vonSchwerin:Otto Freiherr von Schwerin (* 1616)
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vonSchwerin:Otto Freiherr von Schwerin (* 1616)
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{{vonSchwerin:Vorlage:Navigationsleiste}} [[Bild:Otto Freiherr von Schwerin (1616)_1200px.jpg|thumb|350px|<small>Portrait auf Stein gez. v. Adolph Burger<br>Die Randzeichnung entw. und auf Stein gez. v. Ludwig Burger</small><br><br><center><big><big><big>Otto Freiherr von Schwerin</big></big></big></center><br>]] <big>'''''Otto'' Freiherr von Schwerin'''</big> (* 18. März 1616 auf Gut Wittstock bei Greifenhagen; † 14. November 1679 in Berlin), Minister des Kurfürstentums Brandenburg, heiratete am 22. April 1642 in Königsberg [[vonSchlaberndorff:Elisabeth Sophie von Schlaberndorff (* 1620)|Elisabeth Sophie von Schlaberndorff]] (* 20. Februar 1620 in Drewitz, † 26. Januar 1656 in Cölln an der Spree).<br> Am 1./5. Oktober 1656 heiratete er in II. Ehe in Königsberg [[vonKreytzen:Helene Dorothea von Kreytzen (* 1620)|Helene Dorothea von Kreytzen]] (* 10./20. März 1620 in Fischhausen, † 16./26. August 1677 in Alt-Landsberg) und nach deren Tod in III. Ehe 1679 in Alt-Landsberg Dorothea von Flemming († 15./26. Oktober 1692 in Cleve) == Lebenslauf == war erster Minister und Ober-Präsident des Geheimen Raths unter der Regierung des grossen Kurfürsten von Brandenburg und gehört zu den verdienstvollsten Männern der Brandenburgischen Geschichte. Mit dem Helden von Prag, dem Feldmarschall Friedrichs des Grossen, ist er Einer der Hauptträger des Ruhms seines Namens und Geschlechts. Er war seinerzeit der hervorragendste und einflussreichste Staatsmann im deutschen Reiche; zugleich des grossen Kurfürsten und dessen erster Gemalin, der edlen Oranierin, vertrautester Freund und Berather; endlich auch der Erzieher der Kurfürstlichen Prinzen, insbesondere des nachmaligen ersten Preussischen Königs. Eine besondere Lebensbeschreibung dieses bedeutenden Mannes, welcher so wesentlichen Antheil an der Grundlegung, Gestaltung und Grösse des Preussischen Staates hat, ist bis jetzt nicht vorhanden,<ref>Die ausführlichsten und zuverlässigsten Nachrichten über den Ober-Präsidenten sind enthalten in Leopold v. Orlich's ''Geschichte des Preussischen Staates im 17. Jahrhundert, mit besonderer Beziehung auf das Leben des grossen Kurfürsten'', Berlin 1838. Darin findet sich auch im 1. Th. S. 247 ff. eine kurze Biographie des Freiherrn, sowie im selben Theil S. 573 bis 635 sehr ausführliche Auszüge aus seinem eigenhändigen ''Erziehungs-Journal'', und endlich sind im 3. Theil zahlreiche anf den Ober-Präsidenten, bezügliche Schriftstücke, eigenhändig von der Kurfürstin an ihn gerichtete Briefe, von ihm verfasste geistliche Lieder und vieles Andere, abgedruckt. - Weiter enthalten biographische und sonstige Nachrichten über ihn: Dr. Fr. Förster, Neuere und neueste Preussische Geschichte, Suppl. 1. Th. S. 223. - Zedler's Universal-Lxikon, Th. 36 S. 456. - Pauli, Allg. Preuss. Staatsgeschichte, Halle 1764. VII. S. 4 ff. und an vielen anderen Stellen. - Pufendorf, de reb. gestis Frieder. Willh. Elect. Brandenb. an vielen Stellen. - Dr. Ed. Vehse, Geschichte des Preuss. Hofes und Adels. Hamburg 1851 1. Th. S. 191 ff. - Küster, Alt- und Neu-Berlin 3. Th. Zusätze S. 637. - Cosmar, der wirkliche Geh. Staatsrath Berlin 1805, Anonymi Chronicon Berolinense anno 1307 usque ad 1690, Mscpt., Anno 1651. - In neuester Zeit hat R. v. Holly Lehrer an der höheren Bürgerschule zu Marne im Schleswigschen ''die staatsmännische Thätigkeit Otto's von Schwerin unter der Regierung des grossen Kurfürsten'' zum Gegenstand einer höchst interessanten Abhandlung gemacht, welche bis jetzt in 2 Abtheilungen in den Schul-Programmen (1874) und Marne (1870) erschienen ist, und welche zunächst Otto's Wirken bis zum Jahr 1658 schildert.</ref> und leider kann auch an dieser Stelle von seinem nach den verschiedensten Richtungen hin thätigen und erfolgreichen Wirken nur ein kurzer Abriss gegeben werden. Otto wurde geboren am 8. März 1616<ref>Als Otto's Geburtsort wird bei Orlich, Geschichte des Preuss. Staates im 17. Jahrhundert, Stettin genannt. Vgl. Anm. 2 auf S. 7 bei v. Holly a. a. O.</ref> und bezog 1633 das Gymnasium zu Stettin,<ref>Album des Stettiner Gymnasium, 1. Th.</ref> woselbst zu seinen Lehrern der bekannte Pormmersche Geschichtsschreiber Johann Micraelius gehörte.<ref>In einer eigenhändigen Aufzeichnung nennt der Ober-Präsident denselben als Taufzeugen seiner 2. Tochter: ''mein alter Praeceptor.''</ref> In dieses Letzteren ''Hauszucht'' befand sich derzeit auch Vivigenz von Schwerin, der Erbe von Spantekow, mit welchem Otto innige Freundschaft schloss und mit welchem gemeinsam er sich 1634 auf die Universität Greifswald<ref>Eingeschrieben bereits 6. September 1630</ref> begab. Dort verfasste er, als unverhofft Vivigenz im Alter von 17 Jahren am 18. October 1634 starb, ''in höchster Trübniss über solches seines geliebten Freundes Absterben'' ein Trauergedicht<ref>siehe:[[vonSchwerin:Vivigenz von Schwerin (1617)|Vivigenz von Schwerin]]</ref> und hielt ihm auch am 9. December j. J. eine lateinische Gedächtnissrede. Als im Jahr 1637 Herzog Bogislav XIV gestorben und mit ihm das alte Pommersche Herrenhaus erloschen war, begab sich Otto zugleich mit seinem Bruder Bogislav nach Königsberg in den Dienst<ref>Urkundenbuch zur Geschichte des Geschlechts von Schwerin, Abschnitt II. 638. Urkunde</ref> des Kurfürsten Georg Wilhelm von Brandenburg, ward daselbst Kammerjunker der Kurfürstin Elisabeth Charlotte, einer Schwester des sogenannten ''Winterkönigs'' Friedrichs V von der Pfalz, setzte jedoch gleichzeitig an der dortigen Universität seine Studien fort<ref>Dass Otto auch in Frankfurt, Leyden und Strassburg soll studirt haben, beruht auf einer Verwechselung mit seinem gleichnamigen Sohn</ref> und trat zur reformirten Kirche über, welcher auch der Brandenburgische Hof angehörte. Schliesslich machte er die zur Vollendung einer guten edelmännischen Erziehung damals nöthig erachtete Reise und scheint grade nach Königsberg zurückgekehrt zu sein, als Kurfürst Georg Wilhelm daselbst am 21. November/1. December 1640 sein Leben beschloss. Der neue Kurfürst Friedrich Wilhelm bezeugte dem nur um 4 Jahre älteren Kammerjunker sogleich sein volles Vertrauen. Vermuthlich hatte er ihn schon am Hofe des Pommern-Herzogs in Stettin<ref>Dorthin war 1632 der damalige Kurprinz der Unruhen des 30jährigen Krieges wegen in Sicherheit gebracht.</ref> kennen und schätzen gelernt; wie es denn vielleicht schon eine Folge jener Bekanntschaft war, dass Otto überhaupt an den Brandenburgischen Hof ging; und in dem ziemlich rohen und wüsten Treiben jenes letzteren schloss sich dann wol des jungen Fürsten gleichgestimmte Seele der ernsten, sittlich-strebenden Richtung des Pommerschen Edelmannes an. Genug, bald nach der Thronbesteigung schon betraute er den 24jährigen Otto mit nicht unwichtigen diplomatischen Sendungen. Als eine solche muss man unter den obwaltenden Verhältnissen<ref>Vgl. v. Holly a. a. O., ferner: Droysen, Geschichte der Preuss. Politik, der Staat des grossen Kurfürsten, 1. Th. S. 166.</ref> den Empfang des Kaiserlichen Gesandten Grafen Martinitz bezeichnen, welchem Otto im Februar 1641 nach Brandenburg entgegen geschickt wurde, um ihn von dort nach Königsberg zu geleiten. Gleich darauf eilte er nach Stettin, um dort mit Liliehöck, dem schwedischen Präsidenten von Pommern, wegen des Waffenstillstandes zu unterhandeln. Nachdem er dann am 29. April 1641 zum Hof- und Kammergerichts-Rath ernannt war, ging er im Februar 1642 zu Verhandlungen in das Schwedische Hauptquartier nach Salzwedel. Ueber diese letztgedachte Sendung erstattete er unter dem 17./27. Februar einen ausführlichen Bericht, welcher als erstes bedeutenderes Schriftstück aus seiner Feder uns aufbewahrt ist.<ref>v. Holly a. a. O.: ''es ist ein Meisterstück an Schärfe und Klarheit, auch zeigt die Sprache den Fluss und die Gewandtheit, welche fast alle Arbeiten dieses Staatsmannes auszeichnen. Zugleich bietet sich uns hier ein Zeugniss von der Begabung Schwerins für diplomatische Geschäfte.''</ref> Am 23. October 1645 ward er zum Geheimen Rath ernannt und ihm die Oberaufsicht über die herrschaftlichen Gelälle (Domänen) übertragen; am 6. September 1646 ward er ansserdem zum Lehnsrath bestellt.<ref>Urkundenbuch zur Geschichte des Geschlechts von Schwerin, Abschnitt II. 605. Urkunde</ref> Zu jener Zeit finden wir ihn während mehrerer Jahre in besonderer Thätigkeit bei den Verhandlungen mit den oppositionellen Ständen in Cleve und in Sachen der in engem Zusammenhang damit stehenden Allianz mit den Generalstaaten.<ref>v. Holly a, a. O.</ref> Zu Ende des Jahres 1646 begleitete er den Kurfürsten zu dessen Vermälung mit der Prinzessin Luise von Oranien, welche am 27. November/7. December im Haag stattfand und bei welcher Gelegenheit er die Ehepakten aufsetzte, und einige Tage darauf erfolgte seine Ernennung zum Hofmeister der jungen Kurfürstin, welches Amt von der grössten Bedeutung für ihn werden sollte.<ref>v. Holly a. a. O.: ''Die junge Fürstin - denn ohne ihren Wunsch war diese Ernennung gewiss nicht geschehen - hatte nicht besser wählen können; sie gewann in Schwerin nicht allein einen geschäftsgewandten Diener, einen Hofmann, dessen Würde und imponirendes Wesen ihn durchaus geeignet machte, einem fürstlichen Hofhalte zu präsidiren, sondern auch einen treuen Rathgeber und Freund.''</ref> Das nahe Verhältniss, in welches Otto durch diese Stellung zu dem Hause Oranien trat, blieb nicht ohne Einfluss auf seine ganze politische Anschauung und Richtung; vorzüglich war es die kluge und geistvolle Mutter der Kurfürstin, die Prinzessin Amalie von Oranien, eine geborene Gräfin zu Solms, ''deren politischer Scharfblick und deren reifes Urtheil in öffentlichen Dingen wiederholt bestimmend auf des Kurfürsten und Schwerins Pläne und Entschliessungen einwirkten.''<ref>Die Correspondenz der Prinzessin mit Otto ist abgedruckt bei Orlich III. S. 481-535.</ref> Insbesondere aber ward auch durch dieses Amt der erste Grund gelegt ''zu jenem reinen und schönen Verhältnisse, das zwischen der Kurfürstin und ihrem ersten Diener bis zum Tode der Ersteren ungestört bestand, und von dem zahlreiche zwischen ihnen gewechselte Briefe ein so schönes Zeugniss ablegen.<ref>Die Briefe der Kurfürstin s. bei Orlich III. S. 422-478.</ref> Bei den Verhandlungen in Münster und Osnabrück, welche 1648 zum Abschluss des westfälischen Friedens führten, war Otto nicht unmittelbar betheiligt. Vorzüglich seinem Einflüsse ist jedoch die endliche Anerkennung der bei dieser Gelegenheit von Kurbrandenburg gestellten Forderung zuzuschreiben, dass die Reformirten als innerhalb der Augsburgischen Konfession Stehende betrachtet und ihnen gleiche Freiheiten und Rechte mit den Lutheranern bewilligt wurden.<ref>Vgl. R. v. Holly a. a. O. - Droysen III. l, S. 236, 238. - Orlich I. S. 94.</ref> Am 24. März 1648 erhob ihn Kaiser Ferdinand III in in den Reichs-Freiherrnstand.<ref>Urkundenbuch zur Geschichte des Geschlechts von Schwerin, Abschnitt II. 606. Urkunde</ref> Die Anerkennung desselben von Seiten des Kurfürsten erfolgte jedoch erst am 3. October 1654;<ref>Urkundenbuch zur Geschichte des Geschlechts von Schwerin, Abschnitt II. 615. Urkunde</ref> zugleich mit der Verleihung des Erbkämmerer-Amtes der Kurmark Brandenburg an Stelle des Pommerschen Erbküchenmeister-Amtes,<ref>Vgl. [[vonSchwerin:Ulrich von Schwerin (* 1648)|Ulrich von Schwerin]]</ref> auf dessen Anwartschaft Otto für seine Person verzichtet hatte<ref>Otto löste sich gänzlich von seine Pommerschen Beziehungen los, wie er denn auch seine väterlichen Erbgüter seinem Bruder verkaufte, um nicht Lehnsträger der Schwedischen Krone zu sein. Vgl. Urkundenbuch zur Geschichte des Geschlechts von Schwerin, Abschnitt II. 615. und 638. Urkunde</ref> sowie auch zugleich mit der Erhebung seiner Alt-Landsberg'schen Begüterung zur Herrschaft.<ref>Ueber Erwerb und Besitz der Landsbergschen Güter siehe weiter unter.</ref> In der betreffenden Urkunde wird Otto ausser mit den schon erwähnten Titeln und Würden auch noch Kammer-Director,<ref>Urkundenbuch zur Geschichte des Geschlechts von Schwerin, Abschnitt II. 613. Urkunde heisst er ''Amtskammer-Director''. Eine Kurfürstl. Ordre vom December 1652 hatte bestimmt, dass ohne des Freiherrn von Schwerin Vorwissen in der Amtskammer Nichts ausgefertigt werden dürfte.</ref> Hauptmann zu Oranienburg<ref>Der Kurfürst schenkte 1650 seiner Gemalin das Amt Oranienburg (vorher Bützow) und ist wol ziemlich gleichzeitig Otto's betreffende Ernennung erfolgt. Vgl. Orlich I. S. 547. - Förster Suppl. I. S. 180</ref> und Oberhofmeister der Kurfürstin<ref>Urkundenbuch zur Geschichte des Geschlechts von Schwerin, Abschnitt II. 624. Urkunde - 1651 heisst er nur ''Hofmeister'' (U. B. II. 607) und dann später noch einmal 1656 (U. B. II. 616). Eine genaue Feststellung dieses Titels scheint demnach nicht erfolgt zu sein. Jedenfalls war Otto der oberste Vorsteher des Hofhaltes der Kurfürstin.</ref> genannt. Während der nun folgenden Jahre gaben die politischen Verwickelungen, welche nach der Thronbesteigung des Königs Carl X Gustav von Schweden (1654) zu dem schwedisch-polnischen Kriege führten, dem Freiherrn fortdauernde Gelegenheit zu bedeutsamer diplomatischer Thätigkeit. Die Politik des grossen Kurfürsten, so schwankend sie auch zu jener Zeit erscheinen mag, weil Kurbrandenburg - nach dem 30jährigen Kriege machtlos - zunächst gezwungen der jedesmaligen Uebermacht nachgeben musste, verfolgte doch unablässig nur ein Ziel: die Unabhängigkeit von der drückenden Oberherrschaft Polens und Schwedens, welches sie endlich mit der Souveranetät über Preussen erreichte. Zu diesem bedeutungsvollen Erfolge hat der Freiherr Otto von Schwerin sehr wesentlich beigetragen.<ref>R. v. Holly a. a. O. - Vgl. auch Droysen, der Staat des grossen Kurfürsten, 2. Abtheilung. - L. v. Orlich a. a. O. u. s. w.</ref> Der Königsberger Tractat vom 17. Januar 1656, in Folge dessen Preussen zunächst aus einem polnischen ein schwedisches Lehn wurde; das Bündniss mit Frankreich (24. Februar) zur Deckung der westlichen Besitzungen Brandenburgs gegen die Ansprüche des Pfalzgrafen von Neuburg, wodurch freie Hand zum Handeln im Osten geschaffen wurde; die nach der ruhmvollen Schlacht bei Warschau (18./28. bis 20./30. Juli 1656) geführten Frauenburger Verhandlungen, denen am 10./20. November der Abschluss des Vertrages von Labiau folgte, in welchem Schweden bedingungslos die Preussische Souveranetät zugestand; und endlich die Anerkennung derselben von Seiten Polens in dem Vertage von Wehlau am 19. September 1657<ref>Otto mitunterzeichnete auch die Retification desselben zu Bromberg 26. October/5. November.</ref> - das Alles war zum grossen Theil das Werk seiner vielbewährten Umsicht und Geschicklichkeit. Bei der letztgedachten Gelegenheit ertheilte ihm König Johann Casimir das Indigenat in Polen.<ref>Urkundenbuch zur Geschichte des Geschlechts von Schwerin, Abschnitt II. 618. Urkunde</ref> Seit dem Jahre 1657 verwaltete er interimistisch das Amt des ''Kanzlers'' und scheint auch ohne besondere Ernennung damals allgemein den Titel eines solchen erhalten zu haben, wie ihm denn in allen Briefen jener Zeit das diesem zustehende Prädikat: Excellenz beigelegt wird.<ref>R. v. Holly a. a. O. S. 25 ff.</ref> Aber an Stelle einer endgültigen Ernennung zum ''Kanzler'' erfolgte am 30. August/9. September 1658<ref>Das im Geh. Staats-Archiv zu Berlin befindliche Original-Dokument der Ernennung datirt vom 30. August 1658; R. v. Holly datirt sie nach neuerem Styl auf den 9. September. Alle anderen Datirungen, wie z.B. Fr. Förster, der den 13. October setzt, sind danach falsch. Vgl. bei R. v. Holly insbesondere die Anmerkung auf S. 26.</ref> diejenige zum Oberpräsidenten, mit welcher der Kurfürst ihm als Erstem Minister die Leitung der äusseren und inneren Angelegenheiten seiner Lande übertrug. Es schuf der Kurfürst damit eine vollkommen neue Würde. Während früher der Kanzler gewissermassen nur ein ''Minister des Innern'' gewesen war, lag dem Oberpräsidenten die Zusammenfassung der inneren und äusseren Politik ob. Es sollte an Stelle der bisherigen territorialen Hauspolitik nunmehr die Brandenburgische Politik aus den Gesichtspunkten eines Grossstaates geführt werden. Mit dem grossen Staatssiegel, welches zu führen der Oberpräsident allein berechtigt war, hatte er die Befugniss, alle Allianzen endgültig abzuschliessen, Landtagsrecesse zu bestätigen, Bestallungen zu vollziehen und bindende Verträge einzugehen.<ref>R. v. Holly a. a. O.</ref> Somit hatte Otto die höchste Stufe im Staatsdienst erstiegen. Ausdrücklich ward in der Bestallungs-Urkunde seine ''charge für die höchste am Hofe'' bezeichnet und ihm der Rang vor dem Feldmarschall und dem Oberkämmerer ertheilt. Gleich nach dieser Ernennung begleitete der Oberpräsident den Kurfürsten auf den Kriegsschauplatz nach Schleswig-Holstein und Jütland, schloss am 31. Januar 1659 zu Riepen den Allianz-Vertrag mit Dänemark und betrieb eifrig die Unterbandlungen, welche am 23. April/3. Mai 1660 durch den Frieden zu Oliva nicht nur dem Kriege mit Schweden ein Ende machten, sondern auch ''dem Norden Europas eine vertragsmässige Gestaltung, die Basis zu einem positiven Völkerrecht'' gaben. Die Souveränetät Preussens ward in demselben allseitig und unbedingt bestätigt und anerkannt. Ein hervorragender Geschichtsschreiber<ref>Droysen a. a. O. III. 2. S. 362 ff.</ref> bezeichnet den Frieden von Oliva als ''die erste Staffel der Erhebung Deutschlands, den Grundstein unseres heutigen nationalen Deutschlans''; und ohne Zweifel hat ein besonderes Verdienst um das Gelingen dieses bedeutsamen Werkes der Freiherr Otto von Schwerin, welcher vorzüglich es war, der die überall sich dagegen aufthürmenden Hindernisse zu überwinden verstand.<ref>Vgl. R. v. Holly a. a. O. S. 24. - Auch die bei Orlich I. S. 562 und 563 abgedruckten Stellen aus dem handschriftlichen Tagebuch Otto's bezeugen seine Theilnahmc an diesem Werk, obgleich das Olivaer Friedens-Instrument nicht Seine Unterschrift trägt.</ref> Wir müssen uns versagen, auf die vielumfassende weitere Thätigkeit des Oberpräsidenten in Ausübung seines hohen Amtes näher einzugehen. Er war vermöge seiner Stellung, sowie seines nahen persönlichen Verhältnisses zum Kurfürsten bei allen Angelegenheiten des Staates ausnahmslos betheiligt und seine Mitwirkung meist von hervorragender und eingreifender Bedeutung. Wesentlichen Antheil hatte er insbesondere an allen den Reformen, mit welchen der grosse Kurfürst während der längeren Friedensperiode den neugeschaffenen Staat auch im Innern ausbaute; an der Förderung von Gewerbe und Handel, an der Hebung des Ackerbaues, namentlich der Erhöhung des Ertrages der Domänen durch verbesserte Wirthschaft, der Herbeiziehung von Colonisten in das durch die jahrelangen Kriege verwüstete Land,<ref>Stenzel, Preuss. Geschichte, Bd. 2 S. 428: ''Bereits 1666 veranlasste der Oberpäsident mehrere evangelische Franzosen in das Brandenburgische zu kommen, wo er sie auf seinem Gute Alt-Landsberg ansiedelte.''</ref> an der Ordnung des Finanz- und Steuerwesens durch die an Stelle der bisherigen Contribution 1667 eingeführte Accise, und endlich an der Regelung der kirchlichen Verhältnisse,<ref>Vgl. Orlich a. a. O. II. S. 468 ff. 1662 und 1664 wurden auf Kurfürstl. Befehl unter dem Vorsitz des Oberpräsidenten Religionsgespräche (Colloquien) zu Berlin abgehalten.</ref> bei welchen ihm, wie seinem Kurfürstlichen Herrn, als Grundsatz nicht nur Toleranz, sondern die Gleichberechtigung des Bekenntnisses galt. Auch die Verhandlungen auf dem Landtage zu Königsberg 1661, wo die Souveränetät sich im Kampfe gegen die ständische Libertät behauptete,<ref>Vgl. Orlich a. a. O. II. S. 468 ff. 1662 und 1664 wurden auf Kurfürstl. Befehl unter dem Vorsitz des Oberpräsidenten Religionsgespräche (Colloquien) zu Berlin abgehalten. 5) Droysen und Orlich a. a. O.</ref> leitete er, und führte auch die Cleveschen Angelegenheiten bis zu deren endgültiger Regelung durch den 1666 mit Neuburg geschlossenen Vergleich.<ref>Vgl. u. a. auch Pauli VI. 604.</ref> Vornehmlich aber nahm die auswärtige Politik seine volle Kraft in Anspruch<ref>Droysen III. 3. Th. S. 213. Von der Correspondenz des Kurfürsten mit dem Oberpräsidenten während der Jahre 1672 - 74 finden sich moderne aber beglaubigte Abschriften im Geh. Staata-Archiv zu Berlin.</ref> und nach vielen geschickt geführten Verhandlungen schloss er am 1. Juni 1672 den Allianz-Vertrag mit Holland, als dieses von Ludwig XIV angegriffen wurde, und erneute 1674 dieses Bündniss gegen Frankreich, dem auch der Kaiser und Spanien beitraten. In Anerkennung seiner vielfachen Verdienste hatte ihm der Kurfürst am 4. Januar 1661 die Domprobstei zu Brandenburg verliehen,<ref>U. B. II. 626.</ref> auf welche ihm schon 1652 die Anwartschaft ertheilt war.<ref>U. B. II. 608.</ref> Auch hatte er bereits am 11. October 1657 die Amtshauptmannschaft zu Lebus erhalten.<ref>In der Bestallung heisst es: ''weil er den Tisch bei Hofe wegen seiner vielen Verrichtungen in vielen Jahren nicht genossen und überden nun in's zwölfte Jahr dem Kurfürsten überall ausser Landes gefolget.''</ref> Einen besonders hohen Grad seines Vertrauens aber bezeugte ihm der Kurfürst durch seine am 12. August 1662 erfolgte Berufung<ref>Orlich III. S. 352 ff. bringt die betreffende ''Instruction und Bestallung als Hoff-Meister.''</ref> zum Hofmeister des Kurprinzen Carl Aemil.<ref>Carl Aemil, geboren 6./16. Februar 1655, starb als Kurprinz 27. November 1674 zu Strassburg.</ref> Gleich darauf ward ihm auch die Erziehung des Prinzen Friedrich,<ref>Friedrich, geb. l./ll. Juli 1657, nach seines Bruders Tode Kurprinz, 1688 Kurfürst Friedrich III, 1701 Friedrich I König in Preussen.</ref> des nachmaligen ersten Königs in Preussen, übertragen; und endlich 1673 auch diejenige des Prinzen Ludwig.<ref>Ludwig, geb. 28. Juni/8. Juli 1666, starb zu Potsdam 28. März 1687.</ref> Der Oberpräsident wusste mit der ihm eigenen Gewissenhaftigkeit und Arbeitskraft auch die neuen Verpflichtungen neben den vielseitigen und bedeutenden Anforderungen der von ihm bekleideten Staatsämter voll und ganz zu erfüllen. Den Beweis dafür liefert das von ihm selbst geführte und bis in die kleinsten Dinge eingehende ''Erziehungs-Jonrnal'.'<ref>Manusc. boruss. fol. No. 44. 2. Bde. Handschrift der Königlichen Bibliothek zu Berlin: Tagebuch des Ministers Otto von Schwerin, die Erziehung der Prinzen Carl Aemil und Friedrich betreffend (1663- 1672). Auszüge sind abgedruckt bei Orlich I. S. 573 ff.</ref> Die Prinzen waren ihm völlig anvertraut und hielten sich oft Monatelang bei ihm in Alt-Landsberg auf. Kurprinz Carl Aemil entwuchs 1673 dieser Obhut; der Aufsicht bei den beiden anderen Prinzen<ref>Betreffs dieser sind bei Orlich III. S. 361 ff. noch 2 ''Instructionen'' für den Oberpräsidenten abgedruckt.</ref> wurde der Oberpräsident erst am 10./20. Juni 1676 auf sein besonderes Begehren, weil der Kurprinz (Friedlich) ''nunmehro die Jahre erreichet, da Sie keines Gouverneurs mehr vonnüten hätten,'' enthoben.<ref>Orlich III. S. 364.</ref> Der Kurfürst anerkannte bei dieser Gelegenheit, dass der Freiherr von Schwerin ''Unsere in solchem hochwichtigen Wercke von Ihm geschöpffete hoffnung zu Unserm sonderbahren gnädigstem vergnügen gäntzlich erfüllet, also dass Wir die früchte seines angewanten ßleisses in erziehung derer so ihm anvertrawt mit sonderbahren freuden verspüren''. Inzwischen war seine diplomatische Thätigkeit während der ganzen Dauer des französischen Krieges (1672—1679) ununterbrochen in Anspruch genommen. Mit Rücksicht auf seine geschwächten Kräfte erbat er allerdings im December 1678 seinen Abschied, doch lehnte der Kurfürst dies Gesuch mit sehr gnädigen Worten ab,<ref>Der Kurfürst schrieb 22. December 1678: - ''Wir auch zu Euch das gnädigste Vertrauen haben, Ihr werdet uns bei jetzigen gefährlichen conjuncturen euren getreuen rath, dessen wir Uns nun 42 jahre her gebrauchet, nicht entziehen, sondern Uns vielmehr damit bisz zum beschlusse eures lebens, insonderheit jetziher Zeith, getreulich an handt gehen, so wird es Uns sonders lieb und angenemb seyn, wan ihr deszfals keine fernere instancen thuet.'' Orlich III. S. 298.</ref> liess nur, wie schon früher (1663) einmal geschehen war,<ref>Orlich III. S. 167 No. 173.</ref> eine Erleichterung in seinen Obliegenheiten eintreten,<ref>Orlich III. S. 299 No. 388.</ref> und forderte noch wenige Monate vor des Oberpräsidenten Tode dessen Gutachten und Rath in Betreff des 1679 abzuschliessenden wichtigen Friedens von St. Germain.<ref>Orlich II. S. 325 ff. - Orlich III. S. 303 ff. Schreiben des Kurfürsten an den Oberpräsidenten vom 1./11., 4./14. und 11./21. August 1679. - Vgl. auch Pufendorf XVII. § 62 ff. - Stenzel, Geschichte des Preuss. Staates II. S. 406</ref> Der Oberpräsident starb im Schlosse zu Berlin<ref>Seine Wohnung in demselben lag über den nachmals vom König Friedrich Wilhelm IV bewohnten Gemächern.</ref> (Cölln an der Spree) am 4./14. November 1679, im Alter von 63 Jahren 8 Monaten, und ward 12./22. December im Erbbegräbniss der Stadtkirche zu Alt-Landsberg beigesetzt.<ref>Nach einer Notiz des Rector Küster ward sein Körper ''balsamiret'' und ist Ao. 1718 ''noch unverweset gesehen worden.'' 1720 ward sein Sarg fest geschlossen und 1730 das ganze Schwerinsche Gewölbe in Alt-Landsberg, in dem 15 Säge stehen, auf Königlichen Befehl zugemauert.</ref> Otto von Schwerin war ein Staatsmann von seltener Begabung. Neben einer vielumfassenden klassischen Bildung und der Gabe feiner Beobachtung besass er eine ungewöhnliche Arbeitskraft und Energie handelte stets mit Besonnenheit und Würde. Mit strenger Rechtschaffenheit verband er ein wohlwollendes menschenfreundliches Wesen und echte Frömmigkeit. Auch zählte er zu den besten Rednern<ref>Lünig, Grosser Herrn, vornehmer Ministren und anderer berühmten Mäner gehaltene Reden. Leipzig 1709, 2 Bde. - Unter den in 12 Kapiteln vertheilten 342 Reden sind No. 62, 91,93,101,152 und 212 von Otto v. Schwerin. - Vgl. R. v. Holly a. a. O. S. 22.</ref> seiner Zeit und besass dichterische Begabung in hervorragender Weise. Ausser den bei Leopold von Orlich abgedruckten geistlichen Liedern rühren unbezweifelt auch von ihm die der Kurfürstin Luise zugeschriebenen erhabenen Lieder,<ref>Orlich I. S. 545: Diese Lieder gaben wol deshalb Veranlassung zu der Behauptung, dass die Kurfürstin Verfasserin derselben sei, weil sie der Ausdruck ihres frommen Wesens, ihrer Demuth und Würde sind. Aber sie war der deutschen Sprache nicht so mächtig, um poetische Gedanken entwerfen zu können, denn sie schrieb sehr selten deutsch, mehrentheils französisch oder holländisch. Dagegen verfasste der Oberpräsident, welcher ja zugleich ihr Oberhofmeister und treuer Freund war, auf ihren Wunsch vielfach für sie Gebete und fromme Lieder. Orlich III. S. 379 ff.</ref> wie besonders die allbekannten: ''Jesus, meine Zuversicht'' und ''Ich will von meiner Missethat zum Herren mich bekehren.'' Besonders bemerkenswerth aber ist seine völlige Hingabe in den Dienst seines Fürsten, dessen grosse und weittragende Gedanken er stets richtig erfasste, oft fördernd auf sie einwirkte und unermüdlich an ihrer Gestaltung arbeitete. Mit seltener und durch die Jahrzehnte hindurch ungetrübter Freundschaft und nie wankendem Vertrauen lohnte ihm dafür der grosse Kurfürst und dessen edle Gemalin. Dreimal hatte sich der Oberpräsident vermält: 1) am dritten Osterfeiertag 1642 auf dem Kurfürstl. Schlosse zu Königsberg mit Elisabeth Sophie von Schlabrendorf, einer Tochter des Manasse von Schlabrendorf auf Glienicke und Drewitz und der Melusina geb. von Thümen a. d. H. Woltersdorf. Sie war geboren zu Drewitz 20. Februar 1620, gehörte der reformirten Kirche an, war Kammerfräulein der verwittweten Kurfürstin, der Mutter des grossen Kurfürsten, und starb nach der Geburt ihres jüngsten Sohnes zu Cölln an der Spree 26. Januar 1656; beigesetzt im Dom. Sie hatte ihrem Gemal eilf Kinder geboren. 2) am 1. oder 5. October 1656 auf dem Schlosse zu Königsberg mit Helene Dorothea von Kreytzen, einer Tochter des Landhofmeisters Andreas von Kreytzen auf Domnau und der Anna Maria geb. von der Oelsnitz a. d. H. Schippeln. Dieselbe war zu Fischhausen 10./20. März 1620 geboren, lutherischer Religion, und seit 1644 Wittwe des Königl. Polnischen Kammerherrn Fabian Erbtruchsess und Freiherrn zu Waldburg auf Wildenhoff. Ihr einziger Sohn aus dieser ersten Ehe war der Erbtruchsess Freiherr Gebhard zu Waldburg (geb. 20. October 1638), welcher als Kaiserlicher Oberstlieutenant 9. October 1664 bei Wien im Duell erschossen wurde.<ref>Beigesetzt im Schwerinschen Erbbegräbniss zu Alt-Landsberg.</ref> Sie starb 16./26. August 1677 zu Alt-Landsberg und ward in der dortigen Kirche beigesetzt.<ref>Auf ihren tod wurden 1677 bei Christoph Runge in Berlin ''vier Trauer-, Trost- und Gedächtniss-Predigten'' gedruckt; ebenso zu Frankfurt ein von Johann Bogislaus von Schwerin verfasstes lateinisches Gedicht. Des grossen Kurfürsten Beileidschreben bei dieser Gelegenheit siehe bei Orlich III. S. 274, 276.</ref>Fünf Kinder waren in dieser Ehe geboren. 3) 1679<ref>Am 12. Februar 1679 erbat der Oberpräsident vom Kurfürsten die Erlaubniss zu seiner Wiederverheirathung, ''um Pflege in seinen vielen Schwachheiten zu haben.''</ref> zu Alt-Landsberg mit Dorothea von Flemming, einer Tochter des Ewald Joachim von Flemming auf Rippertow und der Agnes geb. von der Osten a. d. H. Woldenburg. Sie war Wittwe des Obersten Bodo von Schlieben auf Papitz und Klützow und vermälte sich als des Oberpräsidenten Wittwe<ref>U. B. II. 656</ref> zum dritten Mal am 10. Mai 1687 zu Berlin mit dem Kurbrandenburgischen Generalfeldmarschall Alexander Freiherrn von Spaën, als dessen Gemalin sie im Alter von 77 Jahren am 15./26. October 1692 zu Cleve starb. Von den sechzehn ihm in den ersten beiden Ehen geborenen Kindern überlebten ihn neun, deren Erbe er in seinem am 10. October 1679 errichteten Testament<ref>U. B. II. 649. Dies Testament ist höchst beachtenswerth, da es einen Einblick in des Oberpräsidenten edle Denkungsweise gewährt.</ref> bestimmte. Seine Hinterlassenschaft war eine sehr bedeutende und das Wichtigste über seine Besitzverhältnisse soll hier zusammen gestellt werden: Sein väterliches Erbtheil in den Altwigshagenschen Gütern, welches ihm 1652 in Folge des brüderlichen Theilungsvergleiches<ref>U. B. II. 610.</ref> zugefallen war, hatte er 1654 an seinen Bruder Bogislav verkauft,<ref>U. B. II. 612.</ref> welcher auch den Antheil an den angefallenen Lindstedtschen Lehen zu Altwigshagen<ref>U. B. II. 611. Vgl. Taf. X. 8.</ref> übernahm. Um sich ungetheilt dem Dienst des Kurfürsten zuzuwenden, verweigerte er die von Schweden geforderte Huldigung und gab 29. Juni 1663 freiwillig auch alle Anwartschaften auf die altväterlichen Lehen auf,<ref>Vgl. U. B. II. 638 und 651. Er erscheint daher auch nicht im Lehnbrief von 1673. Vgl. U. B. II. 642.</ref> wogegen ihm der Kurfürst unter dem 24. Juli 1663 verhiess, ihn bei demjenigen, was er in seinen Landen ''käuflich'' oder ''durch Kurfürstliche Gnade'' an sich bringen werde, ''kräftiglich zu mainteniren und zu schützen.''<ref>Orlich III. S. 167. No. 172.</ref> Durch Kauf hatte er bereits 1649 von seinem Schwiegervater Manasse von Schlabrendorf die Güter Drewitz und Rudow erworben,<ref>U. B. II. 607.</ref> zu denen er 1658 noch weitere Antheile,<ref>U. B. II. 620.</ref> sowie 1659 das Dorf Bergholz im Zauchischen Kreise kaufte. Er verkaufte jedoch diese gesammten Güter 1662 an den Kurfürsten,<ref>U. B. II. 627, 628.</ref> welcher ihm 1663 für eine Restforderung aus Drewitz den Niessbrauch des Dorfes Rosenorth im Amt Schippenbeil in Ostpreussen<ref>U. B. II. 629.</ref> für sein und seiner Gemalin<ref>Die ihn überlebende dritte Gemalin hatte nicht den Niessbrauch, daher Rosenorth in seinem Testament nicht mehr erwähnt ist.</ref> Lebzeiten verschrieb. Um das Jahr 1652 (nach Anderen 1654) hatte er demnächst die im Prenzlauer Kreise belegenen und der Familie von Blanckenburg von Alters her gehörigen Wolfshagenschen Güter aus den Händen der Gläubiger gekauft und war mit denselben belehnt worden.<ref>Ein Lehnsrecht auf Wolfshagen steht keinem anderen Zweige der Schwerinschen Familie zu. Kurfürstl. Ordre vom 20. November 1693.</ref> Dieselben bestanden damals aus: Wolfshagen, Schlepkow, Hetzdorf, Hildebrandshagen, Damerow und dem Städtchen Fürstenwerder. In den wirklichen Besitz dieser Güter trat er jedoch erst nach völliger Befriedigung der Blanckenburgischen Gläubiger durch Verordnung des Kammergerichts vom 5. October 1670.<ref>Archiv in Wildenhoff IV. vol. 69. No. 11.</ref> Die ansehnlichste und bedeutendste Besitzung des Oberpräsidenten aber bildeten die Alt-Landsbergischen Güter, welche - im Barnimer Kreise der Mark Brandenburg belegen - nach und nach von ihm erworben wurden: so 1650 Buhlsdorf von Botho von Trott, 1652 Klein-Schönebeck vom Rath Erasmus Seidel, 1654 von Hilmar von Krummensee die Güter Alt-Landsberg, Werneuchen, Krummensee, Wegendorff (Wedigendorf), Buchholz und Seefeld, welche Gesammt-Begüterung am 3. October 1654 vom Kurfürsten mit den Vorrechten einer Herrschaft ausgestattet wurde.<ref>U. B. II. 615. Vgl. U. B. II. 638. - Berghaus, Landbuch der Provinz Brandenburg II. S. 408. - Schwerinsches Hausbuch in Alt-Landsberg.</ref> Dazu kaufte der Freiherr 1655 Hönow; 1656 schenkte ihm der Kurfürst ''zur Verbesserung der Landsbergschen Herrschaft'' Alles, was er in den Dörfern Hönow und Seeberg besass, nebst Antheilen in Rehfeld, Hennickendorf und Werder; ferner kaufte er 1658 Neuenhagen,<ref>Fidicin I. S. 91.</ref>1658 und 1660 Eggersdorf, 1663 den Gross-Stinitz-See bei Tassdorf,<ref>U. B. II. 630.</ref> 1667 Seeberg und halb Hohenstein, dessen andere Hälfte er 1676 erwarb, 1668 halb Tiefensee, 1670 Zülsdorf, 1671 Freudenberg, 1672 Antheile in Wustrow und Parun; dazu verlieh ihm 1672 der Kurfürst auch noch die für verfallen erklärten von Barfuss'schen Lehen<ref>Im ständischen Archiv zu Berlin, Adelssachen, Specialia, Barfuss, befindet sich: ''des Generals von Barfuss Denkschrift vom Oktober 1858, welche Angriffe gegen den Erwerb dieser Lehen zur Herrschaft Alt-Landsberg enthält.</ref> Hohen- und Nieder-Predikow mit Grunow. Am 3. August 1672 erhielt er dann endlich einen Gesammt-Lehnbrief über die Herrschaft Alt-Landsberg,<ref>U. B. II. 638.</ref> welchen, zugleich mit dem goldenen Erbkämmerer-Schlüssel, der Kurfürst ihm am 7. August persönlich übergab. Mit dieser Herrschaft, welche ''nach dem Recht der Erstgeburt'' vererbt werden sollte, vereinigte er später auch noch den ihm 1672 verliehenen Antheil an den Kalksteinbrüchen von Rüdersdorf, das 1674 gekaufte Gut Petershagen, sowie den später erworbenen Besitz von Gross-Barnim, Blumenthal, Bruchmühl, Vogelsdorf und Walkmühle. Bereits am 2. August 1657 hatte er zu Alt-Landsberg eine reformirte Gemeinde, Kirche und Schule gestiftet<ref>U. B. II. 617. Vgl. U. B. II. 649 auf S. 479</ref> und gleichzeitig den Bau eines neuen grossartigen Schlosses begonnen, dessen Kapelle 17. August 1662 eingeweiht wurde, und welches er mit prächtigen Gärten umgab.<ref>Gähde, Geschichte der Stadt Alt-Landsberg, Halle 1857. - Beschreibung von Alt-Landsberg in Kunstmanns Beiträgen zur Geschichte derer von Schwerin, Mscpt., wovon Abschrift in Göhren. - Berghaus, Landbuch.- Zahlreiche Schriftstücke über Alt-Landsberg befinden sich im Familien-Archiv zu Wildenhoff in Preussen.</ref> Nach der erst 1653 erfolgten wirklichen Besitznahme des im Westfälischen Frieden (l648) an Brandenburg gefallenen Theils von Pommern (Hinterpommern mit Kammin), verlieh der Kurfürst am 6. März l654 das Städtchen Zachan im Saziger Kreise nebst den Gütern Zadelow und Gross-Schlatikow<ref>U. B. II. 614.</ref> Freiherrn Otto, welcher sich 27. August l658 in Zachan förmlich huldigen liess.<ref>Brüggemann II. Bd. 2, S. 255. - Berghaus, Landbuch 2. Th., 4. Bd. S. 410, 411, 415.</ref> Erst 1666 ertheilte der Kurfürst die Belehnung mit diesem Besitz.<ref>U. B. II. 633.</ref> Ein weiterer bedeutender Erwerb des Oberpräsidenten waren die im Kreise Preuss. Eylau gelegenen Wildenhoffschen Güter.<ref>Berghaus II. S. 352.</ref> Dieselben gehörten dem einzigen Sohn seiner zweiten Gemalin, dem Erbtruchsess und Freiherrn Gebhard zu Waldburg, und waren von diesem seinem Stiefvater verpfändet worden. Nach dem 1664 erfolgten Tode des Ersteren ward Freiherr Otto 16. August 1665 vom Kurfürsten mit denselben belehnt, gelangte aber erst 24. März 1667 - nach längeren Rechtsstreitigkeiten mit der Familie Truchsess-Waldburg<ref>Diese Familie besass die Güter von 1450 bis 1665.</ref> - in den rechtskräftigen Besitz und erhielt darauf am 21. Januar 1668 einen Kurfürstlichen Lehnbrief.<ref>U. B. II. 637.</ref> Es gehörten damals folgende Güter dazu: Wildenhoff (früher Ampunden, auch Amt Punden), Stadt Landsberg, Weymans, Canditten, Halbendorf, Pareszken, Perplauken, Liepnick, Rimlauken, Taberlauken, Garbenicken, Ganderberg, Santenitten, Aukam (Augam), Keweinen (Queenen), Sittehnen, Wormen, Worschienen, Pottschacken und die Seen Gouder, Keuten, Perkau und Menten. Mit den seinem Stiefsohn gehörigen Gütern Saraunen, Gr. Steegen und Hoppendorf, ebenfalls im Kreise Preuss. Eylau belegen, war er schon am 3. December 1664 belehnt worden.<ref>U. B. II. 631.</ref> Auch die Wildenhoffschen Güter sollten ''nach dem Recht der Erstgeburt'' vererbt werden. Aus der Erbschaft<ref>U. B. II. 647.</ref> seines Braders Bogislav erhielt der Oberpräsident in Folge Vergleiches<ref>Er zahlte dagegen seinem Bruder noch 9400 Gulden baar heraus.</ref> mit seinem Bruder Philipp Julius vom 20. September 1678 die Güter Lassehne, Thunow mit Geritz und Streckentin, Repkow und Larss; und ferner auch noch - als Erbe seines Sohnes Johann Bogislav - die diesem vermacht gewesenen Güter Zuchen und Schübben.<ref>Vgl. U. B. II. 647.</ref> Ausser diesem reichen und ausgedehnten Güterbesitz gehörte ihm seit 1653 und 1659 auch noch das in der Brüderstrasse No. 2 zu Berlin belegene vormalige Gräflich Schwarzenbergsche Haus, mit welchem er 1659 vom Kurfürsten belehnt ward.<ref>U. B. II. 624. Vgl. U. B. II. 650. Es war dies das letzte ausgethane ''Burglehn'' zu Berlin, dessen Sinn war: Schutz der Burgen und Schlösser, dafür Befreiung von bürgerlichen Abgaben. Vgl. auch U. B. II. 668.</ref> Von den verschiedenen Anwartschaften auf Lehngüter, welche er erwarb, ohne selbst in deren Besitz zu kommen,<ref>Verschiedene Vergleiche dieserhalb befinden sich im Kammergerichts-Archiv zu Berlin.</ref> ist bemerkenswerth nur diejenige, welche ihm 22. Mai 1671 Herzog Gustav Adolph zu Meklenburg auf die ''unter Uns belegenen'' Lehngüter der von Blanckenburg, nemlich Mildenitz, Gross-Daberkow, Göhren und Leppin ertheilte, weil die drei erstgenannten später in die Hände seiner Nachkommen gelangten.<ref>Vgl. bei No. 4, Taf. XIX. 8 und 18.</ref> Die gesammte Hand erhielt er 1678 an sämmtlichen Gütern seines Bruders Bogislav,<ref>U. B. II. 648.</ref> wie er auch 1676 die Belehnung desselben mit Spantekow mitempfangen hatte.<ref>U. B. II. 646.</ref> Sein Baarvermögen bestand überdies, nach einer eigenhändigen Notiz, in etwa 100,000 Thalern, welche in Hamburg, Danzig und Amsterdam ausgeliehen waren, und von welchen ein Theil aus einer Erbschaft der Frau von Kleist geb. von Winterfeld (1667) herrührte.<ref>Vgl. dazu Taf. XVII. 8 auf S. 297</ref> Die Bildnisse des Oberpräsidenten und seiner ersten Gemalin befinden sich, in Lebensgrösse in Oel gemalt, im Schlosse zu Wolfshagen. == Eltern == # == Kinder == # == Geschwister == # == Literatur == * Dr. L. Gollmert, Wilhelm Grafen von Schwerin und Leonhard Grafen von Schwerin: ''Geschichte des Geschlechts von Schwerin''. Wilhelm Gronau's Buchdruckerei, Berlin 1878 == Einzelnachweise == <references />
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