vonSchwerin:Schwerinsburg (Anklam)
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{{vonSchwerin:Vorlage:Navigationsleiste}} [[Bild:Schwerinsburg_Anklam.jpg|400px|thumb|<small>Gez. v. A. v. Keller<br>Lith. Anst. v. W. Loeillot in Berlin</small><br><center><big><big><big>Schwerinsburg</big></big></big></center>]] <big>'''Schwerinsburg'''</big> in Pommern, Kr. Anclam, ein alt-Schwerin'sches Lehn, jetzt Lehn-Rittergut, hiess bis 1734 Cummerow. Bis zum Anfange des 16. Jahrhunderts waren die Familien von Schwerin und Kaseke gemeinschaftlich in Cummerow begütert; der Antheil der Schwerine ist vielleicht auf Lohnbesitz zurückzuführen, welchen in den letzten Jahrzehnten des 14. Jahrhunderts Werner von Schwerin als Vogt zu Cummerow erwarb<ref>Urkunde vom 16. Mai 1374, U. B. II. 185.</ref>. Den Kaseke'schen Antheil brachte Hans von Schwerin von der Linie der Bonen (Taf. IX. 1) ebenfalls an das Geschlecht von Schwerin; er erkaufte ihn für 850 Mark von Werner Kaseke und wurde am 16. August 1505 vom Herzog Bogislaw mit diesem Besitztbum belehnt<ref>Vgl. Th. II S. 187</ref>. Von Hans von Schwerin gelangte Cummerow an seine Söhne Christoph, Stifter der Linie Löwitz (Taf. X. 1), und Henning, Stifter der Linie Cummerow (Taf. XIII. 1), welche von dieser Begüterung ihren Namen führt. In beiden Linien, Löwitz und Cummerow, vererbten sich zunächst die beiderseitigen Besitzantheile, durch beinahe zwei Jahrhunderte in regelmässigem Erbgange weiter; 1710 indessen kam Cummerow ganz in den Besitz der Linie Löwitz, insofern am 25. Sptb. dieses Jahres Curd Christoph von Schwerin aus der Löwitzer Linie (Taf. X., 32), nachdem er bereits am 1. Sptb. desselben Jahres gegen seinen in 4 Bauerhöfen bestehenden Antheil an Busow das Lehnrecht Otto Jacobs von Schwerin aus der Linie Dargibell (Taf. XV. 1) an Cummerow eingetauscht hatte auch denjenigen Antheil an Cummerow käuflich erwarb, welcher von Curd Dettlof von Schwerin aus der Linie Cummerow (Taf. XIII. 17) zunächst 1696 an seinen Sohn Ulrich Bernd (Taf. XIII. 41) sich vererbt hatte und von diesem dann 1706 dessen Schwestern Helene Agnes und Catharina Maria von Schwerin (Taf. XIII. 43 und 44) gemeinschaftlich zugefallen war.<ref>Vgl. Th. II S. 190, 191, 193, 196, 205, 249-251, 254, 259, 270</ref> Curd Christoph liess sich die Erweiterung und Verschönerung Cummerows sehr angelegen sein. Insbesondere schritt er 1720 Zum Bau eines schönen Schlosses, welches, wie eine Inschrift derselben besagt, 1733 vollendet wurde.<ref> Berghaus, Landbuch von Pommern Th. II Bd. I S. 360 giebt irrthümlich 1738 als das Jahr der Beendigung des Schlossbaues an. Die Inschiift lautet: ''Unter glorreicher Regierung Fridrici Wilhelmi Königs von Preussen habe ich Curd Christoph von Schwerin, Ritter des schwarzen Adler-Ordens, Sr. Majestät General-Gouverneur der Veste Peiz, Obrist über ein Regiment Infanterie, Amtshauptmann zu Jerichow und Alten Platen, des Erzherzogthums Vorpommern Erbküchenmeister, in Gemeinschaft meiner Gemahlin, der Freyin Ulrica Eleonora von Krassow, dieses Gebäude meiner Posterität zum Andenken MDCCXXXIII durch Gottes Gnade geendiget.''</ref> Die im linken Flügel des Schlosses befindliche Kapelle wurde 1739 eingeweiht. Auf dem inneren Sehlosshofe steht ein Standbild des Feldmarschalls, welches sein Neffe Graf Heinrich Bogislav Dettlof von Schwerin (Taf. XII. 5) 1790 ihm dort hat errichten lassen. Auch schliesst sich an das Schloss ein schöner Garten mit einer Orangerie, von der es 1772, heisst dass sie jährlich 200 Thlr. zu unterhalten koste. König Friedrich Wilhelm I., welcher im Jahre 1734<ref>Nicht 1733, wie in Th. II S. 205 und bei Berghaus a. a. O. angegeben ist.</ref> den Feldmarschall auf seinem neuen Schlosse besuchte<ref>Zu den fürstlichen Besuchern Schwerinsburg zählte einst auch die Königin von Schweden und 1875 der Herzog von Coburg.</ref> war so erfreut über dessen Bauten und neue Einrichtungen, dass er zur Bezeigung seiner Zufriedenheit dem bisher „Cummerow" genannten Orte nach dem Erbauern des Schlosses den Namen „Schwerinsburg" beilegte, auch dem Gute die Gerechtigkeit ertheilte, dass städtisches Gewerbe daselbät betrieben dürfe. Dieses Privilegium wurde dem Gute indessen nur mündlich verliehen. Als daher im Anfange der Regierung König Friedrich Wilhelms II. durch ein besonderes Edict verfügt wurde, dass kein städtisches Gewerbe (mit wenigen Ausnahmen) auf dem platten Lande betrieben werden solle, und als dieses Edict bei dem Mangel einer schriftlichen Concession durch Rescript des Königlichen General-Directoriums vom 21. August 1788 auch auf Schwerinburg in der Weise ausgedehnt wurde, dass nach dem Ableben der damals wohnenden Professionisten keine weiteren daselbst etablirt werden sollten; wandte sich unter dem 28. Decb. 1788 der damalige Besitzer des Gutes, Graf Heinrich von Schwerin (Taf. XII. 5), unter Darlegung dieser Verhältnisse unmittelbar an den König mit der Bitte, ''vorbemeldetes von Allerhöchst Deroselben in Gott ruhenden Grosvaters Majestaet mündlich ertheiltes und unter der nachmaligen glorreichen Regierung des Höchstseeligen Königs Majestaet ununterbrochen exercirtes Privilegium nunmehro Allergnädigst dahin zu bestätigen, dass fernerhin mir und meiner Nachkommenschaft erlaubet sei, allerhand Professionisten hierselbst zu etabliren.'' Der König erfüllte diese Bitte; mit eigener Hand schrieb er auf das Gesuch die Worte: :''ich acordire dem Schwerin das privilegium ex speciale gratia wegen meines G(ross)vatters willen u(nd) in rücksicht des würdigen Feldmarschalls.''<ref>Nach dem Original-Schreiben im Geh. Staatsarchive zu Berlin</ref> Ausser dem Schloss Schwerinsburg erbaute Curd Christoph von Schwerin das Dorf Cummerow auf einer etwa 1000 Schritt von dem früheren Dorfe dieses Namens entfernten Stelle; auch legte er in den Jahren 1747-1749 das zu Schwerinsburg gehörige, etwa 1000 Schritt östlich vom Hauptgut gelegene Vorwerk Werder an. Sein ganzer Besitz in Schwerinsburg, sowie die Schwerinsburger Güter überhaupt, kamen in Folge der brüderlichen Vergleiche vom 19. Mai 1760 und 31. October 1768 an seinen Neffen, den schon genannten Grafen Heinrich von Schwerin von der Schwerinsburger Linie; von diesem erbte sie sein Sohn, Graf Curd (No. 16), welcher sie jedoch 1812 seinem Bruder Heinrich (No. 11) käuflich überliess. Heinrichs Sohn, Graf Victor von Schwerin (No. 31), erhielt bei der brüderlichen Theilung von 1839<ref>Siehe bei [[vonSchwerin:Putzar|Putzar]]</ref> mit der Cavel 2 auch deren Hauptgut Schwerinsburg und ist noch heute dessen Besitzer.<ref>Vgl. Th. II S. 226, 228, 230, 235.</ref> An den Besitz von Schwerinsburg ist das Erbküchenmeister-Amt des Herzogthums Alt-Vorpornmern geknüpft.<ref>Vgl. Abschnitt 8 No. 1</ref> Schwerinsburg ist nach Wusseken<ref>siehe daselbst</ref> eingepfarrt. Die Grösse von Schwerinsburg mit Werder beträgt 789 h 08 a 21 qm (3090 Morg. 101 R.). == Einzelnachweise == <references />
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