vonSchwerin:Alexander I. von Schwerin (1265)
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{{vonSchwerin:Vorlage:Navigationsleiste}} <big>'''''Alexander I.'' von Schwerin'''</big> (urkundl. 1265-1295) [[Wikipedia:de:Ritter|Ritter]] == Lebenslauf == Zuerst finden wir ihn in Beziehungen zu den Schweriner Grafen Gunzelin III und Helmold II, für welche er am 6. Januar 1265 als Zeuge eintritt.<ref>''Urkundenbuch zur Geschichte des Geschlechts von Schwerin'', Abschnitt I. 17. Urkunde</ref> Er ist in der Zeugenreihe neben einer grösseren Zahl von Rittern der einzige [[Wikipedia:de:Schildknappe|Knappe]], und darum der Stellung nach der letzte. Wird er auch nicht als Knappe bezeichnet, so ist doch das einleitende ''milites'' auf ihn nicht zu erstrecken, weil allen ihm vorangehenden Zeugen der Titel ''dominus'' ausdrücklich beigefügt ist. Erst 1280 begegnen wir ihm als Ritter. Am 1. Juni dieses Jahres<ref>''Urkundenbuch zur Geschichte des Geschlechts von Schwerin'', Abschnitt I. 31. Urkunde</ref> bezeugt der Abt Segebod von [[Wikipedia:de:Bad Doberan|Doberan]], dass ''dominus'' Alexander von Schwerin seiner Kirche Einkünfte von vier [[Wikipedia:de:Last (Schifffahrt)|Last]] Getreide, weniger vier Pfand, abgekauft und bestimmt habe, dass davon nach seinem Tode zwanzig Pfund (und zwar fünf Pfund Roggen, fünf Pfund Gerste und zehn Pfund Hafer) zu jährlicher Begehung seines Todestages an die Kirche zurückkehren, die übrigen zwei Last dagegen, (bestehend aus vier Drömt Roggen, vier [[Wikipedia:de:Drömt|Drömt]] Gerste und einer Last Hafer) alsdann zunächst von seinen vier Söhnen Adam, Domherrn in Güstrow, Alexander, Heiniich und Johann bezogen und erst nach deren Tode ebenfalls der Doberaner Kirche heimfallen sollen. Der neue Abt von Doberan Johann trifft (jedenfalls zur Sicherstellung gedachter Versehreibung) auch seinerseits unter dem 6. April 1295<ref>''Urkundenbuch zur Geschichte des Geschlechts von Schwerin'', Abschnitt I. 48. Urkunde</ref> mit Alexander von Schwerin eine Uebereinkunft dahin, dass die — wie wir aus diesem Document erfahren — auf Wilsen fundirten Hebungen von jährlich 20 Pfund nach Alexanders Tode an seine Kirche zurückfallen sollen, und findet zugleich die Söhne desselben<ref>Der Sohn (Adam) ist in dieser Urkunde nicht mitgenannt</ref> — Alexander, Heinrich und Johann — bezüglich ihrer etwaigen Ansprüche an diese Hebungen mit 150 Mark Pfenn. ab. Von dem Heimfall der übrigen obengenannten Güter nach dem Tode der Söhne ist in dieser Urkunde nicht die Rede. Die Todesjahre Alexander I und seiner Söhne sind nicht bekannt; es lässt sich nur soviel sagen, dass wir Alexander I zuletzt in dem gedachten Jahre 1295 und seinen ältesten Sohn Alexander H (No. 9), der von den vier Brüdern am längsten urkundlich erscheint, zuletzt im Jahre 1321 antreffen, und dass daher die beiden oben erwähnten Bestimmungen Alexanders I über die Rückkehr der von ihm erworbenen Einkünfte an das Kloster Doberan frühestens in den Jahren 1295 und 1321 haben in Kraft treten können. Mit der aus der Stammtafel ersichtlichen Reihenfolge der Söhne Alexanders I (Alexander, Johann, Heinrich, Adam) sind wir von derjenigen, welche in den oben erwähnten Urkunden autgestellt wird, (Adam, Alexander, Heinrich, Johann) nicht ohne Grund abgewichen. Es war nämlich im Mittelalter, wie ja in gewissem Maasse auch heute noch, ein fast durchgängiger Brauch, dem erstgebornen Sohne entweder den Vornamen des eigenen Vaters oder doch wenigstens den eines sehr nahen oder durch persönliche Vorzüge ausgezeichneten Verwandten beizulegen. Hiernach würde es befremden, wenn der in der Urkunde zuerst genannte Adam zugleich als der älteste der Brüder angesehen werden müsste, da der Name Adam vorher garnicht und in viel späterer Zeit nur ganz vorübergehend (vgl. Taf. XX. 27, 46, 49) in dem v. Schwerinschen Geschlechte angetroffen wird. Ferner pflegten bei einer grösseren Zahl von Söhnen, wenn nicht ganz besondere Verhältnisse in anderer Eichtling ihren Einfluss übten, nur die jüngeren, deren Aussicht auf den persönlichen Genuss der väterlichen Lehngüter bei der hergebrachten Art ihrer Vererbung stets sehr unsicher war, den geistlichen Stand zu wählen, während die älteren und insbesondere der älteste Sohn als der nächste Lehnserbe in der Regel im weltlichen Stande verblieb. Es müsste daher auch von diesem Gesichtspunkte aus auffällig erscheinen, wenn Adam von Geburt der älteste der Brüder gewesen wäre und gleichwohl sich seiner Ansprüche auf des Vaters Lehnbesitz durch die Wahl des geistlichen Standes freiwillig entkleidet hätte. Dagegen werden diese Bedenken sofort gehoben, wenn wir annehmen, dass Adam, nicht weil er der älteste der Brüder, sondern eben weil er geistlichen Standes war, nach damaliger Sitte den Vorrang vor seinen weltlichen Brüdern bei ihrer Aufzählung in der gedachten Urkunde erhielt, zumal da dieselbe von einem Prälaten selbst, dem Abte von Doberan, ausging, und dass er daher trotzdem sehr wohl der jüngste der Brüder sein konnte, für welchen wir ihn nach dem, was wir vorher über die Gründe zur Annahme des geistlichen Standes gesagt, auch ausgeben möchten. Ueberhaupt ist die Reihenfolge der Brüder gerade in der vorliegenden Urkunde am allerwenigsten für die Bestimmung ihres Alters massgebend, da ihrer darin nur in zweiter Linie Seitens eines Abtes gedacht wird, der von ihren näheren Verhältnissen schwerlich Kenntniss hatte. Daher begegnen wir in diesem Documente sowohl wie auch in der vorgenannten Urkunde vom 6. April 1295 bei der Aufzählung der Brüder auch noch einer zweiten Unregelmässigkeit, der Voranstellung des Heinrich vor Johann. Das untrüglichste Zeugniss nämlich über die Aufeinanderfolge von Brüdern nach ihrem Alter liefern solche Urkunden, welche von den Brüdern selbst gemeinsam ausgestellt werden, in denen diese von sich selbst in erster Person sprechen. Ein solches Document besitzen wir in einer Urkunde<ref>''Urkundenbuch zur Geschichte des Geschlechts von Schwerin'', Abschnitt I. 56. Urkunde</ref> vom 8. Januar 1302, deren Eingang lautet: ''Nos Alexander, Johannes et Hinricus fratres dicti de Zwerin recognoscimus'', und es bedarf bei dieser hiernach feststehenden Stufenfolge der Brüder kaum noch der Bemerkung, dass auch in einer Urkunde<ref>''Urkundenbuch zur Geschichte des Geschlechts von Schwerin'', Abschnitt I. 52. Urkunde</ref> vom 24. Juni 1299, die von Alexander von Dussin, d. h. von Schwerin, ausgestellt worden, seine beiden von ihm als seine Mitbürgen bezeichneten weltlichen Brüder ebenfalls in obiger Ordnung aufgeführt werden: ''una mecum compromiserunt — famuli Johannes et Heinricus de Zwerin''. Es war daher aller Wahrscheinlichkeit nach von den vier Söhnen Alexanders I, die in der Urkunde vom 1. Juni 1280 namhaft gemacht werden, Alexander II, der den Vornamen des Vaters trug und vorzugsweise mit Lehnbesitz begütert war, der älteste und es folgten ihm den Jahren nach Johann, Heinrich and Adam. Mit Alexander I beginnt der [[vonSchwerin:Vorlage:Bützowsche Linie|Bützow'sche Zweig]] der [[vonSchwerin:Vorlage:Meklenburgische Linie|Meklenburgischen Linie]]. == Eltern == * [[vonSchwerin:Heinrich I. von Schwerin (1227)|Heinrich I. von Schwerin]] (urkundl. 1227-1237) Angesessen in Lankow und Verbeke in Meklenburg == Kinder == # [[vonSchwerin:Alexander II. von Schwerin (1280)|Alexander II. von Schwerin]] (urkundl. 1280-1321) Ritter, Angesessen in Dussin, Minneze, Niendorp und Wendisch-Trechow in Meklenburg # [[vonSchwerin:Johann I. von Schwerin (1280)|Johann I. von Schwerin]] (urkundl. 1280-1302) Ritter # [[vonSchwerin:Heinrich III. von Schwerin (1280)|Heinrich III. von Schwerin]] (urkundl. 1280-1302) Knappe # [[vonSchwerin:Adam von Schwerin (1279)|Adam von Schwerin]] (urkundl. 1279-1297) Domherr in Güstrow == Geschwister == # [[vonSchwerin:Ludolf I. von Schwerin (1261)|Ludolf I. von Schwerin]] (urkundl. 1261-1300) Ritter und Vogt von Schwerin, Stammvater der '''[[vonSchwerin:Vorlage:Parchimsche Linie|Parchimschen Linie]]''' # [[vonSchwerin:Heinrich II. von Schwerin (1274)|Heinrich II. von Schwerin]] (urkundl. 1274-1286) Knappe == Literatur == * Dr. L. Gollmert, Wilhelm Grafen von Schwerin und Leonhard Grafen von Schwerin: ''Geschichte des Geschlechts von Schwerin''. Wilhelm Gronau's Buchdruckerei, Berlin 1878 == Einzelnachweise == <references />
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