vonSchwerin:Spantekow
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{{vonSchwerin:Vorlage:Navigationsleiste}} [[Bild:Spantekow_Gemaelde.jpg|400px|thumb|<small>Gez. v. A. v. Keller<br>Lith. Anst. v. W. Loeillot in Berlin</small><br><center><big><big><big>Spantekow</big></big></big></center>]] <big>'''Spantekow'''</big> ("Spantecove") in Pommern, Kr. Anclam, der Mittelpunkt des Spantekower Gütercomplexes, welcher zugleich auch der Spantekower Linie den Namen gab, ist die geschichtlich denkwürdigste der Schwerin'schen Besitzungen ebenso als uralter Stammsitz der ausgebreitetsten unter den ursprünglichen drei Pommerschen Linien des Geschlechts, wie wegen der Bedeutung, welche dieselbe in den Pommerschen Kämpfen der verschiedenen Jahrhunderte als starke Veste theils selbst gehabt, theils ihren Besitzern verliehen hat, wie endlich wegen des langjährigen um Spantekow geführten Rechtsstreites. Die Geschicke Spantekows und des Geschlechts von Schwerin sind seit sechs Jahrhunderten so innig mit einander verflochten, um die Erhaltung Spantekows hat das Geschlecht von Schwerin wiederholt mit eiserner Wehr wie mit den Waffen des Geistes so einmüthig und so heldenmüthig gestritten, dass kein Zweifel besteht, die Pietät gegen die Vorfahren werde sich in den späteren Generationen nicht minder lebendig erhalten, wie in der gegenwärtigen, und werde nicht dulden, dass Spantekow der Familie verloren gehe, so lange noch von den nun dreihundertjährigen ehrwürdigen Besten des Baues, zu dessen Errichtung einer ihrer würdigsten Ahnen, der Grosshofmeister Ulrich von Schwerin (Taf. YIII. 5), um seiner Nachkommen willen noch im vorgerückten Lebensalter Gut und Kraft einsetzte, ein Stein auf dem anderen ruht. Wann und unter welchen Umständen der Stifter der Spantekower Linie Werner von Schwerin (Taf. VIL 1), nachdem er um die Mitte des 13. Jahrhunderts mit seinen Brüdern Gerhard (Taf. II. 2) und Oldag (Taf. V. 1) von Meklenburg aus in Pommern eingewandert war und mit Oldag um 1258 von der Insel Usedom zunächst nach Anclam sich gewendet hatte, in den Besitz Spantekows gelangt ist, ob er dasselbe erworben oder erst begründet und ob er im erstergn Falle eine Burg daselbst bereits vorgefunden oder erst erbaut hat, darüber liegen urkundliche Zeugnisse nicht vor; doch dass überhaupt schon dieser Werner von Schwerin Spantekow besessen hat, darf deshalb vorausgesetzt werden, weil seine vier Söhne (Taf. VJI. 2—5) im Jahre 1315 diese Begüterung gemeinschaftlich d. h. doch wohl als gemeinsames väterliches Erbe inne hatten und wenn, wie gleich näher angegeben werden wird, diese Söhne in dem genannten Jahre bereits über ein Schloss in Spantekow verfugten, so wird auch ihr Vater dasselbe schon besessen haben oder wenigstens bald nach seiner Ansiedelung in Spantekow zu dessen Erbauung geschritten sein. Aber auch soviel steht urkundlich fest, dass Spantekow als Ort im Jahre 1275 bereits bestanden hat; denn unter den Zeugen, welche am 31. März dieses Jahres bekräftigen, dass Herzog Barnim der Stadt Anclam den Erwerb des Dorfes Tuchow von den Gebrüdern Zagenz bestätigt habe, erscheint auch ein Eberhard von Spantekow3'. Es ist dies überhaupt die früheste Urkunde, welche Spantekow nennt; wir haben sie im Original zu Anclam eingesehen. Eberhard von Spantekow ist in derselben einer derjenigen Zeugen, welche Seitens der Stadt Anclam den erwähnten Vorgang bescheinigen; er wird daher als ein Bürger dieser Stadt anzusehen sein. Gleichwohl bleibt es zweifelhaft, ob mit dem Zusatz von Spantekow nur seine Herkunft aus Spantekow bezeichnet werden soll, oder ob mit demselben bereits der Familienname Eberhards ausgesprochen werde in der Weise, dass Eberhard (oder auch schon seine Vorfahren) Spantekow besessen, von diesem Wohnsitz nach damals allgemeinem Gebrauch sich benannt, späterhin die Begüterung verkauft und in Folge dessen, ebenfalls nach damaliger, auch bei dem Geschlecht von Schwerin4) nicht seltener Gewohnheit, in der benachbarten Stadt Anclam als Bürger sich niedergelassen habe. Im letzteren Falle wäre es höchst wahrscheinlich, dass Werner von Schwerin der Käufer gewesen und also zwischen 1258 und 1275 Spantekow entweder von diesem Eberhard von Spantekow selbst oder schon von einem seiner Vorfahren euworben habe. Dass Spantekow bereits im Anfange des 14. Jahrhunderts befestigt gewesen, erhellt aus dem schon oben erwähnten Documenta von 1315, durch welches die vier Söhne Werners: Gerhard, Oldag, Johann und Dietrich von Schwerin am 16. Mai dieses Jahres sich verpflichten, Heinrich Herrn von Meklenburg dafür, dass er sie und ihre Erben für immer in den Schutz Meklenburgs genommen, mit ihrem Schlosse Spantekow beständig zu Diensten zu stehen. Dasselbe darf aus der Urkunde vom 31. October 1312 gefolgert werden, durch welche Markgraf Waldemar von Brandenburg sich verbindet, dem Herzog Otto von Pommern mit 20 Reitern gegen die Ritter Gerd und Heinrich von Schwerin, Hermann von Dewen und deren Helfer Beistand zu leisten. Gerhard war der vorgenannte Sohn Werners von Schwerin aus der Linie Spantekow, Heinrich (Taf. Y. 2) war Gerhards Vetter und Sohn Oldags von Schwerin von der Linie Altwigshagen. (Taf. V. 1). Gerd und Heinrich würden unmöglich im Verein mit Hermann von Dewen dem Herzoge von Pommern so gefährlich und man darf vielleicht sagen, so überlegen haben sein können, dass er fremde Hülfe anrufen musste, hätten sie'nicht Beide eine starke Burg, Gerhard in Spantekow, Heinrich in Altwigshagen, zum Rückhalt gehabt, welche ebenso zu ihrem und der Ihrigen Schutz gegen des Herzogs Angriffe, wie zu Ausfällen geeignet war. Einen Beweis, welche Bedeutung Spantekow als Veste schon im 14. Jahrhundert gehabt haben muss, liefert auch der Umstand, dass in dem zu Frankfurt a/M. geschlossenen Vertrage vom 14. August 1338, durch welchen Markgraf Otto von Brandenburg und der Herzog Otto von Pommern nebst seinem Sohne sich aussöhnten und der eventuelle Anfall Pommerns an die Mark Brandenburg festgesetzt wurde, der Veste Spantekow namentlich Erwähnung geschieht und für den Fall, dass die Schwerine dieselbe einmal verkaufen wollten, den Pommerschen Herzogen das Vorkaufsrecht vorbehalten wird2). Die gedachten Kämpfe mit dem Herzog Otto, welche vermuthlich mit den damaligen Streitigkeiten zwischen dem Herzoge einerseits und dem Adel und den Städten andererseits überhaupt wegen der Privilegien der Letzteren in Verbindung standen, mögen auch 1315 für den schon erwähnten Entschluss der Brüder Gerhard, Oldag, Johann und Dietrich von Schwerin, sich mit ihrem Schlosse Spantekow als Vasallen in den Schutz Meklenburgs zu begeben, bestimmend gewesen sein. Von der Descendenz des jüngsten dieser Brüder, Dietrich, kennen wir nur seinen Sohn Dietrich (Taf. VH. 11), welcher in der Mitte des 14. Jahrhunderts lebte und Rathmann und Bürgermeister in Anclam war. Die Vererbung Spantekows erfolgte daher ausschliesslich unter den Nachkommen der drei älteren Brüder Gerhard, Oldag und Johann. Gerhards Descendenz, welche etwa seit der Mitte des 15. Jahrhunderts als Linie Iven bezeichnet wird, erlosch im Mannesstamme 1696 mit Paul Heinrich von Schwerin (Taf. VH. 77); in ihr wird zuletzt Wolf von Schwerin (Taf. VII. 62) von 1472 ab als wohnhaft und begütert in Spantekow angegeben. Sein Antheil an diesem Gute muss in die Hände seiner Vettern gelangt sein; doch verblieb seinen Nachkommen das Anrecht an Spantekow für den Fall des Ablebens seiner Vettern ohne Lehnserben, und machte daher der Letzte der Linie Iven, der genannte Paul Heinrich, auch seine Rechte auf Spantekow geltend, als 1634 nach dem Tode seines Vetters Vivigenz von Schweiin von der Linie Putzar (Taf. VIH. 53) der Schwedische Graf von Steenbock auf die Spantekow'schen Güter die Hand legte3). Oldags Descendenz erlosch schon etwa 200 Jahre früher, als die seines Bruders Gerhard, um 1500 mit Zabel von Schwerin (Taf. TO. 66); doch verblieb sie bis zu ihrem Erlöschen in dem von Oldag ererbten Spantekower Besitzantheil. Aus einem versiegelten Briefe4*, welchen Zabel von Schwerin am 10. August 1494 in einem Rechtsstreite zwischen den Spantekower Vettern und dem Herzoge Bogislaw X. um die Bede aus den zu Spantekow gehörigen Dörfern vorlegte, erkannte der Herzog als richtig an, dass den Voreltern dieser Schwerine jene Bede für 1025 Mark von der Herrschaft verpfändet worden war, und versprach deren Einlösung. Zugleich erhellt aus demselben Briefe, dass zur Zeit seiner Ausstellung, also etwa im 14. Jahrhundert, folgende Dörfer zu Spantekow gehörten: Sarnow, Janow, Löwitz, Schmuggerow und Dargibell5*. Die Descendenz Johanns hat sich bis auf den heutigen Tag erhalten und kamen bei dieser daher die säramtlichen Spantekow'schen Güter schliesslich zusammen. Dieselbe theilte sich indessen im 15. Jahrhundert in zwei besondere Linien, die Linie der Bönen (Taf. IX) und die Linie Putzar (Taf. VHI), jene im Anfange des Jahrhunderts mit Hans von Schwerin zubenannt Bone (Taf. Vn. 44 und Taf. IX. 1), diese in der nächst späteren Generation um die Mitte des Jahrhunderts mit Ulrich von Schwerin (Taf. VH. 85 und Taf. VHI. 1) beginnend. Demgemäss theilte sich auch die Spantekower Begüterung. Dadurch jedoch, dass der Enkel des Stifters der Linie der Bönen, ebenfalls Hans mit Vornamen (Taf. IX. 5), den an ihn vererbten Antheil seiner Linie an den Spantekower Gütern, wie es scheint, seinem Vetter Henning von der Putzarer Linie (Taf. VHI. 2) gegen 9 Hufen in Wittstock überliess6*, wurde der gesammte Spantekower Besitz in der. Linie Putzar vereinigt. Die Brüder Hans und Ulrich von dieser Linie (Taf. VEH. 4 und 5), die Enkel des Stifters derselben, besaasen längere Zeit die Spantekower Güter gemeinschaftlich; dann aber und zwar sioher vor des Ersteren Tode, weloher frühestens 1569 erfolgte, (denn Ulrich baute, wie wir gleich sehen werden, 1558 das neue Schloss allein) kamen sie ausschliesslich in Ulrichs, des bekannten Grosshofmeisters, Hände. Wie umftingreioli dieselben im 16. Jahrhundert gewesen, geht einmal schon aus der Musterrolle von 1523 hervor, in welcher der Rossdienst für den Spantekower Grundbesitz auf 6 Pferde veranschlagt und dazu bemerkt wird, dass die richtige Schätzung 14 Pferde sei, und würde dies nicht vergessen werden zur Zeit, wann die Besitzer (jene Brüder Hans und Ulrich, welche 1523 noch unmündig waren), zur Mündigkeit gelangt sein würden1). Dann aber führt der Lehnbrief von 1533a> als zugehörig zum Schlosse Spantekow folgende (hier alphabetisch geordnete) zahlreiche Dörfer und Güter auf: 1) ganz Cummerow, Iven, Janow, Japenzin, Eebelow, Bubenow, Zinzow. 2) Antheil an Bartow, Boldekow, Bollentin, Dennin, Drevelow, Glien, Krien, Löwitz, Moker, Putzar, Sarnow, Stretense, Strippow. 3) Die wüsten Orte Barentin, Damerow, Kobrow, Mussebeke. 4) Pacht zu Gawetzow, Kadow, Kartlow, Wodarg. 5) Zoll auf der Kagel (sie statt Kavel). Als Veste betrachtet mochte Spantekow den Ansprüchen des 16. Jahrhunderts nicht mehr genügen, auch wohl im Laufe der Zeit || denn die Burg stand ja seit etwa 250 Jahren und hatte überdies in den Fehden der Spantekower Schwerine mancher Berennung Trotz bieten müssen — baufällig geworden und zum Theil verfallen sein; daher entschloss sich der Grosshofineister, an Stelle der alten eine vollkommen neue Veste zu erbauen. Aus den noch heute wohl lesbaren Inschriften8) neben und unter den in Stein gehauenen Bildnissen, welche über dem Eingangsthore von Spantekow den Erbauer der neuen Burg und seine Gemahlin Anna von Arnim in Lebensgrösse darstellen, geht hervor, dass Ulrich den Bau am 1. März 1558 begonnen hat, als er, der um 1500 geborene, zu seinem Alter kam, und dass man 1567 die Karren das letzte Mal schob. Der Bau hat somit 9 Jahre gewährt. Seine Gemahlin stand ihm bei dem Unternehmen, insbesondere durch ihre Fürsorge für die Arbeiter, treu und unverdrossen zur Seite. Sie half allzeit mit höchstem Fleiss, dass dies Werk gewann seinen Preis; der Werkmann keinen Pfennig empfing, der nicht durch ihre Sande ging; versorgte sie auch mit Speise und Trank, und AU.es auch versehen that, dass Keiner sich zu beklagen hatte. Diesem Aufwände an Zeit, Mühe und nicht minder wohl an Geld entsprach denn auch die Festigkeit und der Umfang der neuen Burg. Otto, der nachmalige Oberpräsident von Schwerin (Taf. XVIII. 1), erwähnt in dieser Beziehung in seiner Trauerrede 4> auf Vivigenz von Schwerin, den letzten Besitzer Spantekows aus der Linie Putzar (Taf. VIH. 53): Ulrich habe den Kalk zur Fundamentirung der Wälle behufs grösserer Haltbarkeit mit Eiern vermischen lassen; das Schloss habe eine dreieckige Gestalt gehabt und sei so geräumig gewesen, dass einst 14 Schwerine zu gleicher Zeit in demselben bequem gewohnt hätten. Dem neuen Schlosse fehlte nichts, was zu einem befestigten Platz gehörte; Ulrich hatte es mit hohen und starken Mauern umgeben, mit Wällen, einem breiten Wassergraben und einer Zugbrücke gesichert, für geräumige Höfe und feste Thore gesorgt und die in Windungen angelegten Gewölbe mit zahlreichen Scliiessscharten versehen; auch das Burgverliess zur einstweiligen Unterbringung der gefangenen Gegner war nicht vergessen. So ausgestattet war es wohl im Stande, im dreisaigj ährigen Kriege den Kaiserlichen Hindernisse zu bereiten. Als es später, 1677 im Schwedisch-Brandenburgischen Kriege, auch dem Kurfürsten Friedrich Wilhelm von Brandenburg unbequem wurde, versuchte dieser, die Burg zu sprengen; doch gelang ihm dies nur in Betreff des Hauptgebäudes; die Schlosskirche und die Seitengebäude blieben stehen. Jene ist im Jahre 1748 niedergebrannt, diese, der Graben und die Wälle erwecken noch heute ein lebhaftes Interesse an dem einst mächtigsten Rittersitz des Geschlechts von Schwerin. Von dem Grosshofineister Ulrich von Schwerin vererbte sich, vermuthlich 1575, der Spantekow'sche Besitz zu gleichen Theilen in Bezug auf Burg und Gut an zwei seiner Söhne, Dietrich und Bernhard von Schwerin (Taf. VIII. 7 und 12); als Letzterer starb, ging dessen Erbtheil an seine vier Bruder, den genannten Dietrich, ferner Ulrich, Joachim und Ludolf von Schwerin (Taf. VHL 9, 10 und 13) über5). Dietrich starb ohne Lehnserben; von den Nachkommen seiner drei Brüder waren Joachims Sohn Rüdiger (Taf. VüT, 23) und nach dessen Tode 1623 seine Wittwe Catharina geb. von Eickstedt mit so vollkora-menem Erfolge bemüht, die Spantekow'sclie Begüterung wieder zusammen zu fahren1), dass in der That bei ihren Söhnen Joachim Valentin und Vivigenz von Schwerin (Taf. Vm. 52 und 53) und, nachdem auch Joachim Yalentin 1632 in jungen Jahren gestorben war, bei Vivigenz allein ganz Spantekow mit allen Zugehörungen, ein Besitz von 81 Landhufen, vereinigt war2>. Auch Vivigenz starb 1634 im Alter von 17 Jahren ohne Lehnserben a>. Zunächst blieb Spantekow in den Händen seiner Mutter, dann aber legte der Schwedische Graf von Steenbock die Hand darauf und es dauerte 199 Jahre und bedurfte eines durch nahe an 100 Jahre sich hinziehenden Streitens und Processverfahrens, ehe die Spantekow'schen Güter in den unangefochtenen Besitz des Geschlechts von Schwerin zurückgelangten. == Literatur == * Dr. L. Gollmert, Wilhelm Grafen von Schwerin und Leonhard Grafen von Schwerin: ''Geschichte des Geschlechts von Schwerin''. Wilhelm Gronau's Buchdruckerei, Berlin 1878 == Weblinks == * http://www.burg-spantekow.de * [[Wikipedia:de:Festung Spantekow|Wikipedia-Artikel zur Festung Spantekow]] == Einzelnachweise == <references /> == Bilder == <gallery> Bild:Spantekow_Gemaelde.jpg| </gallery> __NOTOC__ [[Kategorie:vonSchwerin:Häuser und Orte|{{PAGENAME}}]]
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