umgethan. Helmdecken rechts schwarz und silbern, links silbern und blau. Schildhalter rechts ein silbern Einhorn, links ein goldener Löwe, beide mit auswärts gekehrten Köpfen, der Löwe mit aufgesperrtem Rachen und ausgestreckter Zunge. Auf dem Fussboden des Wappens ein offener Helm mit 3 silbernen Straussfedern, hinter welchem 2 schwarze Morgensterne, 4 goldene Fahnen und 2 goldene Standarten ins Kreuz gelegt sind.<br /> Die von dem vorgenannten Hans Bogislav von Schwerin begründete Schwerinsburger Linie des Geschlechts führt dieses Wappen bis auf den heutigen Tag.<br /> {{!}}- {{!}}[[Bild:Wappen Graf von Schwerin Linie Willmersdorf.jpg|thumb|left|Graf von Schwerin<div style="font-size:85%;">Linie Willmersdorf</div>]] {{!}}'''6.''' Der Obrist und Chef des Regiments Gensd'armes Friedrich Albert von Schwerin aus der Linie Willmersdorf erhielt von dem Könige Friedrich II. bei seiner Erhebung in den Preussischen Grafenstand mittelst Diploms vom 27. Febr. 1762 folgendes Wappen:<br /> Quadrirter Schild, in dessen Mitte die rothe Raute in silbernem Felde. Auf demselben 3 goldgekrönte vorwärts gekehrte offene Helme. Ueber dem mittelsten 3 Straussfedern: die mittlere roth mit weisser Raute, die beiden äusseren weiss mit rother Raute. Auf den Helmen zur Rechten und Linken ein auswärts gekehrter gekrönter schwarzer Adlerskopf und Hals mit goldenem Schnabel und roth ausgeschlagener Zunge. Helmdecken auf beiden Seiten silbern und roth. Schildhalter 2 wilde Männer mit Keulen, die Gesichter gegen einander gekehrt und mit einem Arm auf den Schild gelehnt.<br /> Das Wappen, welches dem Neffen des Vorigen, dem Rittmeister August Carl Leopold von Schwerin, bei seiner Erhebung in den Preussischen Grafenstand durch Urkunde vom 6. Jan. 1787 verliehen worden, stimmt in der Hauptsache mit dem eben beschriebenen überein. Kleinere Abweichungen und Zusätze in dem Text der Wappenbeschreibung lauten:<br /> Ein mit goldenem Schnitzwerk eingefasster, unten spitzig zulaufender Schild. Auf den 3 Helmen sind goldene Grafen-Kronen. Der mittlere Helm ist vorwärts, die Helme zu beiden Seiten sind gegen einander gekehrt. Schildhalter 2 mit grünem Laubwerk bekränzte und umgürtete wilde Männer, auf einem goldenen Fussgestell stehend.<br /> In dieser Form wird das Wappen von der Linie Willmersdorf, der Descendenz des August Carl Leopold von Schwerin, noch heute geführt. {{!}}- {{!}}[[Bild:Wappen Graf von Schwerin Linie Husby.jpg|thumb|left|Graf von Schwerin<div style="font-size:85%;">Linie Husby</div>]] {{!}}'''7.''' Das Wappen, welches König Gustav III. von Schweden mittelst Urkunde vom 25. Apr. 1776 dem Schwedischen Reichsrath Freiherrn Jacob Philipp von Schwerin aus der Linie Putenitz-Löbenitz oder Husby bei der Bestätigung der Schwedischen Grafenwürde und gleichzeitig dem Schwiegersohne desselben, dem Schwedischen Kammerherrn Werner Dettlof von Schwerin aus der Linie Stegeborg, bei dessen Erhebung in den Schwedischen Grafenstand verlieh, ist folgendes:<br /> Ein Schild von Silber mit der rothen Raute, welche „mit ihren Langspitzen sich beinahe über die Schildeslänge erstreckt, aber in der Breite nur 3/5 des Schildes einnimmt". Auf dem Schilde 3 offene Helme mit gräflichen goldenen Kronen und mit je 7 goldenen Bügeln. Der mittelste Helm trägt 3 Straussfedern: die beiden äusseren silbern mit je einer rothen Raute, die mittlere roth ohne Raute. Ueber dem Helm zur Rechten 2 kreuz weise aufgestellte Fallbeile von Silber mit blauem Schaft, auf welchen ein goldener wachsender Halbmond ruht. Auf dem Helme zur Linken eine hohe goldene Säule, welche von 2 gegen einander gekehrten, auf den Enden der Helmkrone stehenden rothen Greifen mit den Klauen umfasst wird. Helmdecken von Gold, Silber, blau und roth. Schildhalter 2 behelmte wilde Männer, jeder mit einer Keule von Gold, mit einem Leibgurt von Eichenlaub und mit einem Helme, auf welchem 3 grüne Pfaufedern.<br /> Die Nachkommen der genannten Grafen Jacob Philipp und Werner Dettlof von Schwerin, d. h. die Linien Husby und Stegeborg, bedienen sich seitdem des gleichen Wappens.<br /> {{!}}- {{!}}[[Bild:Wappen Freiherr von Schwerin Linie in Baiern.jpg|thumb|left|Freiherr von Schwerin<div style="font-size:85%;">Linie in Baiern</div>]] {{!}}'''8.''' Das Wappen, welches von dem Könige Maximilian Joseph von Baiern dem Baierischen Geheimen Finanz-Referendar Joseph Engelbert Claudius von Schwerin aus der Linie in Baiern bei seiner Erhebung in den Baierischen Freiherrnstand durch Diplom vom 20. März 1813 verliehen worden und seitdem bei dieser Linie in Gebrauch geblieben ist, zeigt im silbernen Schilde eine rothe Raute, darüber eine freiherrliche Perlenkrone und über der Krone einen goldgekrönten Helm mit 3 silbernen Straussfedern, deren beide äusseren mit einer rothen Raute belegt sind. Helmdecken roth und silbern.<br /> {{!}}- {{!}}[[Bild:Wappen Graf von Zieten-Schwerin.jpg|thumb|left|Graf von Zieten-Schwerin]] {{!}}'''9.''' Der gräflich von Zieten-Schwerin'schen Fideicommiss-Stiftung wurde als Wappen durch König Friedrich Wilhelm IV. von Preussen unter dem 28. Juli 1858 in Uebereinstimmung mit Tit. XVII § 13 der Stiftungsurkunde vom 22. Juni bezw. 15. Juli 1853 und 14 Febr. 1854 eine Verbindung des gräflich von Zieten'schen und des adelig von Schwerin'schen Wappens in folgender Gestalt verliehen:<br /> Ein quadrirter silberner Schild; im 1. und 4. Felde ein schräglinks gelegter rother Kesselhaken, im 2. und 3. Felde die rothe Raute. Auf dem Schilde eine mit Edelsteinen und Perlen besetzte Grafenkrone, über welcher 2 einander zugekehrte offene Helme schweben. Der Helm zur Rechten ist mit einem rothen und silbernen Wulste bedeckt, aus welchem eine blondhaarige, rothgekleidete Jungfrau hervorwächst, mit der rechten Hand einen Eichenkranz emporhaltend, die linke auf die Hüfte stützend. Auf dem gekrönten linken Helm 3 Straussfedern: die mittlere roth, mit einer silbernen Raute belegt, die beiden äusseren silbern, mit je einer rothen Raute belegt. Helmdecken roth und silbern. Schildhalter 2 auf einer Console von Marmor ruhende Adler: zur Rechten der Preussische schwarze, zur Linken der kurfürstlich Brandenburgische rothe Adler mit dem Kurschilde auf der Brust und dem Kurhute auf dem Kopfe.<br /> Durch Diplom vom 14. Sptb. 1859 ist dasselbe Wappen sowohl dem damaligen (und noch gegenwärtigen) Besitzer des Fideicommisses Wustrau Albert Julius von Schwerin gleichzeitig mit seiner Erhebung in den Preussischen Grafenstand unter dem Namen Graf von Zieten-Schwerin, als auch im Allgemeinen allen zukünftigen Besitzern dieses Fideicommisses für ihre Person zuerkannt worden.<br /> {{!}}} Schliesslich bemerken wir noch, dass die (erloschene) Linie Alschwangen, welche in Curland 1620 bei der ersten Ritterbank in der ersten Klasse unter No. 65 verzeichnet wurde, nach der aus dem Curländischen Ritterhause stammenden Angabe gleichfalls das allgemeine Schwerin'sche Familienwappen führte: Im silbernen Schilde ein rothes, auf die Spitze gestelltes Quadrat; der mit einer Krone von Laubwerk gezierte Helm trägt drei Straussfedern, von denen die mittlere roth, die zu beiden Seiten silbern sind, auf letzteren wiederholt sich die Heroldfigur des Schildes. Mantel roth und silbern.<br /> Niesiecki dagegen in seinem Werke „Herbarz Polski", ed. Borrowicz, Tom. VIII S. 298 behauptet, dass nach Okolski: „Orbis Polonus" Tom. II. S. 343 in dem Wappen der Curländischen Familie von Schwerin die Helmkrone fünf Straussfedern gehabt habe, die beiden äussersten mit einer Scheibe, wie auf dem Schilde, und erscheinen demgemäss auch in der von Niesiecki beigefugten Abbildung fünf Federn. Dessen Behauptung ist jedoch unrichtig; auch Okolski ertheilt dem Helme nur drei Straussfedern zu, seine Wappenbeschreibung lautet: Est quadratum oblongum, altioribus cuspitudinibus superne et inferne dispositum. Super galeam sunt tres pennae strutii, in extremis pennis singulae fenestrae ejusdem figurae ponuntur.<br /> Ausserdem erwähnt Niesiecki a. a. 0. S. 209, dass von dem der Linie Alschwangen angehörenden Polnischen Kammerherrn Johann Ulrich von Schwerin folgendes vermehrte Wappen geführt worden sei: Ein quadrirter Schild; im 1. Felde das Stammwappen, die rothe Raute in Silber, im 2. ein Dreizack (Trident), im 3. ein Gezacktes (Polnisch Wreby), im 4. Felde ein grüner Eichenkranz. == Siegelgalerie== === Meklenburg-Parchimsche Linie von Schwerin === <gallery> Bild:Siegel_Johannvonschwerin.jpg|[[vonSchwerin:Johann II. von Schwerin (1327)|Johann von Schwerin]] Bild:Siegel_Ottovonschwerin.jpg|[[vonSchwerin:Otto I. von Schwerin (1329)|Otto I. von Schwerin]] Bild:Siegel_Ottovonschwerin_rund.jpg|[[vonSchwerin:Otto II. von Schwerin (1353)|Otto II. von Schwerin]] </gallery> === Meklenburg-Bützowsche Linie von Schwerin === <gallery> Bild:Siegel_Alexandervonschwerin.jpg|Alexander von Schwerin Bild:Siegel_Groteheynevonschwerinwulvecrog.jpg|[[vonSchwerin:Heinrich VII. von Schwerin (1382)|Grote Heyne von Schwerin Wulvecrog]] Bild:Siegel_Heynevonschwerinwulvecrog.jpg|Heyne von Schwerin Wulvecrog </gallery> === Lüneburgisches Geschlecht von Schwerin === <gallery> Bild:Siegel_Detlofvonschwerin.jpg|Detlof von Schwerin Bild:Siegel_Ottoundgebhardvonschwerin.jpg|Otto und Gebhard von Schwerin Bild:Siegel_Heinrichvonschwerin.jpg|Heinrich von Schwerin </gallery> === Pommersche Linie von Schwerin === <gallery> Bild:Siegel_Bisprawvonschwerin.jpg|Bispraw von Schwerin Bild:Siegel_Heinrichvonschwerinritter.jpg|Heinrich von Schwerin, Ritter Bild:Siegel_Heinrichvonschwerin_rund.jpg|Heinrich von Schwerin Bild:Siegel_Henningvonschwerin.jpg|Henning von Schwerin Bild:Siegel_Wernervonschwerin.jpg|Werner von Schwerin </gallery> == Literatur == *Dr. L. Gollmert, Wilhelm Grafen von Schwerin und Leonhard Grafen von Schwerin: ''Geschichte des Geschlechts von Schwerin''. Wilhelm Gronau's Buchdruckerei, Berlin 1878
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